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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Drohnenflüge am Münchner Flughafen: Warum es keine Fotos gibt
Wirtschaft

Drohnenflüge am Münchner Flughafen: Warum es keine Fotos gibt

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 8. Oktober 2025 19:48
Von Christin Freitag
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Inhaltsübersicht
Zu schnell und zu klein für KamerasDrohnen als Gefahr für die FliegereiRegeln für Drohnenpiloten – Es kann teuer werden

An deutschen Flughäfen werden Drohnen bisher in erster Linie mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip entdeckt. Für die üblichen Radaranlagen sind sie nämlich zu klein – und die Drohnen fliegen ohnehin in der Regel zu tief. Da es keine durchgängige Überwachung durch Kameras, Akustiksensoren oder Funkwellendetektoren gibt, sind die Sicherheitsbehörden und die Lotsen im Tower darauf angewiesen, dass zum Beispiel aufmerksame Spaziergänger oder Piloten vom Cockpit aus Drohnen sehen und melden.

BR24-User „Wosamma“ hat also einen Punkt, wenn er kommentiert: „Seltsam nur, dass es bis jetzt immer noch keine Fotos gibt. Hat doch sonst jeder immer sein Handy parat, um solche Sachen zu filmen oder zu fotografieren. (…)“ Allerdings: Sollte es tatsächlich solche privaten Fotografien geben, dann werden sie in der Regel nicht in die offizielle Berichterstattung eingebunden.

Zu schnell und zu klein für Kameras

Dass dieses bisherige „System“ sehr riskant ist, ist aber klar. Laut einer Studie der renommierten Embry-Riddle-Universität für Luftfahrt in Florida aus dem Jahr 2019 erkennen selbst geschulte Piloten mit perfekter Sehkraft weniger als die Hälfte aller Drohnen im Umfeld ihres Flugzeuges. Das liegt unter anderem an den sehr hohen Geschwindigkeiten von Verkehrsflugzeugen und auch daran, dass Drohnen oft nur so groß sind wie Vögel.

Hinzu kommt: Da Drohnen sehr flink unterwegs sind, müssen sie nur wenige Sekunden in der Luft sein, um eine Gefahr darzustellen. Gibt es keine konstante Überwachung durch extrem hochauflösende Kameras, ist es deswegen kaum möglich, entsprechende Fotos zu machen.

Drohnen als Gefahr für die Fliegerei

Manche BR24-Nutzer kommentierten zuletzt eher skeptisch, wenn es um die Drohnensichtungen geht. Es fehlten Beweise. So schrieb „Xmas“: „Wie wäre es, wenn erst einmal geklärt würde, was das bitte für Drohnen sind? Wo genau und von wem gesichtet und was daran gefährlich sein soll? Bitte Beweise! Ich glaube bisher kein Wort, schon gar nicht erkenne ich eine Bedrohung. (…)“ Vielmehr fürchtet er, es gehe unter anderem „wieder nur darum, die Bevölkerung kirre zu machen“.

Bei den Drohnen, die nun vermehrt an Flughäfen aufgetaucht sind, handelt es sich nach allem, was herauszufinden ist, tatsächlich um „handelsübliche“ Quadcopter, wie sie überall zu kaufen sind. Die Bedrohungslage erschließt sich eher aus der Häufung und der gezielten Störung. Laut Sicherheitskreisen gibt das Anlass zu der Vermutung, dass dahinter wirklich gezielte Angriffe stecken.

Außerdem gilt: Egal, ob eine Drohne böswillig oder aus Leichtsinn ins Umfeld eines Flughafens gesteuert wird: Die Flugobjekte sind eine reale Gefahr für die Luftfahrt. Verschiedene Studien haben in den vergangenen Jahren mögliche Zusammenstöße von Drohnen mit Flugzeugen simuliert und kamen zu erschreckenden Ergebnissen.

Demnach können angesichts der hohen Geschwindigkeiten startender oder landender Flugzeuge auch schon kleine Drohnen bei einem Aufprall die Tragflächen oder Cockpitfenster schwer beschädigen oder sogar durchschlagen. Noch gefährlicher wäre es, wenn eine Drohne in ein Triebwerk gesaugt wird. Vor allem die massiven Batterien der Flugobjekte würden den Flugzeugmotor schwer beschädigen oder komplett zerstören. Im Extremfall droht ein Absturz oder die Explosion der Maschine. Die Folgen wären wohl katastrophal.

Vor genau diesem Szenario warnt unter anderem die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit seit vielen Jahren. Sie sieht seit langem „ein offensichtliches Sicherheitsrisiko, das bisher nicht adäquat adressiert“ wurde.

Regeln für Drohnenpiloten – Es kann teuer werden

Grundsätzlich gelten für Hobbydrohnen in Deutschland strenge Regeln, über die unter anderem die Deutsche Flugsicherung und das Luftfahrtbundesamt [externe Links] informieren. Unter anderem müssen ihre Betreiber sich und die Drohne (ab einem Startgewicht von 250 Gramm) beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Das gilt auch für leichtere Drohnen, sollten diese mit einer Kamera ausgerüstet sein.

Nachts müssen die Geräte mit einem grünen Blinklicht unterwegs sein, außerdem dürfen sie maximal 120 Meter hoch und immer in direktem Sichtkontakt zum Piloten unterwegs sein. Flüge über Menschenansammlungen sind ebenso verboten wie im Umfeld von Militäreinrichtungen sowie von kritischer Infrastruktur wie eben Flughäfen. Verstöße können teuer werden: Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro und im Extremfall sogar Haftstrafen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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