Was ist ein Minijob?
„Minijob“ ist nicht nur Umgangssprache – der Begriff kommt auch in Behördentexten und offiziellen Dokumenten vor. Gemeint ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Geringfügig ist entweder die Entlohnung – das ist die große Mehrheit – oder die Arbeitszeit.
Bei Variante eins darf das regelmäßige Einkommen monatlich 603 Euro (Stand: Februar 2026) nicht übersteigen, auch nicht bei mehreren Minijobs zusammen. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn und wird regelmäßig angepasst. Variante zwei, die kurzfristigen Minijobs, sind von Beginn an auf eine bestimmte Zeit festgelegt, längstens für drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darf nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Diese ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei und vereinfacht versteuert. Die Arbeitgeber zahlen oft nur Pauschalabgaben.

