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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Galerist Johann König scheitert mit Klage gegen Roman
Kultur

Galerist Johann König scheitert mit Klage gegen Roman

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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3 min. Lesezeit
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Der Berliner Galerist Johann König ist mit einer Klage gegen die Verbreitung des Romans „Innerstädtischer Tod“ gescheitert. König hatte die Kanzlei Schertz Bergmann beauftragt, gegen den Roman des Schriftstellers Christian Peters vorzugehen und der Verlagsgruppe Penguin Random House dessen Verbreitung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verbieten zu lassen.

Inhaltsübersicht
Abwägung von Persönlichkeitsrechten und KunstfreiheitGericht: Maßgebliche Unterschiede zu fiktivem Paar

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Dienstag zurück: „Die Antragsteller können nicht verlangen, der Antragsgegnerin eine Verbreitung des Buches des Autors Christian Peters mit dem Titel ‚Innerstädtischer Tod“ oder einzelner Passagen aus dem Buch zu untersagen“, heißt es in einem Schreiben, das dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.

Abwägung von Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit

Das Buch, erschienen im vergangenen September, handelt von einem erfolgreichen Galeristen namens Konrad Raspe und seiner Frau Eva-Kristin Raspe. In diesem Roman-Ehepaar will sich das echte Ehepaar König wiedererkennen. Sie hatten deswegen im Februar Klage eingereicht. Das Gericht stelle dazu nun fest, dass beide zwar aufgrund der „Übereinstimmungen zwischen den Antragstellern und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar“ seien. Das reichte für eine Persönlichkeitsrechtverletzung allerdings nicht aus. Eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit falle somit zugunsten des Buchverlags aus.

Das Buch erhebe keinen „umfassenden Faktizitätsanspruch“, auch und gerade die von König beanstandeten Passagen würden dem Leser nicht als „tatsächlich geschehen“ nahegelegt. Der Roman unterscheide sich dadurch von „Esra“, einem Werk des Autors Maxim Biller, das „aus Sicht eines Ich-Erzählers, der unschwer als der Autor des Buches zu erkennen ist, der über eigene Erfahrungen berichtet“, heißt es weiter. Die Verbreitung von „Esra“ war Anfang der 2000er untersagt worden, nachdem die ehemalige Lebensgefährtin des Schriftstellers sich juristisch erfolgreich gegen die Darstellungen in dem Buch gewehrt hatte.

Gericht: Maßgebliche Unterschiede zu fiktivem Paar

Die Fiktionalität von „Innerstädtischer Tod“ würde auch dadurch markiert, dass der Autor König und seine Frau nicht persönlich kenne, so das Gericht. Außerdem gebe es maßgebliche Unterschiede zwischen ihnen und dem fiktionalen Paar. In der Gesamtschau werde dem Leser so deutlich, dass das Werk eine „künstlerische Wirklichkeit“ vermittle. Gegen das Urteil kann nun innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde eingelegt werden.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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