Der Bund der Steuerzahler hat sich kurz vor dem Regierungswechsel für eine massive Kürzung des sogenannten Übergangsgeldes für ehemalige Bundesminister ausgesprochen. Damit sind Bezüge gemeint, die eine Ressortchefin oder ein Ressortchef nach dem Ausscheiden aus der Bundesregierung erhält.
Bis zu zwei Jahre die Hälfte der Bezüge
Es wird laut Bundesministergesetz so lange gezahlt, die ein ausgeschiedener Minister oder eine Ministerin Amtsbezüge erhalten hat – „jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre“. Für die ersten drei Monate gibt es demnach das volle Amtsgehalt und „für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge“. Ab dem zweiten Monat werden Übergangsgelder mit privaten Einkünften verrechnet.
Holznagel: Darf keine Dauerversorgung werden
Präsident Holznagel fordert, das Übergangsgeld nur noch höchstens ein Jahr zu zahlen. „Alles darüber hinaus ist unfair“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dieses Geld soll helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken, doch darf das Ganze keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden.“
Wer zurücktritt, soll gar nichts bekommen
Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes sollte es zudem kein Übergangsgeld geben, wenn ein Minister oder eine Ministerin freiwillig zurücktritt. „Wenn ein Arbeitnehmer auf dem freien Arbeitsmarkt seinen Job kündigt, sanktioniert das die Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld. Also: Keine Sonderrechte für Kabinettsmitglieder“, forderte Holznagel.
Mit Informationen von dpa.