Die Flugbegleiter der Lufthansa sind für diesen Freitag zu einem Streik aufgerufen. Der Ausstand ist von 00.01 Uhr bis 22.00 Uhr vorgesehen, wie die Gewerkschaft Ufo mitteilte. „Bestreikt werden alle Abflüge der Deutschen Lufthansa AG von den Flughäfen Frankfurt und München“, hieß es. Das sind die Drehkreuze der Lufthansa, zahlreichen Fluggästen drohen damit Flugausfälle.
Allein in München sollen hunderte Flüge ausfallen
Bestreikt werden außerdem „alle Abflüge der Lufthansa CityLine von den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover“, wie die Gewerkschaft ankündigte.
Am Münchner Flughafen wird damit gerechnet, dass hunderte Flüge gestrichen werden. Wie ein Sprecher auf BR-Anfrage mitteilte, fallen rund 400 Verbindungen aus. Ursprünglich geplant waren rund 500 Abflüge der Lufthansa. Der Konzern selbst will keine genaue Zahl nennen, da sich die Situation kontinuierlich weiterentwickle.
Sonderflugplan soll Streik-Auswirkungen minimieren
Auch der Airport Nürnberg ist vom Streik der Flugbegleiter betroffen. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt, sind in beide Richtungen alle Flüge zwischen Nürnberg und Frankfurt gestrichen. Dasselbe gelte für den ersten Flug am Samstagmorgen um 06.00 Uhr.
Die Lufthansa versucht, die Ausfälle mit einem Sonderflugplan auszugleichen. Andere Tochtergesellschaften sollen Flüge übernehmen, hieß es. Außerdem ist geplant, größere Flugzeuge einzusetzen.
Streik trifft Rückreiseverkehr zum Ende der Osterferien
In einer Urabstimmung hatten die Kabinenbeschäftigten der Kerngesellschaft Lufthansa und der Regionaltochter Cityline Ende März mit großer Mehrheit für einen Arbeitskampf gestimmt. Bei der Kerngesellschaft stimmten rund 94 Prozent für Streiks, bei der Cityline knapp 99 Prozent.
„Wir haben die Osterfeiertage bewusst von Arbeitskampfmaßnahmen ausgenommen, um die Auswirkungen für Reisende so gering wie möglich zu halten. Dass es nun dennoch zu Beeinträchtigungen bei der Rückkehr aus den Ferien kommen kann, ist uns sehr bewusst und wir bedauern das ausdrücklich“, heißt es in einer Stellungnahme des Ufo-Vorsitzenden Joachim Vázquez Bürger. Der Streik wäre aus seiner Sicht vermeidbar gewesen – „die Verantwortung liegt bei der Lufthansa, die es bislang nicht einmal geschafft hat, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen“, sagte er.
Lufthansa fordert Wiederaufnahme von Gesprächen
Tragfähige Lösungen könnten nur im Dialog gefunden werden, Streiks müssten stets das letzte Mittel bleiben, teilte die Lufthansa am Abend mit. „Wir fordern die Gewerkschaft deshalb auf, die Gespräche mit uns wieder aufzunehmen. Wir sind jederzeit dazu bereit.“
Der erneute Streikaufruf der Gewerkschaft Ufo treffe „unsere Fluggäste inmitten des Rückreiseverkehrs zum Ende der Osterferien besonders hart“, hieß es von Lufthansa. Kundinnen und Kunden würden automatisch benachrichtigt, sollte ihr Flug betroffen sein.
In dem Konflikt geht es um die Tarifverhandlungen zum Manteltarif bei Lufthansa und nach Ufo-Angaben um eine fehlende Bereitschaft des Unternehmens, bei der Cityline über einen Sozialtarifvertrag zu verhandeln. Daran hingen rund 800 Existenzen. Der Flugbetrieb der Regionaltochter soll nach Aussagen des Managements im kommenden Jahr enden. An ihre Stelle tritt eine neue Gesellschaft mit dem ähnlichen Namen Lufthansa City Airlines. Mit einem Sozialplan sollen die Folgen für die Beschäftigten abgefedert werden, zum Beispiel mit Abfindungen.
Welche Rechte haben Fluggäste?
Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Termin annulliert, haben die Reisenden das Recht auf eine Umbuchung oder die Erstattung des vollen Ticketpreises. Zusätzlich sieht die Fluggastrechteverordnung der EU (externer Link) einen Anspruch auf Entschädigung vor. Je nach Flugstrecke liegt die entsprechende Summe zwischen 250 und 600 Euro.
Im aktuellen Streikfall greift diese Regelung nach Einschätzung von Experten, weil die Lufthansa selbst für die annullierten Flüge verantwortlich ist. Schließlich streikt das eigene Kabinenpersonal in einem unternehmensinternen Tarifkonflikt. Deshalb liegt nach gängiger Rechtsprechung kein „außergewöhnlicher Umstand“ vor, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss hätte.
Auch Anspruch auf Verpflegung und Unterbringung
Anders sähe es aus, würden zum Beispiel Flughafenpersonal oder Fluglotsen die Arbeit niederlegen. Bei solchen Streiks, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entziehen, hätten Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Darüber hinaus haben Reisenden einen Anspruch auf Betreuung am Flughafen, sollten sie dort gestrandet sein. Je nach Länge der Verspätung gehören dazu Getränke und Verpflegung, teilweise Übernachtungen oder der Transport zur Unterkunft, sollte ein Hotel zum Beispiel nicht fußläufig erreichbar sein.
Mit Informationen von dpa

