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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Faktencheck zum Film „Konklave“: Fiktion oder Wirklichkeit?
Kultur

Faktencheck zum Film „Konklave“: Fiktion oder Wirklichkeit?

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 28. April 2025 10:50
Von Uta Schröder
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6 min. Lesezeit
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Der Papst ist tot. Das Kardinalskollegium muss sich in der Sixtinischen Kapelle versammeln, um ein neues Oberhaupt der katholischen Kirche zu wählen. Das ist das Setting des Kinofilms „Konklave“. Angesichts des Todes von Papst Franziskus hat der Film an Aktualität gewonnen. Doch was passiert wirklich im Vatikan, wenn der Papst stirbt und was haben sich die Filmemacher ausgedacht?

Inhaltsübersicht
Richtig: Konklave ist ein minutiös geplantes VerfahrenWoelki: Film hat nichts mit Realität zu tunKontakt mit der Außenwelt führt zur ExkommunikationUnbekannte Kardinäle sind nicht beim Konklave

Richtig: Konklave ist ein minutiös geplantes Verfahren

Die Kirchenhistorikerin Andrea Riedl von der Universität Regensburg ist ein Fan des Konklave-Films, auch wenn sie ihn historisch an der einen oder anderen Stelle kritisiert. „Das muss nicht unbedingt ein Widerspruch sein“, sagt sie im Gespräch mit dem BR. „Was der Film tut, und ich finde, das macht er sehr gut, ist mit großem Geschick, ein vorgeschriebenes Protokoll in künstlerischer Freiheit zu bespielen und zwischenmenschliche Dynamiken abzubilden.“ So wie im Film dargestellt, sei das Konklave ja auch tatsächlich ein minutiös geplantes Verfahren.

Wenn man genau hinsieht, werden aber auch einige Details nicht realitätsgetreu dargestellt. Zum Beispiel die Ansammlung von Priestern, Ordensschwestern, Kardinälen und Bischöfen nach dem Papsttod. Nur der päpstliche Kämmerer, der sogenannte Camerlengo, der Kardinaldekan und einige Personen aus dem engsten Kreis des Papstes stehen in Wirklichkeit an seinem Sterbebett. Richtig ist dagegen, dass der Camerlengo dem toten Papst den Fischerring abnimmt, zerbrochen wird er aber erst später bei einer Sitzung der Kardinäle. Der Papst wird auch nicht im Schlafanzug aufgebahrt. Das ist verboten, nachdem seinerzeit Fotos des verstorbenen Papstes Pius XII. in die Öffentlichkeit gelangten. Der Papst wird erst umgezogen und dann öffentlich gezeigt.

Woelki: Film hat nichts mit Realität zu tun

Die Wahlvorbereitungen für das Konklave sind im Film dagegen recht präzise dargestellt. So mag die Szene, in der es um Störsender rund um die Sixtinische Kapelle geht, übertrieben erscheinen, aber die Vorschriften sehen genau das vor. Seit 1996 heißt es, „daß kein Aufnahme- oder audiovisuelles Sendegerät von wem auch immer in die genannten Räume eingeführt wird“.

Das bestätigt auch einer, der es wissen muss: Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki, der 2013 bei Franziskus‘ Wahl schon dabei war, hat den Oscar-gekrönten Thriller auch gesehen und sich gut unterhalten gefühlt: „Da müssen alle elektronischen Geräte, alle Handys abgegeben werden. Und jeder bekommt sein eigenes Zimmer. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie ich beim letzten Mal mein eigenes Zimmer bezogen habe: Die Fenster waren versiegelt, die Fensterläden verschlossen. Ich hatte keine Möglichkeit, das Tageslicht zu sehen.“ Trotzdem kritisiert Woelki, dass der Film insgesamt wenig mit der Realität zu tun habe. Aus Deutschland am Konklave teilnehmen werden neben Woelki auch der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx und Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller, ehemals Bischof von Regensburg.

Kontakt mit der Außenwelt führt zur Exkommunikation

Während im Film der fiktive Kardinal Lawrence immer wieder Kontakt zur Außenwelt aufnimmt, ist das bei einem echten Konklave strengstens verboten. Seit Papst Benedikt XVI. werden Regelbrecher exkommuniziert – also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Auch der Bruch des Beichtgeheimnisses durch Kardinal Lawrence hätte in der Realität wahrscheinlich eine Exkommunikation zur Folge.

Abgeschottet von der Außenwelt bedeute aber nicht abgeschottet voneinander, betont die Kirchenhistorikerin Andrea Riedl, insbesondere zwischen den Wahlgängen: „Die Zwischenetappen im Konklave selbst sind für den Austausch bestimmt und aktuell auch notwendig. Immerhin sind viele Kardinäle neu dazugekommen, aber eben auch für den Austausch über den Wahlprozess selbst.“

Unbekannte Kardinäle sind nicht beim Konklave

Dass ein unbekannter Kardinal zum Konklave zugelassen wird, das gäbe es in der Realität nicht. „Wenn der Papst den Namen nicht bekannt gibt, hat dieser auch keine Pflichten oder Rechte“, sagt Kirchenrechtler Georg Bier, von der Theologischen Fakultät an der Universität Freiburg. Stirbt der Papst, ohne den Namen eines Kardinals bekannt gemacht zu haben, kann dieser nicht am Konklave teilnehmen.

Der im Film dargestellte Wahlablauf inklusive der Bitte, auf dem Wahlzettel die Handschrift zu verstellen, entspricht tatsächlich der Realität. „Erst schreibt jeder Kardinal einen Namen auf den Zettel. Dann muss er zweimal gefaltet werden, dann treten die Kardinäle in der Rangfolge zur Urne hin und geben ihren Stimmzettel in die Urne. Wenn der letzte seinen Zettel in die Urne gelegt hat, wird die Urne geschüttelt. Das ist genauso, wie es vorgesehen ist“, sagt Kirchenrechtler Georg Bier.

Ein kleiner Fehler hat sich jedoch bei der Stimmauszählung eingeschlichen: Während im Film der zweite der drei Auszähl-Kardinäle den Namen des Gewählten vorliest, macht das beim echten Konklave der dritte Wahlhelfer. Die ersten beiden lesen den Namen schweigend und geben den Zettel weiter.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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