Es ist 7:00 Uhr am Montagmorgen, als die Stadt Regensburg den Katastrophenfall ausruft. Der Hochwassernachrichtendienst Bayern meldet an der Eisernen Brücke einen Pegel von 5,90 Meter. Vergangenen Dienstag lag der noch bei etwa 2,70 Metern. Was bedeutet das Ausrufen eines Katastrophenfalls für die Gemeinde als auch die Menschen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer ruft wann den Katastrophenfall aus?
Eine Katastrophe ist „ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden“. So lautet die Definition im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG). Konkret heißt das:
Wenn es zu Gefährdungslagen wie etwa zu Hochwasser kommt und lokale Hilfs- und Rettungskräfte wie die Feuerwehren vor Ort nicht mehr in der Lage sind, allein für den Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, melden sie dies an die jeweiligen Landräte oder Bürgermeister der kreisfreien Städte, die dann ans Innenministerium melden und den Katastrophenfall ausrufen können.
In Regensburg hat genau das heute die Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer getan. Vorteil ist nun, dass sie die unterschiedlichen Behörden und Organisationen wie die Feuerwehr oder das Tiefbauamt besser koordinieren und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe organisieren kann. Denn sie übernimmt als Leiterin der sogenannten Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) nun die Gesamtkoordination des Einsatzes.
Es geht beim Ausrufen des Katastrophenfalles also erst einmal darum, einen organisatorischen Rahmen zu schaffen, in dem Rettungskräfte der Feuerwehr, der Polizei, des Technischen Hilfswerk (THW) bis hin zur Bundeswehr mobilisiert und gebündelt werden können. Die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) koordinieren diesen Einsatz und alle Rettungskräfte dann. Katastrophenschutz ist Ländersache und funktioniert in Bayern von „unten nach oben“, das heißt, die Arbeit im Katastrophenschutz verteilt sich auf regionaler Ebene auf die einzelnen Behörden und Organisationen, die Verantwortung liegt dann bei den Bürgermeistern, Landräten, Bezirksregierungen oder dem bayerischen Innenministerium, je nach Ausmaß der Katastrophe.
Wie wird die Bevölkerung geschützt?
Die oberste Aufgabe der Kommune und der Einsatzkräfte im Katastrophenfall ist das Retten von Leben, nicht das von Haus und Hof. Das ist wichtig und wissen viele nicht. Laut Wasserhaushaltsgesetz ist jede/r einzelne Bürger und Bürgerin gesetzlich verpflichtet, für den eigenen Hochwasserschutz zu sorgen, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, aber auch den eigenen Sachstand zu schützen, besonders dann, wenn bekannt ist, dass das eigene Grundstück in einem Risikogebiet liegt.
Versicherungen abzuschließen, Keller zu schützen und Öltanks zu sichern, aber auch einen persönlichen Notfallplan zu haben, liegt in der eigenen Verantwortung. Wichtige Hinweise zur privaten Vorsorge bei Hochwasser gibt auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ Quelle: Wasserhaushaltsgesetz § 5, Absatz 2
Wie finde ich heraus, ob ich mich in einem gefährdetem Gebiet befinde?
Ob sich der eigene Haushalt in einem Risikogebiet befindet, zeigen die bayerischen Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahren-Karten und seit diesem Jahr auch die Sturzflut-Gefährdungskarten auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Umwelt. Hier kann man anhand der eigenen Adresse sehen, wo besondere Risiken bestehen.
Zur aktuellen Hochwassersituation in den einzelnen Regionen, den Warnungen und Lageberichten informiert der Hochwasserwarndienst Bayern. Je nach Art der Warnung, also einer Warnung vor ergiebigem Dauerregen oder extrem ergiebigen Dauerregen zum Beispiel, gibt der Deutsche Wetterdienst auf seinen Seiten dementsprechende Handlungsempfehlungen, wie etwa den Aufenthalt im Freien zu vermeiden oder Keller nicht mehr zu betreten und sich nur noch in den oberen Stockwerken aufzuhalten.