Besondere Vorsicht bei Mutterkühen
Wie so häufig bei Muttertieren: Sie haben einen ausgeprägten Schutzinstinkt und wollen ihre Kälbchen vor Gefahr schützen. Auch wenn es noch so verlockend ist – gerade bei kleinen, süßen Kälbchen – gilt: Finger weg!
Kühe sehen nicht besonders scharf und reagieren womöglich aggressiv, wenn sich ihrem Kälbchen „etwas“ nähert. Und das gilt im Übrigen nicht nur für die Mutter. Auch die anderen Kühe in der Herde verteidigen den Nachwuchs.
Mit Hunden auf der Kuhweide
Wanderer sollten ihren Hund anleinen, wenn sie über die Weide spazieren. So hat man ihren Jagdinstinkt unter Kontrolle und die Kühe werden nicht über die Weide gejagt. Hunde haben das Potenzial, Kühe zu beunruhigen, denn immerhin stammen sie vom Wolf ab. Die Angst davor steckt noch in den Genen.
Falls es zu einem Angriff kommt, sollte der Hund jedoch abgeleint werden. Denn die Angriffslust der Kuh wird sich wahrscheinlich auf den Hund konzentrieren, der mit seinem Tempo vermutlich auch die schnellste Kuh abhängen kann. Der Wanderer sollte die Zeit nutzen, sich in Sicherheit zu bringen. Idealer ist es grundsätzlich, mit einem angeleinten Hund die Weideflächen zu umgehen.
Gatter wieder schließen!
Was selbstverständlich sein sollte, leider aber nicht ist: Wenn Sie durch ein Gatter eine Weide betreten, schließen Sie es auch wieder hinter sich, damit die Tiere nicht ihre Chance auf Freigang nutzen! Wenn ein Gatter offen ist, lassen Sie es so, wie Sie es vorgefunden haben. Denn es kann sein, dass es vom Almwirt absichtlich geöffnet wurde, damit die Tiere zum Beispiel an eine Wasserstelle auf einer anderen Weide kommen können. Damit verbunden ist auch die Bitte, bei fließendem Wasser an einer Tränke den Durchfluss so zu lassen, wie er war, und ihn nicht auf- oder zuzudrehen.
Wie sieht die Rechtsprechung im Fall von Kuhattacken aus?
Nach einer Kuhattacke im Jahr 2014 in Österreich, bei der eine deutsche Wanderin verstorben ist, wurde der Kuhbesitzer zu einer hohen Schadenersatzsumme an die Hinterbliebenen verurteilt. Später wurde der Wanderin eine Mitschuld gegeben, die Strafe daher halbiert.
In einem anderen Unglücksfall 2017 im Tiroler Erl (Bezirk Kufstein) wurde allerdings zugunsten des Almwirts entschieden und die Klage der Angehörigen des Opfers abgewiesen. Bei der Urteilsfindung spielen diverse Faktoren eine Rolle: Sind die Tiere früher schon mal auffällig gewesen? Wurden Warnhinweise missachtet? Gab es Alternativrouten?
Die Eigenverantwortung der Wanderer ist gefragt
Grundsätzlich sind Almwirte vor der Gefahr, dass ihre Kühe womöglich einen Menschen töten, nicht gefeit. Deshalb hat die Landwirtschaftskammer Tirol einen Verhaltenskodex für Wanderer (externer Link) herausgegeben. Dieser Verhaltenskodex stellt ähnlich wie die zehn FIS-Regeln auf den Skipisten die Eigenverantwortung in den Mittelpunkt. Wenn sich ein Wanderer nicht daran halte, habe das im Schadensfall rechtliche Konsequenzen für ihn. Ähnliches wünschen sich auch bayerische Landwirte. Sie sind in Sorge, dass auf sie hohe Zahlungen zukommen, wenn es zu einem Unfall kommen sollte.