Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht: Von April bis Juni gingen 152.000 sogenannte Steckersolargeräte ans Netz. Das waren 52 Prozent mehr als im bisherigen Rekord-Zeitraum, dem zweiten Quartal 2023, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) unter Verweis auf Daten der Bundesnetzagentur mitteilte. Eine Entscheidung des Bundestags am Donnerstagabend soll für einen zusätzlichen Schub sorgen.
Bisher 563.000 Steckersolaranlagen registriert
Insgesamt sind laut BSW in Deutschland rund 563.000 Steckersolaranlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die wirklichen Zahlen dürften allerdings noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen überhaupt nicht angemeldet werden, erklärte der Verband.
Die Branche erwartet zudem einen zusätzlichen „Booster“ für die Balkonkraftwerke durch die erwartete Entscheidung des Bundestags zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes. Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine Genehmigung des Vermieters, wenn sie eine Steckersolaranlage installieren möchten. Eigentümer benötigen unter Umständen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Abgelehnt werden kann das Vorhaben bisher auch ohne sachliche Gründe.
Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter geplant
Die Hürden sollen sinken: Künftig sollen Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät haben. Dafür sollen die Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme gelten und nicht so leicht verwehrt werden können. Ähnliche Regelungen gelten schon bei barrierefreien Umbauten, beim Einbruchsschutz oder für Ladeanlagen für das E-Auto.
Einmischen dürfen sich Vermieter und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, wäre aber grundsätzlich geklärt.
„Recht zur Ernte von Sonnenstrom“
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW, sagte, es werde quasi ein „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“ gesetzlich verankert. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, bei Balkonkraftwerken würden Hürden abgebaut. Das sei ein wichtiger Schritt, der große Energieeinsparungen in den Haushalten ermögliche.
Die Grünen-Energiepolitikerin Katrin Uhlig lobte, die Änderungen machten das Installieren einer Steckersolaranlage nochmals leichter. „So können noch mehr Menschen einfacher an der Energiewende teilhaben und sie aktiv mitgestalten.“
Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sieht mit den Änderungen die Energiewende in den eigenen vier Wänden gestärkt. Damit würden Mieter und Eigentümer in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie solche Geräte bei sich zu Hause installieren wollten.
Balkonkraftwerke wohl in drei bis sechs Jahren rentabel
Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt unentgeltlich ins öffentliche Netz.
Ob sie sich lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag von Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.
Mit Informationen von AFP und dpa