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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.
Wirtschaft

Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 12. Oktober 2026 10:48
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in München gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die Mindestpreise halten müssen, die die Stadt per Allgemeinverfügung festgelegt hat. Es gab fünf Eilanträgen dieser Unternehmen statt.

Inhaltsübersicht
Allgemeinverfügung: Fahrdienste an Taxitarif orientiertGericht: Verfügung „voraussichtlich insgesamt rechtswidrig“OB hält Ziele der Verfügung weiter für „richtig“Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn Bolt: Markt in München eingebrochen Verband begrüßt Entscheidung 

Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Kreisverwaltungsreferat teilte auf Anfrage aber bereits mit, die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr anwenden zu wollen.

Allgemeinverfügung: Fahrdienste an Taxitarif orientiert

Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt – auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus – demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen. 

Gericht: Verfügung „voraussichtlich insgesamt rechtswidrig“

„Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist“, teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten. 

OB hält Ziele der Verfügung weiter für „richtig“

Eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) teilte zu der Entscheidung des Gerichts mit, dass die Landeshauptstadt München die Allgemeinverfügung „ab sofort nicht mehr vollziehen“ werde und nun prüfen werde, „ob gegen die vorliegende Entscheidung Beschwerde eingelegt wird“.

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sagte, dass der mit der Verfügung eingeführte Mindestpreis „Fahrer vor Lohndumping und das Münchner Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf“ schützen solle. Diese Ziele blieben weiterhin „richtig“, so Krause: „Jetzt werden wir das Urteil in der Hauptsache abwarten und dann prüfen, ob sich die Regelungen rechtskonform anpassen lassen.“ 

Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn 

Ein Grund dafür, dass die Allgemeinverfügung auch für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus gelten sollte, waren Erkenntnisse des Hauptzollamtes München, wonach die Anbieter „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“ verstießen. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt. 

Der Bundesverband „wirfahren“, der die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung. „Wie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in Köln gezeigt hat, überschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen“, so der Verband. Auch Uber sieht sich bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar. Uber forderte von der Stadt München, die Allgemeinverfügung vollständig zurückzunehmen. 

Bolt: Markt in München eingebrochen 

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt brach die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung um 44 Prozent ein. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen mit. „Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben.“

Das KVR hatte mit Stichproben geprüft, ob die Neuregelung eingehalten wurde – teilte wegen der laufenden Gerichtsverfahren aber nicht mit, was dabei herausgekommen war. Laut „Marktbeobachtung“ des Taxi-Vermittlers Freenow orientierten sich „rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal“. Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. 

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise „für die Taxiunternehmen leicht spürbar“ seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem „klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe“. 

Verband begrüßt Entscheidung 

Der Verband „wirfahren“ kritisierte die Einführung von Mindestpreisen insgesamt: „Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit, gefährden so Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche.“ Außerdem würden Bürger belastet. „Die Stadt München sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, wieder in Gespräche über Lösungen für die Herausforderungen des städtischen Verkehrs einzusteigen, statt auf invasive Markteingriffe wie Mindestpreise zu setzen.“

Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste gegeben.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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