WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Tickende Zeitbombe: Riesige Summen für die Straße vorm Haus
    2. Dezember 2025
    Ab Januar gibt’s mehr Unterhalt – komplexe Lage in Bayern
    2. Dezember 2025
    Arbeitsmarkt: Immer mehr Teilzeit- und Nebenjobs
    2. Dezember 2025
    Boom bei Flugreisen – Spanien und USA weiterhin die Favoriten
    2. Dezember 2025
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Opfer des eigenen Erfolgs: Gemini 3 sprengt Googles Kapazitäten
    1. Dezember 2025
    WhatsApp: Info-Sprechblasen zeigen bald den Status
    28. November 2025
    Das Netz ohne Cookie-Banner? Was Sie jetzt wissen müssen
    24. November 2025
    Mail, Teams, Telefon? Richtige Wahl reduziert Büro-Stress
    22. November 2025
    Das Netz ohne Cookie-Banner? Was Sie jetzt wissen müssen
    21. November 2025
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Gottschalk-Diagnose: Warum Männer öfter zum Arzt gehen sollten
    2. Dezember 2025
    Mückenplage: Wie weit darf die Bekämpfung gehen?
    2. Dezember 2025
    Was über Gottschalks Krebs und die Heilungschancen bekannt ist
    1. Dezember 2025
    Klimastudie: Bis zu 20 Prozent weniger Naturschnee im Allgäu
    1. Dezember 2025
    Eine Frage der Qualität: Was sind die besten Lebkuchen?
    1. Dezember 2025
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Generationsübergreifende Traumata: Der Film „Sentimental Value“
    2. Dezember 2025
    Der Soundtrack des russischen Krieges kriselt
    2. Dezember 2025
    Kunst und Krieg – das Buch „Art against Artillery“
    1. Dezember 2025
    Kreativquartier München: Protest gegen höhere Mieten
    1. Dezember 2025
    Wem gehört NS-Raubkunst? Jetzt entscheiden Schiedsgerichte
    1. Dezember 2025
  • Lesezeichen
Gerade: Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten
Wissen

Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 19. Dezember 2024 18:49
Von Michael Farber
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Die Molkerei Alois Müller aus Fischach-Aretsried im Landkreis Augsburg verstößt mit isolierten Werbeaussagen wie „14 g Protein“ und „14 g Protein pro Becher“ gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung und agiert damit wettbewerbswidrig. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Berufungsverfahren.

Inhaltsübersicht
Bestätigung des LandgerichtsurteilsGericht fordert Informationen auf einen BlickKeine getrennte Angabe von der NährwerttabelleWettbewerbswidriger AufdruckVerbraucherzentrale Bayern begrüßt Urteil

Bestätigung des Landgerichtsurteils

Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil des Landgerichts München: Dadurch dass die Molkerei Alois Müller die isolierte Herausstellung der reinen Proteinmenge in Gramm auf dem Deckel einer High Protein Milchreispackung aufgedruckt habe, könne der Verbraucher zu der Annahme verleitet werden, das Produkt mit der höchsten ausgezeichneten Menge an Protein weise auch den „höchsten“ Proteingehalt auf, was aber nicht zwingend der Fall sein müsse und deshalb zu einer Verwirrung des Verbrauchers führen könne.

Gericht fordert Informationen auf einen Blick

Gerade der an einer ausgewogenen Ernährung interessierte Verbraucher benötige für eine informierte Kaufentscheidung nicht nur die Angabe zur Menge des (absoluten) Proteingehalts des Produkts, sondern auch die Angaben zum Brennwert sowie zur Menge der weiteren in dem Produkt enthaltenen Nährstoffe, wie etwa Zucker oder Fett. Darum müsse der Verbraucher diese Informationen grundsätzlich alle „auf einen Blick“ erhalten, um nicht durch die prominente Herausstellung einzelner Nährwertangaben von den übrigen Angaben abgelenkt zu werden, heißt es in der Begründung des OLG.

Keine getrennte Angabe von der Nährwerttabelle

Das Landgericht München hatte im Juli 2023 geurteilt, dass es gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, wenn auf einer Lebensmittelverpackung der Proteingehalt in Gramm getrennt von der Nährwerttabelle angegeben wird. Das Landgericht verurteilte damals die Molkerei Alois Müller dazu, es zu unterlassen, den Proteingehalt auf der Lebensmittelverpackung in Gramm getrennt anzugeben. Dagegen war die Molkerei in Berufung gegangen. Diese Berufung wies das OLG München am Donnerstag zurück. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen, das bedeutet, dass die Molkerei noch eine gerichtliche Instanz höher gehen kann.

Wettbewerbswidriger Aufdruck

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main. Sie sah in den Werbeaussagen einen Verstoß gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung und damit eine Wettbewerbswidrigkeit. Das Landgericht München und nun auch das Oberlandesgericht München gaben der Klägerin recht. Der europäische Gesetzgeber habe eine solche Kennzeichnungspraxis als verwirrend eingestuft und ausdrücklich verboten. Zulässig sei nur die Angabe „hoher Proteingehalt“.

Verbraucherzentrale Bayern begrüßt Urteil

„Isolierte Proteinangaben sind wenig hilfreich und führen die Verbraucher in die Irre“, sagt Lebensmittelexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn diese isolierten Angaben im Gramm würden keinen Aufschluss über die Relation zum Gesamtprodukt geben. Erlaubt sind laut Krehl nach der EU-Health-Claims-Verordnung Angaben wie „Proteinquelle“, wenn mindestens 12 Prozent der Gesamtkalorien des Lebensmittels aus Protein stammen, sowie „proteinreich“, „reich an Protein“ oder „hoher Proteingehalt“. Hier müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien aus Protein kommen.

Das bedeutet laut Verbraucherzentrale also, dass ein Lebensmittel als proteinreich beworben werden darf, wenn der Proteingehalt hoch und gleichzeitig der Kaloriengehalt vergleichsweise niedrig ist. Die Angaben beziehen sich laut Daniela Krehl nicht auf Gramm wie bei der verpflichtenden Nährwerttabelle, die Aufschluss gibt über Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

 

Dir gefällt vielleicht

Gottschalk-Diagnose: Warum Männer öfter zum Arzt gehen sollten

Mückenplage: Wie weit darf die Bekämpfung gehen?

Was über Gottschalks Krebs und die Heilungschancen bekannt ist

Klimastudie: Bis zu 20 Prozent weniger Naturschnee im Allgäu

Eine Frage der Qualität: Was sind die besten Lebkuchen?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
Vorheriger Artikel Knaus Tabbert Wohnmobile: Wurde an der Waage geschraubt?
Nächster Artikel Autoindustrie: Scholz will Klima-Strafzahlungen abwenden
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Gottschalk-Diagnose: Warum Männer öfter zum Arzt gehen sollten
Wissen 2. Dezember 2025
Generationsübergreifende Traumata: Der Film „Sentimental Value“
Kultur 2. Dezember 2025
Tickende Zeitbombe: Riesige Summen für die Straße vorm Haus
Wirtschaft 2. Dezember 2025
Der Soundtrack des russischen Krieges kriselt
Kultur 2. Dezember 2025
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?