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Wirtschaft

Jeder kann Meta auf 10.000 Euro verklagen – theoretisch

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Das Geschäftsmodell von Meta, mit seinen Töchtern wie Facebook und Instagram, basiert auf Werbung, die möglichst genau auf die User passt. Der Konzern weiß ohnehin jede Menge über seine Kundschaft. Und indem er auf vielen Internet-Seiten zusätzlich kleine Programme platziert, werden Nutzerinnen und Nutzer von Webseiten wiedererkannt. So entstehen noch präzisere Persönlichkeitsprofile.

Inhaltsübersicht
Meta erstellt teils sehr heikle DatenprofileUser haben wenig MöglichkeitenBeweispflicht liegt bei MetaErster Schritt: 10.000 Euro von Meta verlangenRechtsschutzversicherung nur manchmal sinnvollProzess wird wohl Jahre dauern

Meta erstellt teils sehr heikle Datenprofile

Bei dieser Datensammelei verstößt Meta wohl gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (externer Link). Die verbietet zum Beispiel, dass Plattformen über fremde Webseiten Informationen abgreifen. Meta macht das aber trotzdem, und zwar auf so ziemlich allen erdenklichen Portalen. Die Stiftung Warentest hat eine Liste zusammengestellt auf der zum Beispiel Airbnb, Tripadvisor, Tagesschau oder Bild.de stehen.

Nun ist es nicht unbedingt schlimm, wenn die Werbewelt erfährt, welche Reisen man macht oder was für Nachrichten man liest. Heikler sind dagegen Themen wie Gesundheit, Suchtprobleme oder Dating. Viele entsprechende Portale finden ebenfalls auf der Warentest-Liste.

User haben wenig Möglichkeiten

Teilweise lässt sich die Weiterleitung von Daten an Meta unterbinden, indem man seinen Browser auf die höchste Datenschutzstufe einstellt. Teilweise lässt sich dagegen aber auch gar nichts tun. Setzten Webseitenbetreiber die sogenannte Conversion-APIs von Meta auf ihre Webseiten, können das User noch nicht einmal erkennen.

Beweispflicht liegt bei Meta

Wehren kann man sich allerdings, indem man Meta verklagt – und das geht relativ leicht. Man muss dabei nicht beweisen, dass Meta Daten abgegriffen hat. Es reiche, darzulegen, dass man einen Facebook- oder Instagram-Account habe und dass man andere Webseiten besucht, sagt Warentest-Redakteur Christoph Herrmann. Daraus folgt bereits, dass womöglich Daten an Meta abgeflossen sind. Wäre das nicht der Fall, müsste der Konzern das selbst beweisen.

Erster Schritt: 10.000 Euro von Meta verlangen

Da nicht zu erwarten ist, dass Meta freiwillig Schadenersatz wegen des unrechtmäßigen Umgangs mit den persönlich Daten zahlt, muss man sich einen Rechtsanwalt nehmen, der die Forderung durchsetzt. Warentest empfiehlt davor, in einem ersten Schritt selbst Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zu fordern. Den Musterbrief gibt es hier (externer Link).

Rechtsschutzversicherung nur manchmal sinnvoll

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für den Anwalt ab. Allerdings weist Christoph Herrmann darauf hin, dass es sein kann, dass einem der Versicherer daraufhin womöglich kündigen kann und somit der Rechtsschutz für andere womöglich wichtigere Fälle dann nicht mehr zur Verfügung steht. Man sollte also prüfen, ob der Vertrag eine Klausel enthält, die eine Kündigung erst nach dem zweiten Fall im Jahr zulässt. Falls ja, kann man sich auf den Kampf mit Meta einlassen.

Prozess wird wohl Jahre dauern

Wer alles selbst bezahlt, muss die Kosten für Anwalt und Prozess vorstrecken. Das können mehrere tausend Euro werden. Die bekommt man zwar zurück, wenn man gewinnt – das ist aber nicht zu 100 Prozent sicher und kann dauern. Da Meta laut Warentest solche Fälle voraussichtlich bis zum Schluss durchfechten wird, kann ein Verfahren mehrere Jahre dauern. Warentest-Redakteur Herrmann rät von einer Klage ohne Rechtsschutz grundsätzlich ab.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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