So funktioniert die „neue Riester-Rente“
Wer einen der 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen hat, der kann sich im nächsten Jahr überlegen, ob die Police weitergeführt werden soll oder nicht. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll problemlos möglich sein.
Zur Auswahl stehen dann Investitionen in nach EU-Recht zugelassene Investmentfonds und vor allem börsengehandelte Indexfonds wie ETFs. Aktien oder Anleihen eines einzelnen Unternehmens gehören nicht dazu. Möglich wäre aber die Wahl eines offenen Immobilienfonds oder eines ELTIFs . Dieses Kürzel steht für Europäische langfristige Investmentfonds, in denen häufig Infrastruktur- oder Klimainvestments verpackt werden. Wer in das neue Altersvorsorgedepot wechselt, zahlt künftig also in Investmentfonds oder Indexfonds ein, anstatt wie bisher in die Riester-Rente.
Möglichst einfach und kostengünstig
Entscheidend wird sein, ob es die Anbieter solcher Produkte schaffen, den gesetzlich vorgegebenen Kostendeckel einzuhalten. Der soll bei jährlich höchstens 1,5 Prozent liegen, inklusive Abschlusskosten. Das heißt, es geht letztlich um Standardprodukte mit möglichst niedrigen Gebühren, was für Fondslösungen wie ETFs spricht. Vorgesehen ist eine „angemessene individuelle Beratung“, die allerdings auch online erfolgen kann.
Förderfähig sind nur Finanzprodukte mit höchstens Risikoklasse „Fünf“. Die höchste Risikoklasse ist „Sieben“. Das heißt, die förderfähigen Produkte der Risikoklasse „Fünf“ sind wachstumsorientiert und gelten schon als spekulativ; sie können stark im Wert schwanken und recht hohe Renditen bringen. Damit ist es mit dem neuen Anlagemodell möglich, auf weitaus risikoreichere Geldanlagen zu setzen als mit den bisherigen Riester-Produkten.
Wer es lieber sicherer mag, für den sollen zwei Varianten mit Garantien angeboten werden. Dann stehen zu Beginn der Auszahlungsphase, also im Rentenalter, auf jeden Fall entweder 100 Prozent oder 80 Prozent des angesparten Kapitals zur Verfügung.

