CO₂: Nationale Abgabe – bisher kein EU-weiter Emissionshandel
Viele verwechseln die CO₂-Abgabe in Deutschland mit einem EU-Beschluss. Tatsächlich ist sie bisher eine nationale Regelung: Das BEHG wurde 2019 vom Bundestag beschlossen und ergänzt den europäischen Emissionshandel, der große Industrieanlagen und Kraftwerke erfasst.
Die EU schreibt Deutschland zwar über die Klimaschutzverordnung Emissionsminderungen in Verkehr und Gebäuden vor, aber keinen bestimmten CO₂-Preis an der Zapfsäule. Ab Ende der 2020er-Jahre soll ein EU‑weiter Emissionshandel für Verkehr und Gebäude (ETS 2) starten. Darin würde das aktuelle deutsche System aufgehen.
Könnte die deutsche Politik die Abgabe aussetzen?
Rechtlich könnte also die deutsche Politik, angestoßen von der Bundesregierung oder der Regierungskoalition im Bundestag, die CO₂-Abgabe in Deutschland mindern oder ganz aussetzen. Dazu bräuchte es eine Gesetzesänderung. Bundestag und Bundesrat könnten den Preispfad im BEHG absenken oder erstmal auf null setzen. EU-Recht verbietet das nicht ausdrücklich.
Allerdings würde Deutschland seine zugesagten Klimaziele im Verkehrssektor dann schwerer erreichen. Die Bundesregierung müsste Einsparungen an anderer Stelle nachholen oder zusätzliche Zertifikate im europäischen Klimarahmen kompensieren. Das würde wiederum Geld kosten.
Ob der Spritpreis sinken würde, ist umstritten
Kurzfristig könnte eine Aussetzung den Literpreis um bis zu knapp 20 Cent senken – sofern die Mineralölkonzerne die Entlastung vollständig weitergeben. Das ifo-Institut bezweifelte allerdings bereits während des Tankrabatts 2022, dass Steuersenkungen an der Zapfsäule vollständig bei den Tankenden ankommen.
Die CO₂-Abgabe auf Kraftstoffe zu senken oder auf null zu stellen, dürfte auch klimapolitische Folgen haben. Der Preisdruck zum Spritsparen und zum Umstieg auf effizientere Autos oder den ÖPNV würde sinken. Das Risiko, dass der Verkehrssektor seine Klimaziele verfehlt, würde zunehmen.
Mögliches „Benzingeld“ als Direktauszahlung?
Im Raum steht zudem, Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung als „Benzingeld“ direkt an Autohalter auszuzahlen – theoretisch möglich über den bereits eingerichteten Direktauszahlungsmechanismus für das bisher nie umgesetzte „Klimageld“. Laut Medienberichten, etwa im Handelsblatt (externer Link; möglicherweise Bezahl-Inhalt), wird ein solches „Benzingeld“ in der Bundesregierung geprüft. Konkrete Beschlüsse gibt es bislang nicht.
Mit Informationen von dpa und Reuters

