Wölfe sollen in der EU künftig leichter abgeschossen werden können. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmte am Donnerstag in Straßburg im Eilverfahren für den entsprechenden Vorschlag der Kommission. Diese hatte zuvor – auf Drängen einiger Mitgliedsstaaten – den Antrag bei der Genfer Konvention gestellt. In dieser international bindenden Rechtsgrundlage ist die Änderung im März in Kraft getreten, was die Änderung auf EU-Ebene erst möglich gemacht hat.
Was bedeutet die Änderung beim Schutzstatus?
In der Europäischen Union ist der Arten- und Naturschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geregelt. Dort wird der Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Diese Änderung kann dann ins Bundesnaturschutzgesetz übernommen werden.
Wann können Wölfe künftig abgeschossen werden?
In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die neue Bundesregierung bereits festgelegt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Einige Bundesländer haben das bereits getan und auch in Bayern soll das passieren. Die Details zum Umgang mit dem Wolf müssen aber noch geregelt werden. Denkbar ist, dass Wölfe in bestimmten Gebieten zu einem bestimmten Zeitraum geschossen werden dürfen.
„Günstiger Erhaltungszustand“ ist entscheidend
Entscheidend dafür ist aber eine weitere Größe, nämlich ob sich der Wolf in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Das heißt, es kommt darauf an, wie groß die einzelnen Populationen sind und, ob ihr Lebensraum gesichert ist. Diese Meldung an die EU-Kommission erfolgt im Juli und wird entscheidend für den weiteren Umgang mit dem Wolf in Deutschland sein. Ob in Bayern dann tatsächlich Wölfe bejagt werden dürfen, dazu gehen die Meinungen auseinander: Naturschützen halten das für unrealistisch, Weidetierhalter haben große Hoffnungen.
Abschuss von „Problemwölfen“ unverändert möglich
Keine relevante Änderung ist bei auffälligen Wölfen zu erwarten: Tiere, die zum Beispiel Herdenschutzzäune überwunden haben oder immer wieder Weidetiere reißen, können schon seit dem vergangenen Jahr nach dem Schnellabschussverfahren getötet werden. Ein DNA-Nachweis ist dafür nicht mehr nötig, wenn ein Gutachter zu dem Urteil kommt, dass es sich um einen Wolfsriss handelt.
Sind Weidetiere jetzt sicher?
Um diesen Punkt dreht sich die politische Diskussion. Der Bayerische Bauernverband dringt jetzt auf eine schnelle Regelung im Wolfsmanagement: „Wenn wir weiterhin wollen, dass Tiere auf unseren Wiesen weiden können, brauchen die Halter endlich verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die Zeit für Symbolpolitik ist vorbei.“ Da die Zahl der Wölfe in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist, stieg dementsprechend auch die Zahl der verletzten oder getöteten Weidetiere auf über 5.000 jährlich.
Naturschützer bezeichnen die jetzige Entscheidung jedoch als Symbolpolitik: „Das ist ein Problem, denn es suggeriert den Weidetierhaltern, dass ihnen sofort konkret geholfen wird und das ist eben nicht der Fall“, sagt Martin Geilhufe vom Bund Naturschutz (BUND) in Bayern. Naturschützer halten deshalb verstärkten Herdenschutz mit Zäunen und Hunden für unumgänglich. Der BUND teilt mit: „Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass durch eine Bejagung die Schäden deutlich und nachhaltig verringert werden, es sein denn, der Bestand wird drastisch reduziert oder ganz ausgelöscht“. Das aber ist ausgeschlossen: Wolfsfreie Zonen wird es in Deutschland von Rechtswegen nicht geben.
Wie viele Wölfe leben bei uns?
Laut dem jüngsten Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), gibt es derzeit in Deutschland 1.601 Tiere und gut 209 Rudel, die allermeisten davon leben im Nordosten der Republik. In Bayern gibt es neun Wolfsrudel und einige sesshafte Einzeltiere.