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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Nach Hochwasser: Aufbau von Häusern am selben Ort erlaubt
Wirtschaft

Nach Hochwasser: Aufbau von Häusern am selben Ort erlaubt

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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Durch Hochwasser zerstörte Häuser und Gebäude dürfen auch an derselben Stelle wieder errichtet werden. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesbauministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Zwar sehe das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich Verbote vor, „in förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten einzelne Häuser oder andere Bauten zu errichten oder gar neue Baugebiete auszuweisen“. Einmal errichtete Bauten genießen demnach aber Bestandsschutz.

Inhaltsübersicht
Lehren aus der Flutkatastrophe im AhrtalBauweise an Hochwassergefahr anpassenIn Überschwemmungsgebieten möglicherweise keine Baugebiete mehrGebäude sollen besser gegen Naturgewalten gerüstet sein

Lehren aus der Flutkatastrophe im Ahrtal

„Dieser Bestandsschutz erlaubt grundsätzlich auch die Wiederrichtung von durch Hochwasser zerstörten oder beschädigten Gebäuden an gleicher Stelle und in der bisherigen Bauweise“, heißt es dazu weiter. Das Bauplanungsrecht, für das das Bundesbauministerium zuständig sei, könne den unveränderten Wiederaufbau nicht verbieten. Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 habe das Bauministerium aber eine sogenannte Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch ergänzt.

Bauweise an Hochwassergefahr anpassen

Demnach kann beim Wiederaufbau von ansonsten geltenden Vorschriften abgewichen werden, um eine an Katastrophen angepasste Bauweise zu ermöglichen. Gemeint ist etwa, dass Häuser dadurch etwas höher gebaut werden können, auf einem Betonkern beispielsweise. „Damit wird dem Interesse der Eigentümer an der weiteren Nutzung ihrer Grundstücke einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit und der Eigentümer an der Vorbeugung neuer Schadensfälle andererseits Rechnung getragen“, heißt es zu dieser Sonderklausel.

In Überschwemmungsgebieten möglicherweise keine Baugebiete mehr

Den Angaben zufolge ist die Forderung nach einer solchen Klausel aus dem Ahrtal an das Ministerium herangetragen worden. Laut Bundesumweltministerium soll es künftig Verschärfungen bei der Festlegung von Überschwemmungsgebieten geben. So solle es per Gesetzesänderung möglich werden, „besondere Gefahrenbereiche in Überschwemmungsgebieten festzusetzen, wo dann keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden könnten“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Papier zum Hochwasserschutz.

Gebäude sollen besser gegen Naturgewalten gerüstet sein

Das Bauministerium weist generell darauf hin, dass die Kommunen für Baugenehmigungen zuständig seien. Das Haus habe deshalb keine „detaillierte Einsicht über den Zustand einzelner Gebäude bezogen auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser oder anderen Einwirkungen“. Künftig solle sich das aber ändern.

Das Ministerium plane, im Zuge der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes die Beurteilung des Gebäudebestands mit Blick auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren zu verbessern, heißt es. Nach Angaben des Umweltministeriums wird diese Strategie derzeit erarbeitet. Sie soll messbare Ziele für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen, an die sich die Bundesregierung per Gesetz künftig halten muss.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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