Verschärfung gilt für Termin-Schwänzer
Verpflichtet werden sollen demnach die Bürgergeld-Empfänger, die Absprachen mit den Jobcentern zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungskurse „ohne wichtigen Grund“ nicht einhalten. Außerdem gelte die Neuregelung für Arbeitslose, die drei aufeinanderfolgende Termine bei einer Integrationsfachkraft im Jobcenter verpassen. Sie sollen die Ein-Euro-Jobs für bis zu sechs Monate wahrnehmen müssen, mit einer Verlängerung bei Bedarf.
Sprecher: Handelt sich um „sehr kleine Gruppe“
Der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit unterstrich, dass es sich um eine sehr kleine Gruppe von Bürgergeld-Empfängern handele. Damit setze die Bundesagentur bereits beschlossene Maßnahmen der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachten „Wachstumsinitiative“ um. Unter anderem geht es um Jobs wie Parkpflege.
Die Wachstumsinitiative besteht aus 49 Punkten, mit der die Bundesregierung der Wirtschaft „schnell zusätzliche Impulse“ für eine neue Dynamik liefern will.