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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Förderung von Photovoltaik: Was gilt und was gelten könnte
Wirtschaft

Förderung von Photovoltaik: Was gilt und was gelten könnte

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Wer eine Photovoltaik-Anlage auf sein Dach bauen möchte, kann Geld vom Bund, Land oder der Gemeinde beantragen. Auch ein möglicher Kredit der KfW hilft bei der Anschaffung. Ist die Photovoltaik-Anlage (PV) installiert, bekommen Betreiber Geld dafür, dass sie Strom in die Netze einspeisen. Diese verschiedenen Förderungen stellt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) infrage. Stattdessen bringt sie neue Kosten für PV-Anlagen-Betreiber zur Diskussion.

Inhaltsübersicht
Welche Förderung gilt bislang beim Kauf von PV-Anlagen?Welche Förderung gilt bislang beim Betrieb von PV-Anlagen?Warum stellt Katherina Reiche das infrage?Wie soll es weitergehen?Von wem kommt Kritik?

Welche Förderung gilt bislang beim Kauf von PV-Anlagen?

Bisher fördern Bund, Länder und Kommunen den Kauf von PV-Anlagen und Stromspeicher. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt günstige Kredite. Sie laufen mindestens zwei Jahre und betragen höchstens 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Inbegriffen sind die Planung, Projektierung und Installation von Anlagen und Batteriespeichern.

Außerdem gibt es Steuervorteile. Wer eine PV-Anlage unter 30kWp gekauft und seit Januar 2023 installiert hat, ist von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent befreit.

Welche Förderung gilt bislang beim Betrieb von PV-Anlagen?

Eine weitere Förderung liegt in der sogenannten Einspeisevergütung. Solarstromerzeuger erhalten 20 Jahre lang einen garantierten Preis pro Kilowattstunde. Er variiert je nachdem, wie groß die Anlage ist, wie der Strom eingespeist wird und wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Je mehr Leistung die Anlage hat, desto weniger Geld gibt es. Der Preis steigt, wenn der gesamte erzeugte Strom ins Netz geht und er sinkt, wenn nur der Überschuss nach Selbstverbrauch eingespeist wird.

Seit Anfang August gelten neue Einspeisevergütungen für neu installierte, kleine Solaranlagen. Bis zehn Kilowatt erhalten Betreiber laut Branchenverband 7,86 Cent je eingespeiste Kilowattstunde, für 10 bis 40 Kilowatt 6,80 Cent je Kilowattstunde. Alle sechs Monate wird die Einspeisevergütung um ein Prozent gesenkt. Das letzte Mal war das am 1. August.

Warum stellt Katherina Reiche das infrage?

Bisher gilt, dass Photovoltaik-Anlagen nahezu überall gebaut werden können. Ob der Strom an diesem Ort wirklich gebraucht wird und, ob die Netze den überschüssigen Strom auffangen können, wurde weniger beachtet. Das bemängelt Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU).

Ist es so sonnig wie momentan, laufen Solaranlagen bundesweit auf Hochtouren. Es wird mehr Strom produziert, als in den einzelnen Haushalten gebraucht wird. Das heißt, viel Strom fließt gleichzeitig in die Netze. Mit dieser Menge an Strom kann das Netz nicht immer umgehen. Einzelne Anlagen mussten in der Vergangenheit schon abgeregelt und andere Kraftwerke hochgefahren werden, was enorme Kosten verursacht. Im Jahr 2019 haben Stromkunden dafür 14 Milliarden Euro gezahlt, rechnet Reiche im Interview mit der Augsburger Allgemeinen vor.

Bisher sei der Ausbau unter anderem von Photovoltaik nicht mit dem Netzausbau synchronisiert worden. Das müsse sich ändern, um Kosten zu sparen.

Zudem liege der große wirtschaftliche Vorteil von Dach-Solaranlagen „nicht mehr in der Förderung, sondern im Eigenverbrauch, bei dem der Strom deutlich günstiger ist als, wenn er vom Versorger bezogen wird“, erklärt der Ministeriumssprecher. Die PV-Anlagen und Batteriespeicher würden außerdem immer günstiger. Rückwirkend will das Ministerium die Förderung nicht streichen: „Bestehende Anlagen haben bei der Förderung Bestandsschutz.“

Wie soll es weitergehen?

Auf Anfrage von BR24 betont das Bundeswirtschaftsministerium, dass die „Erneuerbaren Energien insgesamt weiter dringend gebraucht“ werden. Als Ziel nennt ein Sprecher des Ministeriums, dass sie in Zukunft 80 Prozent und mehr der Stromerzeugung übernehmen sollen. Dafür müssten sie „mehr Systemverantwortung“ übernehmen, das heißt, sie sollen „einen Beitrag zur Netzstabilität, zur Regelbarkeit und zur Steuerbarkeit leisten“. Im Interview mit der Augsburger Allgemeinen hat Wirtschaftsministerin Katharina Reiche nun vorgeschlagen, dass Betreiber von Solaranlagen den Netzkosten beteiligt werden, die sie verursachen.

Weiter fordert das Wirtschaftsministerium, dass der Strom intelligent eingespeist werden müsste. Eine Möglichkeit wäre, PV-Anlagen mit Stromspeichern zu verbinden. Damit sei er steuerbarer. PV-Anlagen-Betreiber sollten außerdem am Markt teilnehmen und ihren Strom dort vermarkten. Konkreter wird das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage nicht.

Von wem kommt Kritik?

Dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche die Förderung von Solarstrom infrage stellt, kritisieren die Grünen und der Bundesverband Solarwirtschaft.

Photovoltaik-Anlagen auf Dächern seien die umweltfreundlichste Form, Energie zu erzeugen, heißt es von den Grünen. Vize-Parteichef Sven Giegold sagte der Augsburger Allgemeinen, dass ohne die Prämie deutlich weniger Photovoltaik-Anlagen installiert würden. „Wenn die Anreize zur Einspeisung wegfallen, werden die Dächer nicht mehr vollgemacht.“ Die Energiewende werde dann ein Geschäft von Großunternehmen und Investoren.

Ähnlich sieht es der Bundesverband Solarwirtschaft. Eine Umfrage unter Solarinstallateuren habe gezeigt, dass sich nur vier von zehn Kunden eine PV-Anlage aufs Eigenheim bauen würden, sollte die Förderung wegfallen. Die Umsetzung eines derartigen Vorhabens würde die Klimaziele gefährden, meldet Solarwirtschaft. Außerdem würde es die Branche mit rund 150.000 Beschäftigten stark schädigen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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