VdK fordert Meldepflicht
Laut Sozialverband VdK Bayern sind Depressionen weiterhin eine wesentliche Krankheitsursache im Freistaat, die zwingend effizient behandelt werden muss. Im BR-Interview forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele, es müsse für Therapeutinnen und Therapeuten verpflichtend vorgeschrieben werden, freie Plätze zu melden, damit „Therapiesuchende zu den Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten kommen können“, wenn sie eine Betreuung benötigen. Technisch, so Bentele, könnte dies gelöst werden, indem die Terminservicestellen eine Mittlerrolle zwischen freien Therapieplätzen und Therapiesuchenden einnehmen. Der Kassenärztlichen Vereinigung komme hier eine zentrale Rolle zu, so Bentele, „um ihrem Auftrag zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge gerecht zu werden“.
Zurückhaltung bei den Therapeutinnen und Therapeuten
Aus der Praxis – insbesondere von Seiten der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten – kamen zu den Forderungen der Kassen und Sozialverbände zuletzt auch kritische Stimmen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) verweist auf praktische Hürden im Behandlungsalltag: Kapazitäten seien oft nur schwer planbar – etwa durch spontane Erkrankungen, Urlaube oder unvorhergesehene Terminverschiebungen bei Patientinnen und Patienten. Freie Therapieplätze tagesaktuell und verlässlich zu melden, sei unter diesen Bedingungen kaum realistisch.
Hinzu kommt die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie. In einer Stellungnahme zum Thema Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie kritisierte der bvvp bereits im vergangenen Jahr einen „hohen Dokumentationsaufwand“, der durch neue Vorgaben entstehen könne – ohne dass daraus automatisch ein Gewinn für die Versorgung erwachse. Die Einführung einer digitalen Meldepflicht sei nur dann vertretbar, wenn sie mit einer echten administrativen Entlastung einhergehe – etwa durch automatisierte Systeme, schlanke Schnittstellen und eine angemessene Refinanzierung.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich in der Vergangenheit kritisch zu generellen Vermittlungsmechanismen geäußert. Zwar unterstütze man die Idee, die Terminservicestellen technisch weiterzuentwickeln – eine gesetzliche Pflicht zur Meldung freier Plätze aber müsse die realen Arbeitsbedingungen in den Praxen berücksichtigen.