Angesichts des aktuellen Zollchaos könnte man erwarten, dass das ein oder andere deutsche Unternehmen künftig die Finger von den USA lässt. Aber Michael Schurm will sich davon nicht verunsichern lassen. „Wir wollen und müssen attraktiv bleiben für unsere Kunden im nordamerikanischen Markt“, sagt der Geschäftsleiter von AKE technologies, einem Maschinenbauspezialisten mit Sitz in Passau.
Erst vor wenigen Tagen hat das Unternehmen beschlossen, weiter in den nordamerikanischen Markt zu investieren. Mittelfristig sei geplant, die Fertigung von einzelnen Teilen in die USA zu verlagern und so die Trump-Zölle zu umgehen, so Schurm.
Oberstes Gericht verkündete Entscheidung – und Trump reagiert
Die haben am vergangenen Wochenende für viel Unruhe gesorgt: Am Freitag hatte der Oberste Gerichtshof in den USA die Zölle, die der US-Präsident Donald Trump auf Basis eines Notstandsgesetzes verhängt hatte, für unrechtmäßig erklärt. Die Entscheidung betrifft Zölle gegen einzelne Länder oder bestimmte Wirtschaftsräume wie die EU. Nicht betroffen sind sogenannte sektorale Zölle, also Abgaben auf bestimmte Produktgruppen.
Daraufhin kündigte Trump prompt einen neuen, weltweiten Sonderzoll in Höhe von 15 Prozent an – nur dieses Mal auf einer anderen rechtlichen Grundlage. Vieles an der aktuellen Situation ist noch völlig unklar – etwa, ob der angekündigte Sonderzoll zusätzlich zu bereits geltenden Zöllen erhoben wird, oder ob deutsche Importeure damit rechnen dürfen, dass die USA die unrechtmäßig entrichteten Zahlungen zurückerstatten.
Im Vertrag steckt die Lösung: Ratschläge der IHK an Firmen
Hierzulande bereitet man sich jedenfalls auf ein neues, turbulentes Kapitel im Handelskonflikt zwischen den USA und dem Rest der Welt vor. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern empfiehlt den bayerischen Export-Unternehmen zum Beispiel, besonderes Augenmerk auf die Verträge mit nordamerikanischen Abnehmern zu legen. „In vielen Verträgen steht, dass der amerikanische Kunde den Zoll trägt“, erklärt Christoph Angerbauer, IHK-Leiter des Bereichs Außenwirtschaft.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die deutschen Zulieferer fein raus sind aus dem Zolldebakel: „Einige nutzen das dann für Preisverhandlungen“, weiß Angerbauer. Aber: Steht eine solche Klausel im Vertrag, könnten Unternehmen rein rechtlich auf dem Standpunkt beharren, dass der amerikanische Kunde die Zollkosten trägt. Da ist es nicht verwunderlich, dass laut einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft nicht die Firmen im Ausland primär die Trump-Zölle zahlen, sondern die US-Bürger.
Höhere Preise sorgen für geringere Nachfrage
Doch: Höhere Preise wirken sich negativ auf die Nachfrage aus, weiß Geschäftsleiter Schurm. Außerdem musste er in den vergangenen Monaten bei so manchem Verkauf bangen: „Unsere Kunden sind in den letzten Monaten sehr verunsichert gewesen und haben Investitionsentscheidungen ausgesetzt oder um Monate geschoben“, erzählt er.
Angesichts dieser Unsicherheit empfiehlt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), nicht nur „auf das Pferd USA oder China zu setzen“. Dabei sei man aber stark auf politischen Rückenwind angewiesen, „einerseits durch Freihandelsabkommen und andererseits durch mehr Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa“.
Mehr Exporte und aufgehellte Stimmung: So geht es Firmen hierzulande
Diese Nachricht scheinen die bayerischen Unternehmen durchaus verstanden zu haben. Laut der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat die Wirtschaft im Freistaat vergangenes Jahr mehr exportiert als noch 2024 – und das, obwohl die Ausfuhren in die Vereinigten Staaten um knapp zehn Prozent zurückgingen.
Und auch die Stimmung in den Firmen scheint sich gerade wieder etwas aufzuhellen, wie der ifo-Geschäftsklimaindex für Februar zeigt. Ifo-Präsident Clemens Fuest erklärte im Gespräch mit BR24, die Unternehmen seien tendenziell zufriedener mit den laufenden Geschäften, gleichzeitig seien aber auch die Erwartungen für die kommenden sechs Monate positiv.
Auf die jüngste Entscheidung des obersten Gerichts blickt Fuest deswegen mit gemischten Gefühlen: „Grundsätzlich ist es positiv, wenn Gerichte in den USA den Präsidenten da etwas einhegen“, so Fuest. Gleichzeitig habe die Unsicherheit dadurch wieder zugenommen. „Per Saldo ist da wenig gewonnen“, bilanziert Fuest.
Die EU jedenfalls hat nun entschieden, die Umsetzung des im Juli ausgehandelten Zollabkommens zwischen den USA und der EU auf Eis zu legen. Zumindest so lange, bis der US-amerikanische Partner seine jüngsten Spielzüge im Zoll-Schach konkretisiert hat.

