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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Welche Versicherung zahlt bei Gewitter, Sturm und Starkregen?
Wissen

Welche Versicherung zahlt bei Gewitter, Sturm und Starkregen?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 3. Juni 2024 13:03
Von Michael Farber
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7 min. Lesezeit
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So mancher Hausbesitzer fragt sich bei Sturmwarnungen, ob er richtig gegen Sturm- und Unwetterschäden versichert ist. Eine Unwetterversicherung, die alle möglichen Schäden abdeckt, gibt es nicht. Wer gut versichert sein will, benötigt mehrere Policen, so der Bund der Versicherten (BdV).

Inhaltsübersicht
Wohngebäudeversicherung für Sturm- und HagelschädenWas zahlt eine Elementarschadenversicherung?Gebäudeschäden durch StarkregenWann zahlt die Haftpflichtversicherung?Was deckt die Hausratversicherung ab?Sind Rollläden gegen Sturm versichert?Welche Versicherungen braucht man für einen vollständigen Schutz bei Unwetter?Schäden sorgfältig dokumentierenBeim Wetterdienst nachfragen

Wohngebäudeversicherung für Sturm- und Hagelschäden

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Die meisten Hausbesitzer haben heutzutage eine sogenannte „verbundene“ Wohngebäudeversicherung. Diese schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein – und auch deren Folgeschäden.

Deckt das Unwetter beispielsweise das Dach ab und es regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden, Decken, Fliesen und Parkett mit abgedeckt. Wichtig ist, dass Sturmschäden auch tatsächlich durch einen Sturm verursacht wurden. Denn ein Sturm ist erst dann ein Sturm, wenn er mindestens die Windstärke acht hat.

Was zahlt eine Elementarschadenversicherung?

Die Kombination mit einer Elementarschadenversicherung, die etwa Schäden am Haus durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben abdeckt, kann durchaus sinnvoll sein. Allerdings könnten Hausbesitzer gerade in Gebieten, in denen häufig Überschwemmungen auftreten, keinen oder nur sehr teuren Versicherungsschutz bekommen.

Gebäudeschäden durch Starkregen

Aber selbst nach Abschluss einer Elementarschadenversicherung, kann man sich nicht in Sicherheit wiegen, dass der Schaden in jedem Fall reguliert wird, so der BdV. Die Tücke liegt im Detail: Starkregen als solcher wird von der Elementarschadenversicherung nicht als versicherte Gefahr gewertet, eine Überschwemmung hingegen schon. Diese kann allerdings durch einen Starkregen hervorgerufen werden. Aber genau dieser Zusammenhang ist insbesondere für die Schadenmeldung und die eventuell nötige Beweisführung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wichtig, betont der BdV. Deshalb ist es für die Schadensmeldung wichtig, den Schaden – die Überschwemmung – genau zu dokumentieren. Dabei hilft, via Wetterämter nachzuweisen, dass es dort, wo das versicherte Gebäude steht, auch tatsächlich einen Starkregen gegeben hat. Das alleine reicht aber nicht aus. „Betroffene müssen auch die Überschwemmung – also die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser – und die Ursache dafür nachweisen“ schreibt der BdV.

„Wenn Sie ein Gebäude besitzen und vor Ort sind, wenn ein Starkregen eine Überschwemmung verursacht, zücken Sie umgehend ihr Smartphone! Fotografieren oder filmen Sie die Überflutung. Eine solche Dokumentation der Schadensentstehung ist Gold wert, wenn es um den Anspruch auf die Versicherungsleistung geht“, sagt Bianca Boss vom BdV. Sind Betroffene nicht vor Ort, wird die geschilderte Beweisführung zu einer Herausforderung. Hier sollte man Zeugen wie zum Beispiel Nachbarn bitten, Angaben zum Starkregen und der folgenden Überschwemmung zu machen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Fällt ein Baum auf das Dach des Nachbarn, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Diese prüft dann, ob dem Baumbesitzer eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann und der Baum eventuell schon längst hätte gefällt werden müssen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur, wenn eine Sorgfaltspflichtsverletzung vorliegt.

Wenn der Baum gesund war und regelmäßig überprüft worden ist, geht der Nachbar leer aus. Denn dafür, dass der Sturm einen gesunden Baum auf das Nachbarhaus geweht hat, kann der Baumbesitzer nichts. Hat der Nachbar eine Wohngebäudeversicherung, zahlt aber diese.

Wenn nicht gesicherte Gegenstände wie Blumentöpfe, Roller oder Fahrräder etc. durch den Sturm Gegenstände anderer beschädigen, wird geprüft, ob der Besitzer tatsächlich ein Verschulden an dem entstandenen Schaden hat, denn für den Sturm kann er ja erstmal nichts. Allerdings ist er gut beraten, solche Gegenstände vor dem Sturm zu sichern – beispielsweise den Blumentopf in die Wohnung zu nehmen oder anzubinden und den Roller in den Keller zu bringen.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Wenn die Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert erreicht hat, sollte man zusätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Sie deckt die Schäden an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte.

Neben den Standardleistungen wie zum Beispiel Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt die Hausratversicherung auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen – also, wenn beispielsweise durch den Sturm ein Fenster zu Bruch gegangen ist und das teure Sofa ruiniert ist. Außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und sonstige Gegenstände sind im Regelfall zumindest bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind Neuwertversicherungen. Geschädigte können sich das Haus neu bauen oder Möbel neu kaufen – allerdings dürfen sie keinen höheren Standard haben als die beschädigten Gegenstände. Bei einem kaputten Auto zahlt die Teilkasko nur den Zeitwert.

Sind Rollläden gegen Sturm versichert?

Bei Sturm kann es sinnvoll sein, die Rollläden herunterzulassen, um die Fenstergläser vor Beschädigung zu schützen – vor allem, wenn in der Nähe der Fenster Bäume stehen. Etwaige Sturmschäden an Rollläden sind ebenfalls von der Versicherung abgedeckt. Claudia Frenz vom Bund der Versicherten sagt: „Sturmschäden an Rollläden sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dabei ist es egal, ob der Rollladen hochgezogen war oder heruntergelassen.“

Welche Versicherungen braucht man für einen vollständigen Schutz bei Unwetter?

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung fürs Auto
  • Elementarschadenversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Schäden sorgfältig dokumentieren

Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass es im Schadenfall einiges zu beachten gibt: So muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Zusätzlich sollten zur Dokumentation Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Werfen Sie diese auch nicht weg, bevor der Versicherungsfall abgewickelt ist.

Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster und abgedeckte Dächer abgedichtet werden müssen, damit der Schaden nicht noch größer wird.

Beim Wetterdienst nachfragen

Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein Sturm mit mindestens Windstärke acht zu dem Schaden geführt hat. Hier hilft die Windmessung durch die Wetterämter. Reicht dies nicht aus, sollten sich Betroffene die örtliche Tagespresse von den Tagen besorgen, an denen der Sturm geherrscht hat.

Ist dennoch strittig, ob der Sturm Windstärke acht erreicht hat oder nicht, kann man dies beim Deutschen Wetterdienst (Hotline: 0180 2 913 913) erfragen oder auf der Onlineseite des DWD nachschauen.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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