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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Kardinal Marx: Entpflichtung von Zölibat durch Leo XIV. möglich
Kultur

Kardinal Marx: Entpflichtung von Zölibat durch Leo XIV. möglich

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 21. Juli 2025 09:54
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hält eine Lockerung des Zölibats für katholische Geistliche durch Papst Leo XIV. für möglich. „Ich glaube nicht, dass Papst Leo da völlig festgelegt ist“, sagt Marx in einem Interview mit dem „Münchner Merkur“ und der „TZ“ (Samstagsausgabe).

Inhaltsübersicht
„Heilig und keusch“: Leo XIV. über den ZölibatVerheiratete Priester: Benedikt XVI. kontra Franziskus?Verheirateter Klerus: Es gibt auch Ausnahmen

Marx wirft die Frage auf, ob man sich „Berufungen, die uns Gott schenkt“, nicht „versperren“ würde, wenn man weiterhin daran festhält, den Priesterberuf zu „beschränken auf zölibatär lebende Männer“. Zugleich verweist der Kardinal auf die „Basiserfahrung“, die der Papst als Bischof in Peru gemacht habe: In Lateinamerika sind Pfarreien aufgrund des Priestermangels mitunter riesig, in vielen Gemeinden kommt nur selten im Jahr ein Geistlicher zum Gottesdienst mit Wandlung und Kommunionempfang vorbei. Marx hat als Kardinal im Mai selbst an der Papstwahl in Rom teilgenommen.

„Heilig und keusch“: Leo XIV. über den Zölibat

Marx‘ Einschätzung kommt gut zwei Wochen, nachdem sich Leo XIV. erstmals nach seiner Wahl zum Papst selbst zum Thema geäußert hatte. In einer Predigt im Petersdom vor rund 400 Bischöfen und Kardinälen hielt er den versammelten Klerus dazu an, den Zölibat einzuhalten. Dabei gehe es nicht nur um sexuelle Enthaltsamkeit. Indem Geistliche zölibatär lebten, vermittelten sie „allen das wahre Bild der Kirche, die in ihren Gliedern wie in ihrem Haupt heilig und keusch“ sei. Der Zölibat sei „eine Gabe, die anerkannt, bewahrt und gefördert werden muss“, so Leo weiter.

Eine Lockerung des Zölibats, der in der katholischen Kirche keine dogmatische und damit nach kirchlicher Auffassung unveränderliche, sondern eine im Kirchenrecht geregelte Vorschrift ist, wurde unter Papst Franziskus im Vorfeld der sogenannten Amazonas-Synode im Jahr 2019 diskutiert. In einem offiziellen Vorbereitungspapier der von Franziskus einberufenen Kirchenversammlung, die dem Titel nach „neue Wege für die Kirche“ gehen wollte, wurde empfohlen, dass „nicht nur zölibatäre, sondern auch verheiratete Männer zum Priesteramt zugelassen werden“.

Verheiratete Priester: Benedikt XVI. kontra Franziskus?

Franziskus‘ nachsynodales Schreiben klammerte die Frage nach verheirateten, bewährten Männern, die zum Priester geweiht werden (so genannte „Viri probati“), allerdings aus. Manche Beobachter machten damals eine Wortmeldung des emeritierten Papstes Benedikts XIV. dafür verantwortlich, der im Umfeld der Amazonas-Synode in einer Buchveröffentlichung die Möglichkeit ausschloss, dass die Berufung zur Ehe und die Berufung zum Priester „gleichzeitig fortzuführen“ seien; denn „der Dienst für den Herrn“ erfordere „die völlige Hingabe eines Mannes“. Der Zölibat sei „ein Zeichen der Freiheit und des Verzichts auf alle Kompromisse“, ohne den „der Ruf zur Nachfolge Jesu“ nicht möglich sei.

Franziskus selbst begründete seine Entscheidung, am Zölibat festzuhalten, später damit, dass es auf der Amazonas-Synode zwar eine „gute, produktive und sogar notwendige“ Debatte darüber gegeben habe – aber eben „nicht mehr als das“. Ihm habe eine echte Unterscheidung der Geister gefehlt, sodass er auch für die entlegenen Regionen der Erde – wie den Amazonas – keine Ausnahmeregelungen vom Zölibat geschaffen habe. Unter Leo XIV. sei es nun aber sehr wohl denkbar, dass Reformen nicht überall im gleichen Tempo durchgeführt würden, so der Münchner Kardinal Marx. „Ich glaube, er ist da erst einmal offen.“

Verheirateter Klerus: Es gibt auch Ausnahmen

Bislang können Bischöfe beim Vatikan eine Ausnahmeregelung für konvertierte Weihekandidaten erwirken, die etwa als verheiratete evangelische Geistliche in die katholische Kirche übertreten und dort als Priester weiterwirken wollen. In den mit der römisch-katholischen Kirche unierten Ostkirchen gibt es ebenso einen verheirateten Klerus.

Auch Papst Benedikt XVI. schaffte in der Apostolischen Konstitution „Anglicanorum coetibus“ eine gesonderte Möglichkeit für verheiratete anglikanische Geistliche, die ihr Amt in der katholischen Kirche weiterführen wollen – verheiratet, mit katholischer Priesterweihe und am Altar.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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