Bis 1570 kann Max Pinzl seine Vorfahren zurückverfolgen. In dem Jahr wurde die Geburt von Andreas Moser im Taufregister eingetragen. Max Pinzl ist pensionierter Pfarrer und wohnt in Simbach am Inn in Niederbayern. Er hat in 32 Jahren schon über zehn Familienchroniken gefüllt. „Wenn sie in der geraden Linie gehen, geht’s relativ einfach. Wenn dann die vielen Seitenlinien kommen, das ist schwierig herauszufinden“, sagt Max Pinzl.
Matrikelbücher der Kirchen waren seit 1563 Pflicht
Zig Stunden Arbeit hat der 82-Jährige schon in die Ahnenforschung investiert. Seine Hauptquelle sind die sogenannten Matrikelbücher der katholischen Kirche, auch Kirchenbücher genannt. Vor 150 Jahren, 1876, hat das neue Personenstandsgesetz die Pfarrämter als amtliche Beurkundungsstellen abgelöst: Seitdem wurden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zivilrechtlich auf den Standesämtern dokumentiert.
Zuvor notierten über Jahrhunderte die Pfarrer fein säuberlich Tauf-, Heirats- und Sterbedaten. Das war seit dem Konzil von Trient 1563 für alle Pfarreien Pflicht. In der evangelischen Kirche wurde es genauso gehandhabt. Es wurden beispielsweise bei Trauungen Pfarrer, Zeugen und Brautleute in ein Buch eingetragen, um zu dokumentieren, dass eine Hochzeit auch wirklich stattgefunden hatte. In der Pfarrei von Max Pinzl wird das bis heute handschriftlich gemacht.
Vor 150 Jahren: Personenstandsregister eingeführt
Dabei ist das 2026 eigentlich gar nicht mehr notwendig, denn seit 150 Jahren wird dieses Verzeichnis von Standesämtern geführt – das sogenannte Personenstandsregister. „Ab dem Zeitalter der Aufklärung setzte sich im Staat immer mehr durch, dass man wichtige Angelegenheiten, wie Geburt, Hochzeit und Tod, nicht der Kirche überlassen sollte, sondern das staatliche Angelegenheiten seien“, erklärt Roland Götz, Kirchenhistoriker und stellvertretender Direktor des Archivs und der Bibliothek des Erzbistums München und Freising. In manchen Gegenden Deutschlands wurden bereits unter Napoleon sogenannte Zivilstandsregister geführt.
„Reichsweit wurde es zum 1. Januar 1876 eingeführt und Geistliche durften daraufhin nicht mehr als Standesbeamte tätig sein. Es war sogar ausdrücklich verboten, dass ein Geistlicher eine kirchliche Trauung vornimmt, wenn die Leute nicht zuvor zivil vor dem Standesbeamten geheiratet hatten“, sagt Roland Götz. Und so ist es bis heute: Die standesamtliche Heirat zählt vor dem Gesetz.
In Bayern nur noch 60 Prozent Kirchenmitglieder
Dass ein staatliches Personenstandsregister in der heutigen Zeit sinnvoller ist, zeigt der Blick auf die Bevölkerungsentwicklung: Schließlich sind nur noch knapp 60 Prozent der Bayern Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche. Viele gehören gar keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an, verzichten auf eine kirchliche Trauung, entscheiden sich für eine freie Trauung, oder wollen es ihren Kindern später selbst überlassen, ob sie sich taufen lassen wollen. All diese Menschen würden die Matrikelbücher der Kirchen nicht mehr erfassen.
„Wenn jeder nur bei seiner Religionsgemeinschaft gemeldet wäre, wäre das eine große Zersplitterung der Daten. Und alleine der Übersichtlichkeit wegen ist es auch sinnvoll, dass der Staat alleine seine Bürger und alle hier Lebenden erfasst“, sagt Historiker Götz. Für den Archivar sind die Kirchenbücher jedoch ein großer Schatz. Schließlich finden sich darin nicht nur Überlieferungen wichtiger Menschen Bayerns, sondern es lassen sich auch spannende gesellschaftliche Entwicklungen ablesen.
Belagerung Wiens: Kriegsgefangene lassen sich taufen
Ende des 17. Jahrhunderts beispielsweise beteiligte sich Kurfürst Max Emanuel von Bayern an der Abwehr der türkischen Belagerung Wiens und an den Kriegen auf dem Balkan. „In der Folge kamen ungefähr 1.000 Kriegsgefangene, die man pauschal als Türken bezeichnet hat, nach München. Und ein kleiner Teil davon, ich schätze mal zehn Prozent, hat sich hier auch taufen lassen und erscheint deshalb im Taufbuch in München“, erklärt Roland Götz.
Rund 11.000 historische Matrikelbücher sind im Archiv des Erzbistums München und Freising verwahrt. Nicht nur als Original: Inzwischen sind viele Zeugnisse aus deutschen Bistümern digitalisiert und online einsehbar – genau so wie die Personenstandsregister. Damit haben es Ahnenforscher wie der ehemalige Pfarrer Max Pinzl aus Niederbayern einfacher bei der Suche nach Verwandten.

