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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Weltraumrecht: Darf im All jeder machen, was er will?
Wissen

Weltraumrecht: Darf im All jeder machen, was er will?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 12. Oktober 2026 10:47
Von Michael Farber
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6 min. Lesezeit
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Inhaltsübersicht
Welche Gesetze gelten im Weltraum?Darf jeder Satelliten ins All schießen?Welche Gerichte sind bei Verstößen zuständig?Grauzone im All: Nicht alles ist klar geregelt

Das US-Unternehmen Reflect Orbital will noch im Laufe des Jahres einen Satelliten mit einem riesigen Weltraumspiegel ins All schicken, um Sonnenlicht auf die Nachtseite der Erde umzulenken. Forscher warnen vor massiver Lichtverschmutzung und Risiken für Umwelt und Gesundheit.

Welche Gesetze gelten im Weltraum?

In der Kommentarspalte bei BR24 sahen User das Vorhaben kritisch und diskutierten darüber, was man im Weltraum darf und was nicht. Der Nutzer „Jou“ fragte: „Darf im All eigentlich jeder machen, was er will? Gibt es dafür keine Schutzgesetze?“

„Im Weltraum gilt das Völkerrecht, das heißt die UN-Charta und andere Gesetze“, sagt Kai-Uwe Schrogl. Er ist Sonderberater für politische Angelegenheiten bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA. „Aber es gibt auch einen Korpus an echtem und dezidiertem Weltraumrecht, unter anderem und ganz grundlegend den Weltraumvertrag von 1967.“

Dort werde unter anderem festgelegt, dass das All friedlich genutzt werden solle und sich nicht angeeignet werden dürfe. „Der Weltraum ist ein globales Gemeingut“, sagt Schrogl. Dabei seien die Staaten nicht nur für ihre eigenen Aktivitäten verantwortlich. „Das bedeutet, jeder Staat, der private Akteure hat, die den Weltraum nutzen oder nutzen wollen, muss ein nationales Weltraumgesetz verabschieden.“ Dort müsse etwa geregelt sein, wie der Staat diese Weltraumaktivitäten überwache und wie die Autorisierung funktioniere.

Das Weltraumrecht stammt hauptsächlich aus der Zeit des Kalten Krieges, sagt Stephan Hobe, emeritierter Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität zu Köln. Zwischen 1967 und 1979 seien fünf internationale Verträge verabschiedet worden, darunter der Internationale Weltraumvertrag oder das Weltraumrettungsabkommen. Seitdem habe es zwar eine Reihe von Resolutionen der UN-Generalversammlung gegeben, diese seien allerdings rechtsunverbindlich.

Darf jeder Satelliten ins All schießen?

Einige User sprachen in der Kommentarspalte direkt das Thema Satelliten an. Der Nutzer „docdan“ schrieb: „Wieso kann jeder ins All schießen, was er möchte? Mir sind schon die Musk‘schen Satelliten ein Dorn im Auge. Gibt es keine kontrollierende Instanz? Das All gehört schließlich niemandem!“

Stephan Hobe stellt klar: Der Weltraum sei ein Staatengemeinschaftsraum, er gehöre also allen. „Kein Staat darf sich den Weltraum oder einen Himmelskörper aneignen. Auch die amerikanische Flagge auf dem Mond bedeutet nicht etwa, dass das der 51. amerikanische Staat wäre.“ Rechtlich gehöre der Weltraum allen Menschen und sonstigen Lebewesen und sei somit vergleichbar mit der Hohen See, dem Meeresboden oder der Antarktis.

Daher dürften Staaten etwa Satelliten in den „freien Weltraum“ schicken, ohne eine Genehmigung einzuholen. Verboten sei jedoch, Atomwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen im Weltraum zu stationieren. Erst im September hatten jedoch die USA bestätigt, „Waffen zur Weltraumkontrolle“ im Orbit stationiert [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] zu haben. Hobe sieht dies kritisch, weil er befürchtet, dass andere Staaten nachziehen.

Anders als Staaten bräuchten Privatpersonen und Unternehmen für einen eigenen Satelliten eine Genehmigung. „Wenn es ein Privater ist, etwa Elon Musk so eine Idee hätte, müsste er sich das genehmigen lassen von der amerikanischen Genehmigungsbehörde“, so Hobe.

Welche Gerichte sind bei Verstößen zuständig?

In der Kommentarspalte diskutierten User darüber, welche Gerichte bei Verstößen gegen das Weltraumrecht zuständig sind. Der Nutzer „nacho“ schrieb: „(…) Die letzte Instanz wäre ein internationaler Gerichtshof. Aber wenn alle Länder Nationalisten wählen und bevorzugen, wird das nichts werden.“

„Interessanterweise bestimmt das internationale Weltraumrecht keine entsprechenden Gerichte“, erklärt Stephan Hobe von der Uni Köln. „Wenn Staaten miteinander streiten, würde es wohl vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gehen.“ Das Problem des Völkerrechts sei aber, dass es im Grunde genommen keine Vollstreckungsagentur gebe. „Das Völkerrecht lebt davon, und damit auch das Weltraumrecht, dass die Staaten die Vernunft mitbringen, sich an die Regeln zu halten.“ Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen würden Schiedsgerichte bzw. nationale Gerichte zuständig sein, so Hobe.

Grauzone im All: Nicht alles ist klar geregelt

Generell sei das Weltraumrecht relativ weitmaschig, so Hobe. So sei etwa relativ unklar, wie es eigentlich mit der kommerziellen Nutzung von Ressourcen von Himmelskörpern aussieht. Experten würden darüber streiten, ob es zulässig sei, auf dem Mond abgebautes Gestein mit auf die Erde zu nehmen und hier zu nutzen.

Ein weiteres solches Thema sei Weltraumschrott. „Wir haben 50 Jahre Weltraumfahrt betrieben, ohne zu gucken, welche Konsequenzen das eigentlich hat.“ Mittlerweile gebe es eine ganze Reihe von Weltraumpartikeln, die gefährlich für Satelliten werden könnten.

Auch die immer größer werdende Zahl von Satelliten sei ein Problem, sagt Kai-Uwe Schrogl von der Europäischen Weltraumorganisation. Die Unfallgefahr steige. Man müsse sich Gedanken darüber machen, „mittelfristig zumindest, so etwas wie ein Weltraumverkehrsmanagement einzuführen, das so ähnlich gestaltet sein könnte wie das Luftverkehrsmanagement“.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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