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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Gutachter stellt Wirecard-Bilanzprüfern schlechtes Zeugnis aus
Wirtschaft

Gutachter stellt Wirecard-Bilanzprüfern schlechtes Zeugnis aus

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Die Vernehmung von Marin J. dauert nur knapp eine Stunde. Trotzdem wird in dieser kurzen Zeit abermals deutlich, warum sich der Online-Zahlungsdienstleister Wirecard trotz der mutmaßlichen aufgeblähten Geschäftszahlen so lange am Markt halten konnte. J. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für eine internationale Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf.

Inhaltsübersicht
„Reihe von Auffälligkeiten“Zeuge spricht von „nicht ordnungsgemäßer Prüfung“ von Wirecard durch EYBeweisantrag der Braun-Verteidigung nimmt Bellenhaus abermals ins Visier

„Reihe von Auffälligkeiten“

Nach dem Zusammenbruch von Wirecard beauftragt ihn Insolvenzverwalter Michael Jaffé Ende 2020 damit, sich die Arbeit der langjährigen Wirecard-Bilanzprüfer von EY anzusehen. 2023 ist das entsprechende Gutachten fertig – „an die 200 Seiten“, erinnert sich J. bei seiner Vernehmung durch Richter Markus Födisch am Landgericht München. „Aus unserer Sicht gab es da eine Reihe von Auffälligkeiten“, ergänzt der Zeuge. Nach seinen Angaben basiert das Gutachten auf Unterlagen, die der Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt hat sowie auf öffentlich zugänglichen Informationen.

So sei zum Beispiel für die Erstellung des Gutachtens untersucht worden, wie EY vorgegangen ist, um die für die Testierung der Jahresbilanz notwendige Prüfung von Guthaben auf Wirecard-Treuhandkoten in Asien vorzunehmen. Auf diesen Konten sollen nach offizieller Darstellung Wirecard zustehende Gelder aus dem sogenannten Drittpartnergeschäft gelegen haben – am Ende 1,9 Milliarden Euro. Wirecard war Ende Juni 2020 kollabiert, weil dieses Geld nicht mehr auffindbar war. Ob es jemals existiert hat und ob es dieses „Drittpartnergeschäft“ überhaupt gegeben hat, diese Fragen sind im Wirecard-Prozess nach wie vor umstritten.

Zeuge spricht von „nicht ordnungsgemäßer Prüfung“ von Wirecard durch EY

Der grauhaarige J., runde Brille, Krawatte, dunkelblauer Anzug, beantwortet die Fragen von Richter Födisch zur Arbeit von EY ruhig und gelassen. An einer Vielzahl von Punkten sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß war“. J. erzählt zum Beispiel über Widersprüche, die es zwischen Banken-Bestätigungen über die Guthaben auf Treuhandkonten in Asien und den Bilanzen dieser jeweiligen Banken gegeben habe. Außerdem stellt er die Frage, ob EY Personen, die hinter Treuhändern gestanden hätte, überhaupt hätte vertrauen dürfen – weil sie keinen seriösen Hintergrund gehabt hätten.

Als Födisch gegen Ende seiner Befragung von J. wissen will, warum EY so vorgegangen sei, windet sich der Zeuge kurz. „Eine Motivforschung haben wir nicht flächendeckend vorgenommen“, sagt er dann. Kurz darauf ergänzt er, Wirecard habe, als es um die Prüfung der Bilanz für 2019 gegangen sei, damit gedroht, EY den Auftrag zu entziehen. Das habe zu gewissen Zuspitzungen geführt: „Wenn man sich die zeitlichen Schritte ansieht, könnte das eine Motivation zeigen, als Prüfer nicht zu unangenehm aufzufallen.“ Mehr sagte J. nicht. EY hatte in der Vergangenheit auf BR-Anfrage wiederholt betont, „die Prüfungshandlungen professionell und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt“ zu haben.

Beweisantrag der Braun-Verteidigung nimmt Bellenhaus abermals ins Visier

Die Verteidigung des Angeklagten Markus Braun, Ex-Wirecard-Vorstandschef, hat in einem anschließend verlesenen Beweisantrag abermals den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus in den Fokus genommen. Der frühere Statthalter von Wirecard in Dubai habe durch eine „Aneinanderreihung von Falschdarstellungen und Verschleierungen“ keinerlei Aufklärungswert geleistet und gemeinsam mit dem flüchtigen Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek Millionensummen aus dem Konzern auf Konten von Auslandsgesellschaften geleitet: „Herr Dr. Braun hat weder von Manipulationen noch von Veruntreuungen Kenntnis gehabt. Es existiert nicht ein einziger Sachbeweis, der dies belegen oder auch nur indizieren würde“, betonte Brauns Verteidigern Theres Kraußlach. Bellenhaus, der als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft gilt, reagierte auf den Beweisantrag nicht.

Mit großer Spannung erwarten Prozessteilnehmer und -beobachter die Verhandlungstage ab dem 17. Juli. Dann will sich erstmals der dritte Angeklagte, Stephan von Erffa, in diesem Prozess äußern. Bisher hatte der Ex-Wirecard-Chefbuchhalter seine Anwälte für ihn sprechen lassen: Im Kern haben auch sie sich in dem seit Dezember 2022 laufenden Verfahren wiederholt kritisch zu den Bellenhaus-Äußerungen geäußert. Ein wie auch immer geartetes Geständnis von Erffas wäre vor diesem Hintergrund mehr als überraschend. Die Anklage wirft von Erffa, Bellenhaus und Braun unter anderem Marktmanipulation und bandenmäßigen Betrug vor.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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