Wie schätzen Behörden die Lage ein?
Das Auswärtige Amt weist in seinen Reisehinweisen für Italien und Griechenland generell auf die Gefahr von Erdbeben hin. Für Italien spricht es von „zum Teil schweren Erdbeben“, die häufiger vorkommen können.
Es gibt aber keine spezifischen Hinweise oder Reisewarnungen aufgrund der Beben der vergangenen Tage. Das Amt empfiehlt auf Anfrage von BR24, sich vor einer Reise ins Ausland auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (externer Link) zu registrieren.
Was tun bei Erdbeben?
Aber was tun, wenn man in die beliebten Urlaubsregionen reist und ein Erdbeben miterlebt? Das Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ), auf das das Auswärtige Amt verweist, empfiehlt: Wer sich in einem Gebäude aufhält, soll unter stabilen Möbeln oder alternativ Türrahmen Zuflucht suchen und sich festhalten.
Von Fenstern sollte man sich wegen der Gefahr durch Glassplitter fernhalten. Und auch wenn das vielleicht der erste Impuls ist, sollte man Gebäude während einem aktiven Erdbeben nicht verlassen. Das Verletzungsrisiko durch herunterfallende Gegenstände ist laut GFZ zu hoch. Die Ausnahme: Man befindet sich am Anfang des Erdbebens an einer Tür, die direkt nach draußen zu einer freien Fläche führt. Treppenhäuser und Fahrstühle sollte man grundsätzlich nicht nutzen.
Im Freien oder im Auto
Wer sich bereits draußen aufhält, sollte laut GFZ eine große freie Fläche aufsuchen, etwa ein Feld oder eine Wiese. Wenn das nicht möglich ist: Ausreichend Abstand zu Bäumen, Straßenlampen, Gebäuden und Brücken halten.
Im Auto soll man am Straßenrand halten und im Auto sitzen bleiben – ebenfalls mit Abstand zu Bäumen, Gebäuden und Co. Nach dem Beben sollte man Brücken und Rampen nicht befahren, sie könnten beschädigt sein.
Wichtig bei Aufenthalt an einer Küste: Bei einem Erdbeben landeinwärts rennen und in möglichst hoch gelegene Gebiete begeben – es besteht die Gefahr eines Tsunamis.
Kann ich meine Reise wegen Erdbeben stornieren?
Naturkatastrophen gelten als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Urlauber, die Pauschalreisen gebucht haben, können laut Verbraucherzentrale (externer Link) vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen. Die Reise muss allerdings durch das Ereignis erheblich beeinträchtigt werden.
Einen Hinweis darauf, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, liefert das Auswärtigen Amt. Formelle Warnungen können laut Verbraucherzentrale ein Indiz für das Rücktrittsrecht sein. Aktuell liegen solche Warnungen für Griechenland und Italien nicht vor.
Mit Informationen von AFP