Ab 1. August 2026 wird bundesweit und stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und dann weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.
Der Studie „Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert, fehlen ein halbes Jahr vor dem Start des Rechtsanspruchs in Westdeutschland noch Zehntausende Betreuungsplätze. Bis 2029 müssten demnach mindestens 149.700 weitere Hortplätze eingerichtet werden, davon allein 45.300 in Nordrhein-Westfalen und und 42.300 in Bayern.
Tatsächlicher Bedarf könnte noch viel größer sein
Diese Zahlen gelten nach Berechnungen des IW dann, wenn man die 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche zugrunde legt – genau hier aber sticht Bayern den Studien-Autoren zufolge als Sonderfall heraus. Eltern im Freistaat gaben 2024 nämlich nur einen im Länder-Vergleich sehr geringen Betreuungsbedarf an, nämlich für 43 Prozent der Kinder. Im Saarland waren es beispielsweise 74 Prozent.
Geht man hingegen davon aus, dass letztlich drei von vier Kindern auch nachmittags in der Schule bei Hausaufgaben, Spiel oder Sport umsorgt werden sollen, wäre der Ausbaubedarf der Untersuchung zufolge viel höher: Dann würden bundesweit 570.900 Plätze fehlen, davon allein 204.300 in Bayern. „Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus“, schreiben die IW-Experten.
Eine angenommene Betreuungsquote von 75 Prozent wäre dabei unter Umständen sogar noch relativ niedrig, so die Studie. In Ländern mit ausreichendem Angebot wie Sachsen, Thüringen oder Brandenburg seien 2024 tatsächlich sogar 84 bis 88 Prozent der Grundschulkinder in der Hortbetreuung gewesen.
Rechtsanspruch 2021 beschlossen
Hintergrund der Untersuchung ist der 2021 beschlossene bundesweite Rechtsanspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung für Jungen und Mädchen in den ersten vier Schuljahren. Ab dem neuen Schuljahr im Herbst gilt er zunächst für Erstklässler und wird dann bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise ausgeweitet.
Die Sorge um den Stand des Ausbaus ist nicht neu. Im Januar veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter mehr als 1.300 Schulleitungen. Ergebnis: Jede vierte Schule befürchtet, dass der Rechtsanspruch nicht voll umgesetzt werden kann. Letztlich würde das bedeuten, dass viele Eltern vergeblich einen geeigneten Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen.
Angebot im Osten und in Hamburg reicht
Auch die IW-Studie stellt diesen Mangel fest, sie hebt jedoch hervor, dass alle ostdeutschen Länder sowie der Stadtstaat Hamburg den Anspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen könnten. Kleinere Lücken könnten hier durch den Rückgang der Kinderzahlen wohl geschlossen werden, schreiben die Experten des arbeitgebernahen Instituts.
„Anders stellt sich die Lage im Rest Westdeutschlands dar“, schreiben die IW-Autoren. Gemessen an Betreuungswünschen und Kinderzahl sei die Lücke in Schleswig-Holstein mit 10 Prozent am höchsten, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent, doch der tatsächliche Bedarf könnte laut der Untersuchung eben gerade in Bayern wesentlich höher sein.
Hemmt ein hoher Beitrag?
Länder mit niedrigen Betreuungsquoten sollten laut den Studien-Autoren zudem prüfen, ob die Angebote und vor allem die Elternbeiträge für Familien attraktiv seien oder die Inanspruchnahme hemmten, heißt es in der Studie. Letzterem solle „unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft“.
Mit Informationen von dpa

