Laut Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Patienten bisweilen beim Arztbesuch für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Das gehe aus einem Verbraucheraufruf des Verbandes hervor, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Meldungen eingegangen seien, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Auswertung zeige, dass manche Behandlungen ungerechtfertigt als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese eigentlich eine Kassenleistung sind.
Kontrolluntersuchung als Selbstzahlerleistung abgerechnet
So hätten Patientinnen von Frauenärzten berichtet, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlagen. Notwendige Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke seien von einigen Augenärzten als Selbstzahlerleistungen abgerechnet worden.
Viele Beschwerden über Hautärzte
Besonders viele Beschwerden habe es über Hautärzte gegeben: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen werde, hätten Patienten Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten müssen.
„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten und Patientinnen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden“, kritisierte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Patientinnen und Patienten müssten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden.
Was sind IGel-Leistungen?
Was von der Kasse übernommen wird und was selbst bezahlt werden muss, ist für Verbraucher nicht immer einfach zu verstehen. Schätzungen zufolge gibt es mehrere Hundert IGeL-Angebote (Externer Link). Eine verbindliche Liste existiert nicht. Zu den häufigsten zählen laut IGeL-Monitor 2023 der Ultraschall von Gebärmutter beziehungsweise Eierstöcken und die Augeninnendruckmessung.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für IGeL-Untersuchungen: etwa bei einem begründeten Krankheitsverdacht oder bei bestimmten Risikogruppen. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für IGeL auch als freiwilliges Angebot.
Oft handelt es sich bei den IGeL um neuartige Methoden zur Diagnose oder Behandlung, deren Nutzen, Risiken und Folgen noch nicht oder nicht ausreichend wissenschaftlich eingeschätzt wurden. Liegt diese Bewertung vor und ist positiv, können IGeL zur Kassenleistung werden.
Mit Informationen von epd