Marianne Bansener kauft regelmäßig in der „Jakobs-Box“ in Haunsheim ein. Nicht für den großen Wocheneinkauf, eher dann, wenn noch etwas fehlt. Wie heute. Sie will Bolognese-Sauce kochen, hat aber kein Hackfleisch zuhause. Die Möglichkeit, hier sieben Tage die Woche 24 Stunden einkaufen zu können, findet sie super: „Ja, es wäre schade, wenn es den kleinen Supermarkt nicht mehr geben würde. Gerade für die ältere Generation. Es ist ja die einzige Einkaufsmöglichkeit im Ort“.
Eine Einkaufsmöglichkeit nach der anderen ging verloren
Vor ein paar Jahren gab es hier noch einen Bäcker und Metzger, zuletzt hat 2018 ein Tante Emma-Laden zugemacht. Dann gab es nichts mehr. Bürgermeister Christoph Mettel hat mit seinem Gemeinderat die Alternativen durchgesprochen: Einen Nachfolger für den Laden gab es nicht. Ein genossenschaftlich geführter Dorfladen wäre seiner Ansicht nach zu teuer geworden, außerdem hätte es keinen geeigneten Platz gegeben. Dann ist er bei seiner Recherche auf die digitalen Kleinstsupermärkte gestoßen.
Die erste Box dieser Art gab es in Pettstadt bei Bamberg. Er habe sich beim dortigen Bürgermeister erkundigt, wie die Box ankomme und wie alles funktioniere, so Mettel. Seit knapp einem Jahr steht eine solche „Jakobs-Box“ jetzt auch in Haunsheim. Auf 45 Quadratmetern gibt es dort knapp 1.000 Artikel – von Nudeln über Backwaren bis zur Tiefkühlpizza, vom Katzenfutter bis zur Zahnpasta.
Fixe Regeln bei den Öffnungszeiten? Bislang Fehlanzeige
Der Supermarkt hat derzeit täglich rund um die Uhr geöffnet, auch sonn- und feiertags. Das Landratsamt hat das genehmigt, man wolle den Menschen auf dem Land eine gute Versorgung ermöglichen, deshalb setze er sich dafür ein, sagt Landrat Markus Müller (FW). Auch in Bächingen und Wittislingen gibt es inzwischen ein ähnliches Angebot.
Im Nachbarlandkreis Donau-Ries dürfen diese Läden allerdings an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen, im Landkreis Günzburg gibt es noch gar keinen solchen Laden, im Landkreis Augsburg dürfen nur Automaten rund um die Uhr geöffnet werden. Sprich: Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, eine gesetzliche Grundlage schon gar nicht.
Bayern will eigenes, „modernes“ Ladenschlussgesetz verabschieden
Mit einem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz soll jetzt alles einheitlich geregelt werden. Bisher gilt in Bayern das Ladenschlussgesetz des Bundes (EXTERNER LINK) aus dem Jahr 1956. Damals kannte man Ideen wie solche digitalen Kleinstsupermärkte, die bis auf das Einräumen der Ware völlig ohne Personal funktionieren, höchstens aus Science-Fiction-Romanen. Das will die bayerische Staatsregierung ändern und mit dem neuen Gesetz eine für alle gültige rechtliche Grundlage für solche Läden schaffen.
Um sich zu informieren, wie ein solcher Laden in der Praxis funktioniert, ist der Ebersberger Abgeordnete Thomas Huber (CSU) auf Einladung des Dillinger Abgeordneten Manuel Knoll (CSU) nach Haunsheim gekommen. Huber sitzt im Sozialausschuss des Landtags, dort wird derzeit viel über das neue Gesetz diskutiert.