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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Reform der Rentenkasse: Sollten auch Beamte einzahlen?
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Reform der Rentenkasse: Sollten auch Beamte einzahlen?

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Auch Beamte sollten im Ruhestand keine Pension, sondern eine gesetzliche Rente beziehen und entsprechen in die Rentenkasse einzahlen: Diese Forderung wird immer wieder laut. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat sie erneut in die Diskussion gebracht. Unter anderem argumentiert die Ministerin, die Basis der Rentenkassen müsse breiter werden, es sollten also mehr Menschen einzahlen.

Inhaltsübersicht
Auch Wirtschaftsweise findet Vorschlag gutAktuelles System stammt von BismarckBeamte bekommen doppelt soviel – eigentlichAlles so lassen wie es ist?Debatte geht weiterAuch Pensionssystem steht vor Herausforderungen

Auch Wirtschaftsweise findet Vorschlag gut

Befürworter eines solchen Vorschlags gibt es in verschiedenen Parteien. Entsprechende Forderungen stehen in den Wahlprogrammen von SPD, Grünen, Linke, BSW und AfD. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund bringt diese Forderung immer wieder vor, ebenso wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland.

Auch von verschiedenen Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen gibt es Kritik an der jetzigen Zweiteilung. Die Münchner Ökonomieprofessorin und „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer unterstützt eine einheitliche Alterssicherung. Der langjährige Präsident des Bundessozialgerichtes, Rainer Schlegel, argumentiert, es gebe keinen logischen Grund, mit unterschiedlichen Systemen das gleiche Ziel zu verfolgen: eine gute Alterssicherung.

Aktuelles System stammt von Bismarck

Dass es überhaupt eine Aufteilung der Alterssicherung in Deutschland gibt, hat historische Gründe. Als 1889 im damaligen Kaiserreich die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde, lautete das Ziel: Die Arbeiter sollten besser abgesichert werden. Die Reichsregierung unter Kanzler Bismarck wollte damit auch sozialistischen Strömungen Wind aus den Segeln nehmen.

Für Beamte gab es aber schon eine Absicherung, die vom Grundsatz her bis heute fortbesteht: Nach dem sogenannten „Alimentationsprinzip“ stellen Beamte dem Staat ihre Arbeitskraft zur Verfügung und müssen rundum loyal gegenüber ihrem Dienstherren sein. Sie verzichten auch auf ein Streikrecht. Im Gegenzug sichert der Staat Beamte wirtschaftlich gut ab, auch im Alter.

Beamte bekommen doppelt soviel – eigentlich

Beamtenpensionen sind im Schnitt spürbar höher als gesetzliche Renten. Nach Berechnungen des Sozialverbands VdK erhält beispielsweise ein verbeamteter Lehrer eine Pension von 3.138 Euro brutto, ein vergleichbarer angestellter Lehrer erhalte weniger als halb so viel als gesetzliche Rente, so der VdK: 1.495 Euro.

Allerdings verweist etwa der Beamtenbund darauf, dass in den Pensionen rechnerisch eine Art betriebliche Altersvorsorge mit enthalten sei. Die mache der Staat allen Beamten zugänglich, so der Deutsche Beamtenbund. Auch gesetzlich Rentenversicherte hätten oft eine Betriebsrente. Die gibt es aber obendrauf.

Alles so lassen wie es ist?

Ebenso alt wie der Vorschlag, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, ist der Widerstand gegen diese Forderung. Organisationen wie der Deutsche Beamtenbund (dbb) argumentieren unter anderem, die eigene Altersversorgung der Beamten sei ein in der Verfassung verbrieftes Recht. Und der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach stellt fest: Wenn Beamte in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen, müsse der Staat entsprechend Arbeitgeberanteile abführen. „Somit wäre eine Systemumstellung insgesamt mit enormen Kosten verbunden“, argumentiert der dbb-Chef.

Die „Stiftung Marktwirtschaft“ verweist daneben darauf, dass Beamte im Schnitt zwei Jahre länger leben als gesetzlich Rentenversicherte. Deshalb bringe eine Einbeziehung der Beamten den Rentenkassen gar keine Entlastung, sondern verschärfe das Problem sogar, schreibt die Stiftung: „Es ist wenig hilfreich, ein überaltertes System mit der Eingliederung einer durchschnittlich noch älteren Personengruppe verjüngen zu wollen.“

Auch vom Koalitionspartner CDU erhielt die SPD-Ministerin Bas umgehend Widerspruch. Kanzleramtsminister Thorsten Frei sieht in dem Vorschlag „kein tragbares Finanzierungsmodell“. Auch stehe nichts dazu im Koalitionsvertrag, betont der CDU-Politiker.

Debatte geht weiter

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben Union und SPD festgelegt, dass eine Rentenkommission Vorschläge zur Zukunft der Alterssicherung erarbeiten soll. Vor fünf Jahren hatte ebenfalls unter einer schwarz-roten Koalition schon einmal eine Expertengruppe ein Vorschlagspapier vorgelegt: Die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“.

In dem Bericht heißt es unter anderem: „Die Kommission verkennt nicht, dass es Argumente gibt, die dafür sprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.“ Die Finanzen der Rentenkassen entlaste ein solcher Schritt „jedoch voraussichtlich eher nicht“, erklärte die Regierungskommission 2020.

Auch Pensionssystem steht vor Herausforderungen

Nicht nur die Rentenkasse, auch das System der Beamtenpensionen steht vor großen Herausforderungen. Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat 2020 eine Berechnung vorgelegt, wonach die Pensionsverpflichtungen in den verschiedenen Bundesländern zwischen 22 und 49 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen. Bayern liegt in den IW-Berechnungen mit 34 Prozent im Mittelfeld.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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