Die US-Popsängerin Britney Spears hat die Rechte an ihrer Musik US-Medienberichten zufolge für rund 200 Millionen Dollar (168 Millionen Euro) verkauft. Wie der „Rolling Stone“ berichtete (externer Link), hat das Unterhaltungsunternehmen Primary Wave Spears‘ Anteile an ihren Songs gekauft. Und damit die Rechte an Hits wie „…Baby One More Time“, „Oops!… I Did It Again“ oder „I’m a Slave 4 You“ übernommen.
Britney Spears geht den Weg vieler Musiker
Damit beschreitet Spears einen Weg, den vor ihr schon viele andere Künstler eingeschlagen haben. So veräußerte etwa der kanadische Singer-Songwriter Neil Young im Jahr 2021 einen 50-Prozent-Anteil an seinen gesammelten Verlagsrechten an die britische Kapitalanlagegesellschaft Hipgnosis Songs Fund – für geschätzte 150 Millionen Dollar. Die Hälfte aller Erlöse, die seither mit den Text- und Musik-Copyrights aus Youngs knapp 1.200 Songs erzielt werden, gehen an die Firma, die mittlerweile Recognition Music Group heißt.
Ein Jahr zuvor hatte schon Bob Dylan sein Gesamtwerk an die Universal Music Publishing Group verkauft, für rund 300 Millionen Dollar. Im selben Jahr gab Fleetwood Mac-Sängerin Stevie Nicks 80 Prozent ihrer Autorenrechte für geschätzte 100 Millionen Dollar ab. Und 2023 verkaufte der kanadische Sänger Justin Bieber die Rechte an seinem Werk wie Spears für kolportierte 200 Millionen Dollar.
Taylor Swift ging einen anderen Weg
Für die Künstler sind solche Übernahmeverträge durchaus lukrativ: Zum einen bescheren sie ihnen auf einen Schlag einen großen Geldsegen, zum Anderen müssen sie sich nicht mehr um die zeitaufwendige Verwaltung ihres Songkatalogs kümmern – etwa die Lizenzierung ihrer Musik für Cover-Versionen, Filme oder Werbung. Und Unternehmen wie Primary Wave schlagen genau daraus Profit. Denn jedes Mal, wenn ein Song gecovert, im Radio gespielt oder gestreamt wird, klingelt bei ihnen die Kasse. Insofern sind für sie natürlich nur die richtig großen, häufig gespielten Künstler interessant, da deren Rechte am meisten Geld einspielen.
Einen etwas anderen Weg ist im vergangenen Jahr Taylor Swift gegangen. Sie hat die Masters-Rechte an ihren ersten sechs Alben erworben. Die liegen normalerweise beim Label und beinhalten das Recht, genau die eine Version eines Songs, die auf einem Album gelandet ist, zu vervielfältigen und zu verkaufen, physisch oder digital.
Unterschied zwischen Masters- und Urheberecht
Weil diese Rechte aber irgendwann bei dem Musikmanager Scooter Braun landeten, der wiederum mit Kanye West zusammengearbeitet hatte, einem Intimfeind von Swift, versuchte die US-Sängerin über Jahre diese Rechte zu erwerben. Sie ging sogar so weit, dass sie die Alben „Speak Now“, „Fearless“, „Red“, „1989“ neu einspielte – und als „Taylors‘ Version“ auf den Markt brachte. Denn, so das Kalkül, wenn ihre Fans nur noch die neuen Versionen der Songs hören, dann würden die Rechte an ihren Songs eventuell einmal uninteressant werden. Und sie sollte Recht behalten.
Insofern sind die Fälle Taylor Swift und Britney Spears unterschiedlich gelagert. Handelte es sich bei Swift, um die Masters-Rechte, so geht es bei Spears mutmaßlich – die Verträge sind nicht einsehbar – um die Urheberrechte. Anders als in Deutschland können die in den USA nämlich verkauft werden, da sie als Eigentum gelten. In Deutschland ist das nicht möglich, da können Urheber Dritten die Nutzungsrechte nur einräumen.

