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Das Ziel des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil ist es, in den nächsten Jahren „sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen“. Dazu müsse man jetzt die richtigen Anreize setzen. Und dazu gehört für ihn die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung. Die Frage ist nur: Wird dieser Verzicht auf Steuergelder durch mehr E-Auto-Käufe aufgewogen?
Was bisher für Elektroautos gilt
Ab der Erstzulassung muss für reine Elektroautos Stand jetzt keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Ursprünglich wäre diese Regelung zum Jahreswechsel ausgelaufen. Denn die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen wurden beziehungsweise werden, wie man auf der Internetseite des Zolls, der dafür zuständig ist, nachlesen kann (externer Link). Dort heißt es auch: „Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.“ Nach bisherigem Stand wird diese Befreiung längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt, heißt es zudem.
Klingbeil für längere Befreiung von Kfz-Steuer
Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die neue Bundesregierung darauf verständigt, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 zu verlängern (externer Link). Damit soll das Halten von reinen E-Fahrzeugen begünstigt werden, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung soll allerdings begrenzt werden bis zum 31. Dezember 2035. Das soll einen Anreiz schaffen für „die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges“.
BR24-User sind skeptisch
BR24-User sehen aber genau das sehr skeptisch. So kommentiert „Luggi2„: „Als wenn die paar Kröten der Kfz-Steuer ein Anreiz wären, sich einen Stromer zu kaufen.“ „Sepp“ ergänzt: „Die Förderung für Neuwagen, wie es sie unter Merkel gab, hatte sich bewährt. Auch in anderen Ländern. Diese Steuerbefreiung hingegen hat noch niemanden interessiert. Weil die Kfz-Steuer der geringste Posten beim Autofahren ist. Der ‚Verlust‘ an Steuereinnahmen ist lächerlich gegenüber der Ersparnis, die der Staat Dank E-Autos hat (z.B. kein Import von Erdöl).“ Und „Watzmann64“ schreibt: „Ich kaufe mir ein E-Auto, weil ich mir die Steuer spare und in der Innenstadt umsonst parken kann …, nicht wirklich. Wenn, dann spielen da andere Gründe eine Rolle.“
Die Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich bei Verbrennern nach Hubraum und CO2-Wert. Für einen Benziner, der ab dem 1. Januar 2021 zugelassen wurde, mit 2.000 ccm Hubraum und 150 Gramm CO2 Ausstoß auf einen Kilometer ergibt sich laut des entsprechenden Rechners des Bundesfinanzministeriums eine Kfz-Steuer in Höhe von 161 Euro, bei einem Diesel wären es 311 Euro (externer Link).
Wenn man nun die viele tausende Euro Anschaffung, Wertverlust, Wartung, Reparaturen und Versicherungen berücksichtigt und dem die Steuerersparnis gegenüberstellt, dann klingt der Wegfall der Kfz-Steuer wirklich nicht nach einem großen Anreiz zum Umstieg, auch wenn VDA-Präsidentin Hildegard Müller das Gegenteil behauptet. Sie sprach von erheblichen Folgen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität, würde die Steuerbefreiung nicht verlängert.
BR24-Nutzer „Agan“ würde gerne wissen, wie Müller darauf kommt. Er kommentiert: „‚Die Steuerbefreiung hat sich als wirksamer Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge bewährt‘, sagt die VDA-Präsidentin. Interessant wäre, ob es hierzu belastbare Studien gibt oder ob der Bund nur auf Verdacht auf ein paar hundert Millionen Steuereinnahmen im Jahr verzichtet.“
Diese Frage hat BR24 an den VDA weitergegeben, zunächst ohne Antwort.
Versicherung zum Teil teurer
Interessant ist der Blick auf die Kfz-Versicherung. Diese berechnet sich aus der Regionalklasse, den Eigenschaften des Halters und der Typklasse. Wer in einer Region wohnt, in der es häufig kracht, muss entsprechend in einer höheren Regionalklasse auch mehr bezahlen. Zu den berücksichtigten Eigenschaften des Halters gehören neben seinem Alter auch die jährlich gefahrenen Kilometer und die Schadenfreiheitsklasse. Bei der Typklasse (externer Link) geht es um das Auto, wie oft kommt es bei bestimmten Modellen zu Schäden und wie hoch sind deren Kosten.
Hier fällt auf, dass bestimmte Elektroautos wie der Hyundai Ionic5 oder die Elektromodelle von BYD in einer vergleichsweise recht hohen Typklasse zu finden sind. Dementsprechend können dann auch die Versicherungen im Vergleich teurer sein. Diese Erfahrung hat auch BR24User „Was_ich_denke“ gemacht: „Die Kfz-Steuerbefreiung ist natürlich ein willkommener Bonus, bei uns waren es Euro 374,– im Jahr die allerdings von einer etwas teureren Kfz-Versicherung nahezu aufgehoben wurden. Insgesamt ist das E Auto aber einfach das bessere Fahrzeug und das sage ich als früherer E-Auto Verweigerer. (…)“
Vergleichsportal: Alle Varianten sind möglich
Das Vergleichsportal Verivox hat für BR24 bei drei Automodellen Verbrenner- und Elektroantriebe miteinander verglichen. Beim Citroën C4 haben beide Varianten die gleiche Typklasse. Trotzdem ist die Elektroversion teurer in der Versicherung, bei Vollkasko mit knapp 789 Euro rund 108 Euro bzw. 16 Prozent; bei Haftpflicht mit rund 334 Euro 32,50 Euro beziehungsweise elf Prozent.
Beim Fiat 500 hat das E-Modell die höhere Typklasse und ist bei Vollkasko und einem Jahresbetrag von knapp 530 Euro rund 120 Euro beziehungsweise 29 Prozent teurer als sein Verbrenner-Pendant. In der Haftpflicht sind es bei 234,26 Euro dann 32,50 Euro beziehungsweise 15 Prozent mehr. Bleibt zum Schluss noch der Opel Mokka. Bei diesen hat das Elektromodell eine niedrigere Typklasse, hier unterscheiden sich die Versicherungsbeiträge kaum. Das Elektromodell ist mit 322,50 Euro (Haftpflicht) beziehungsweise knapp 673,63 Euro (Vollkasko) drei beziehungsweise zwei Prozent günstiger.
Fazit: Eine pauschale Aussage, ob nun Verbrenner oder Elektroauto in der Versicherung teurer ist oder nicht, kann man nicht treffen. Es kommt auf den einzelnen Vergleich an.