Wenn Caroline Trips in ihrem unterfränkischen Familienbetrieb an das gut 200 Kilometer entfernte Karlsruhe denkt, macht sie sich Sorgen: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Steuerverschonung bei Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen kippen, fürchtet die Geschäftsführerin „gravierende“ Folgen für ihr Automationsunternehmen. Heute befassen sich die Karlsruher Richter in mündlicher Verhandlung mit der Frage, ob die Ungleichbehandlung von betrieblichen und privaten Vermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Trips GmbH in Grafenrheinfeld, die die 59-Jährige zusammen mit ihrem Bruder leitet, arbeitet derzeit an der Betriebsübergabe an die nächste Generation. Ohne Verschonung „würden natürlich extreme Steuern anfallen“, sagt sie. Die Nachfolger müssten dann Kredite aufnehmen, was den Spielraum für Investitionen minimieren würde. „Und das ist das Schlimmste, was einem Unternehmer passieren kann. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss ich ständig investieren“, betont Trips, die auch Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt ist.
Verschonung bei Erhalt der Arbeitsplätze
Für die Übertragung von Betriebsvermögen gibt es in Deutschland mehrere Verschonungsmöglichkeiten. Für Vermögen bis 26 Millionen Euro gilt, dass sie zu 85 oder 100 Prozent von der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer verschont bleiben können, sofern die Arbeitsplätze fünf oder sieben Jahre erhalten bleiben.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich die Verfassungsrichter in erster Linie mit Steuererlassen bei noch größeren Betriebsvermögen befassen werden, die durch die Verschonungsbedarfsprüfung möglich werden: Wird ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro übertragen, kann die Steuer teilweise oder ganz wegfallen, sofern der Erbe oder Beschenkte nachweisen kann, dass er die Summe zum Stichtag nicht aus verfügbarem privaten Vermögen bezahlen kann. Im vergangenen Jahr erließen die Finanzämter 34 Großerben bundesweit 3,7 von 3,95 Milliarden Euro der festgesetzten Steuer. Ein Großteil der erlassenen Summe entfiel mit 2,37 Milliarden Euro auf Bayern.
„So viel Erbmilliardäre wie kaum ein anderes Land“
Geklagt hat in Karlsruhe eine Privatperson, die ein „kleines Finanzvermögen von der Tante geerbt“ habe, sagt Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Der Beschwerdeführer wolle nicht die volle Erbschaftsteuer zahlen, weil seiner Meinung nach „superreiche Unternehmenserben“ weitgehend verschont werden. Auch Jirmann beklagt, dass in Deutschland sehr große Vermögen „deutlich niedriger“ besteuert würden als kleine Erbschaften oberhalb der Freibeträge. „Wir haben so viele Erbmilliardäre wie kaum ein anderes Land.“
Studien zeigten, dass es zum Schutz von Arbeitsplätzen keine so massiven Steuerbefreiungen für Firmenerben brauche, argumentiert Jirmann. „Das Mittel der Wahl sind Stundungen, Ratenzahlungen, stille Teilhaberschaft etc.“ Sie verweist darauf, dass in Dänemark, Japan, Südkorea und den USA Unternehmensvermögen deutlich höher besteuert würden, „ohne dass es Probleme mit dem Standort gibt“. Befürworter der Verschonungsregeln wiederum betonen, dass in Österreich die Erbschaftssteuer vor Jahren ganz abgeschafft wurde.
Verfassungsrichter verlangten 2014 Änderungen
Zuletzt hatte sich das Bundesverfassungsgericht 2014 mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Damals erklärten die Richter die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für zu weitreichend. Daraufhin wurde 2016 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt. Eine zentrale Rolle spielten dabei der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sowie sein Finanzminister Markus Söder. Jirmann kritisiert, herausgekommen sei eine Regelung, „die die Bedürftigkeit zum Regelfall macht statt zur Ausnahme“. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, wie man sich armrechnen könne.
Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) geht es bei den Verschonungsregeln darum, die Wirtschaftskraft zu erhalten: „Wenn wir Betriebsvermögen durch Erbschaftsteuern derartig dezimieren, dass die Unternehmen nicht mehr überlebensfähig sind, dass Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, dann hilft uns das letzten Endes nichts.“
Füracker: Erbschaftsteuer bleibt
Bayern möchte gleichzeitig mit einer eigenen Klage in Karlsruhe erreichen, dass der Freistaat eigenständig die Freibeträge für private Erben und Beschenkte anheben darf, damit Privatpersonen das Haus der Eltern oder Tante nicht wegen der fälligen Steuer verkaufen müssen. „Wir sind der Auffassung, dass Familieneigentum grundsätzlich auch für eine Familie in der Zukunft nutzbar bleiben muss“, sagt Füracker.
Zum Beschluss des CSU-Parteitags von 2025, der einen kompletten Verzicht auf Erbschaft- und Schenkungsteuer verlangt, geht der Minister aber auf Distanz: „Wir werden die Erbschaftsteuer nicht abschaffen in Deutschland, da spricht vieles dagegen“, betont Füracker. „Auch die bayerische Verfassung sieht vor, dass sich Vermögen nicht anhäufen soll in ungeahnter Weise.“

