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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > NS-Raubkunst? Eine Liste mit vielen Fragezeichen
Kultur

NS-Raubkunst? Eine Liste mit vielen Fragezeichen

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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Die Brisanz ist offensichtlich: Eine Liste von 200 hochkarätigen Kunstwerken aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wurde in dieser Woche der „Süddeutschen Zeitung“ zugespielt, die heute darüber berichtete [externer Link]. Darauf zu finden sind Werke, die unter dem Verdacht stehen, während der Nazizeit jüdischen Sammlerinnen und Sammlern geraubt worden zu sein – darunter Werke von Max Beckmann, Paul Klee und Pablo Picasso. Gekennzeichnet mit einer roten Ampel durch die museumseigene Herkunftsforschung. Was bedeutet, dass es sich mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit um NS-Raubkunst handelt.

Inhaltsübersicht
Wem gehörten die Werke von Klee und Beckmann?Streit um „Madame Soler“Neues RestitutionsgesetzDie Aufklärung muss eigentlich sofort beginnen

Das Bayerische Staatsministerium für Kunst und Wissenschaft verweist auf BR-Nachfrage auf die Zuständigkeit der Pinakotheken in München. Und von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen kommt folgendes Statement per Mail: „Wir weisen die Darstellungen der Süddeutschen Zeitung aufs schärfste zurück. Sie sind fehlerhaft und entsprechen nicht der Wahrheit.“ Mit „roten Ampeln des Raubkunstverdachts“ seien alle Werke verzeichnet, für die es Ansprüche einer anderen Partei gäbe. Also nicht aufgrund eigener Verdachtsmomente. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Provenienz, die Herkunft aller Objekte seit 2022 online gestellt ist.

Wem gehörten die Werke von Klee und Beckmann?

Wer etwa auf der Website der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für Paul Klees Gemälde „Grenzen des Verstandes“ nachschaut, das in dem Papier, das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, erwähnt wird, der findet den Verweis: „1971 als Vermächtnis von Theodor und Woty Werner erworben.“ Die Werners waren zwei selbst in der Nazizeit verfolgte Künstler, die in der Nachkriegszeit so viel vormals als entartet diffamierte Kunst gesammelt haben, wie sie konnten, um diese für Deutschland zu retten. Das Gleiche gilt für den Galeristen Günther Franke, mit dessen Stiftung die Werke von Max Beckmann 1974 an die Staatsgemäldesammlungen gegangen sind.

Aber wem gehörten das Gemälde von Paul Klee und die Beckmanns vorher, die nun auch in dem Papier auftauchen? Darüber gibt die Website der Pinakotheken leider keine Auskunft. So drehen sich in Bayern viele Verdachtsfälle für Nazi-Raubkunst seit Jahrzehnten immer wieder im Kreis.

Streit um „Madame Soler“

Der berühmteste Fall: Pablo Picassos „Madame Soler“, ein wertvolles Gemälde aus der Blauen Periode des Meisters. Hierzu steht im Netz: „1964 als Ankauf von J.K. Thannhauser erworben“. Einem in den USA agierenden Galeristen deutscher Herkunft. Doch davor gehörte die „Madame Soler“ dem jüdischen Berliner Bankier Paul von Mendelssohn-Bartholdy.

Bayern weigerte sich viele Jahre, deswegen das einzige bis 2024 dafür zuständige juristische Organ, die sogenannte Beratende Kommission, die Limbach-Kommission, in Magdeburg einzuberufen. Erben von Mendelssohn-Bartholdy wie Julius Schoeps hatten keine Chance auf eine Klärung, weil die Limbach-Kommission nur tätig wurde, wenn beide Seiten damit einverstanden waren. Schoeps argumentiert bis heute verzweifelt: „Aus meiner Sicht handelt es sich eindeutig um NS-verfolgt entzogenes Kulturgut. Darunter wird rechtlich nicht nur die Wegnahme oder Beschlagnahme von Eigentum durch die NS-Behörden gefasst, sondern auch, und das ist jetzt wichtig, die Weggabe aus Verfolgungsgründen.“

Neues Restitutionsgesetz

Kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages verabschiedete die Politik nun ein neues „Restitutionsgesetz“, das erstmals ermöglicht, dass die gerichtliche Klärung solcher Fragen auch nur von einer Seite der Streitparteien einberufen werden kann. So wie es die heute veröffentlichte Liste aus den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nahelegt, wären das 200 anstehende Schiedsgerichts-Verhandlungen.

Das Problem ist aber: Die Beratende Kommission arbeitet gerade nicht mehr. Und die jetzt projektierten Schiedsgerichte sind noch gar nicht installiert. In diese Lücke, in dieses Vakuum stößt jetzt dieses Papier. Denn die Öffentlichkeit wurde über die 200 Verdachtsfälle bis heute so gut wie nicht informiert.

Die Aufklärung muss eigentlich sofort beginnen

Einer Forscherin, einem Forscher des Museums wurde die Mauer des Schweigens wohl zu viel und er oder sie spielte die Lister der „SZ“ zu. Sophie Schönberger, Expertin für Provenienzrecherche an der Universität Düsseldorf, hat ihre eigenen Vermutungen zu dieser Politik des Verschweigens: „Es ist eben möglicherweise auch ein Grund, dass da die Fronten sehr stark verhärtet sind und eben sehr stark auch mit Anwälten konflikthaft die Auseinandersetzung gesucht wird. Und dann die Staatsgemäldesammlung sagt, wir wollen jetzt nicht auch noch mit unseren Unterlagen die Gegenseite munitionieren in diesem Streit.“

Bis 2026 die Raubkunst-Schiedsgerichte zu arbeiten beginnen, steht jetzt weiter ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Die Aufklärung muss eigentlich sofort beginnen – Fall für Fall.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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