Die Idee war gut. Da in der Vergangenheit jede Überweisung ausgeführt wurde, auf der eine gültige IBAN stand, war Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Der Name war völlig irrelevant. Kriminelle konnten Geld abzweigen, indem sie zum Beispiel Finanzamt vermerkten und mit ihrer eigenen IBAN kombinierten. Wer nicht nochmal das Konto Ziffer für Ziffer kontrollierte, schickte dann womöglich Geld an Betrüger, anstatt seine Steuerschulden zu begleichen. Bei Echtzeitüberweisungen, die inzwischen als Standard eingeführt worden sind, gibt es dabei auch keine Möglichkeit mehr, die Überweisung nachträglich zu stoppen. Das Geld ist in wenigen Sekunden beim Empfänger.
IBAN-Check seit 9. Oktober Pflicht
Deshalb sind die Banken nun seit dem 9. Oktober verpflichtet, einen Namensabgleich durchzuführen. Wo etwas nicht passt, soll es eine Warnmeldung geben. Vorgesehen war ein Ampel-System. Grün heißt, alles OK, Geld gerne abschicken. Gelb würde bedeuten, es gibt kleine Abweichungen, weil beispielsweise ein Buchstabe vertauscht oder eine Leerstelle vergessen wurde. Und bei Rot hat die Bank gravierende Unterschiede zwischen der IBAN-Nummer und dem dazugehörigen Kontoinhaber festgestellt.
Für die Banken ist dieser Check unangenehm, vor allem weil sie jetzt in der Verantwortung stehen, wenn sie Grün geben, dann aber das Geld doch auf einem falschen Konto landet. Ob sie die drei Farben dabei so verwenden, bleibt ihnen überlassen. Hauptsache, die Kundschaft erkennt: „passt“, „passt wahrscheinlich“ oder „passt gar nicht“.
Teilweise Verwirrung bei den Verbrauchern
Die Idee war also im Sinne der Verbraucher. Bei denen herrscht teils allerdings Verwirrung, wie Rückmeldungen in unserer Redaktion zeigen. Eine betraf beispielsweise die Stadtsparkasse München: „Man bekommt selbst bei langjährigen Geschäftskunden oder Ärzten, an die man seit Jahren überwiesen hat, Warnmeldungen“, schreibt uns ein User. In einem anderen Fall verzweifelte jemand daran, seine Steuerschuld beim Finanzamt zu begleichen. Die seit Jahren angegebene Finanzkasse wurde von der Bankensoftware nicht verifiziert.
Keine Beschwerden bei der Verbraucherzentrale
Es scheint bei der Umstellung auf das neue System zwar hier und da zu ruckeln, von einem großen Überweisungs-Chaos kann man allerdings wohl nicht sprechen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern heißt es dazu eine Woche nach dem Start des neuen Systems: „Wir haben tatsächlich jetzt keine konkreten Beschwerden zu dem Thema.“
Der Bundesverband deutscher Banken, der bei dem Thema für die gesamte Kreditwirtschaft die Federführung übernommen hat, spricht ohnehin von einem erfolgreichen Start. Banken und Sparkassen hätten ihre Kapazitäten im Kundenservice zur Einführung der Namensüberprüfung aufgestockt und das Personal geschult. Man geht deshalb davon aus, dass Fragen unmittelbar geklärt werden könnten. Unser User hat hier zumindest andere Erfahrungen gemacht.
Finanzämter stellen ihren Namen um
Nachbessern mussten die Finanzämter in Bayern. Bislang sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerschulden an die jeweilige Finanzkasse der Stadt überweisen. Diese Kassen waren aber anscheinend nicht systematisch bei den Banken hinterlegt, weshalb es zu Warnmeldungen kam. Jetzt gibt es eine einheitliche Adresse: „Freistaat Bayern„.
Unabhängig davon bleibe weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend, teilt das zuständige bayerische Landesamt für Steuern mit. Dazu passt, dass jenem Verbraucher, der sich bei uns wegen seiner Probleme bei der Steuerüberweisung gemeldet hat, am Ende empfohlen wurde, die Warnmeldung seine Bank zu ignorieren und das Geld einfach loszuschicken.
Micky Maus geht nicht mehr
Auch wenn der Start nicht überall ruckelfrei verlaufen ist, sind Verbraucherschützer froh über die Umstellung. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern betont, dass das bisherige System, bei dem man im Prinzip Micky Maus als Empfänger angeben konnte, nun zum Glück ein Ende habe. Das habe nur den Kriminellen geholfen.
Größeres Chaos bei der Umstellung wurde übrigens auch dadurch verhindert, dass alte Daueraufträge unangetastet blieben. Sie laufen ohne Prüfung weiter. Und auch wer seinen handschriftlich ausgefüllten Überweisungsschein bei der Bank abgibt, kann das genauso machen wie bisher.