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Koffer weg nach dem Flug? Rechte, Fristen, Entschädigung

Michael Farber
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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Der Flieger ist sicher gelandet. Nun heißt es nur noch, auf die Koffer am Gepäckband zu warten. Manchmal wartet man allerdings vergeblich: Die Koffer sind verschwunden. In diesem Fall gilt: Ruhe bewahren und die richtigen Schritte einleiten, um seine Rechte durchzusetzen. Denn bei Gepäckverlust, Beschädigung oder Verspätung kann man Ansprüche an die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter stellen.

Inhaltsübersicht
Millionen kaputte oder verloren gegangene KofferWer haftet für das Gepäck?Was tun bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks?Welche Fristen gelten bei Schadens- und Verlustmeldungen?Was wird bis zur Zustellung des Gepäcks erstattet?Wie hoch ist die Entschädigung?Gilt bei Pauschalreisen etwas zusätzlich?Welche Nachweise sind wichtig?Was tun, wenn die Airline nicht reagiert?

Millionen kaputte oder verloren gegangene Koffer

2024 war ein Rekordjahr für den Flugverkehr mit weltweit 5,3 Milliarden Passagieren. Gepäckprobleme gehören zu den häufigsten Ärgernissen bei Flugreisen. Die Quote der falsch abgefertigten Gepäckstücke lag 2024 bei 6,3 pro 1.000 Passagiere, so die SITA [externer Link]. Das sind insgesamt rund 33,4 Millionen verspätete, beschädigte oder verlorene Stücke.

Wer haftet für das Gepäck?

Bei Haftungsfragen muss man zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck unterscheiden: „Für mein Handgepäck bin ich selbst verantwortlich. Wenn ich meinen Koffer aufgebe, dann ist die Fluggesellschaft verantwortlich – nicht der Flughafen, nicht irgendein Dritter. Wenn dann irgendein Drittunternehmen Mist baut, muss trotzdem die Fluggesellschaft dafür einstehen“, sagt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern im BR24-Interview. Der Haftungszeitraum der Airline beginnt mit der Gepäckaufgabe am Check-in und endet erst, wenn die Koffer am Ziel vom Band genommen oder an Zoll- beziehungsweise Polizeibehörden übergeben werden.

Was tun bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks?

Ist die Gepäckausgabe beendet und man steht mit leeren Händen oder mit demolierten Koffern da, sollte man die Beschädigung oder den Verlust sofort melden. Am Lost & Found‑Schalter wird ein Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt. Diese Meldung mit entsprechender Vorgangsnummer ist entscheidend, um später Ansprüche geltend machen zu können. Mithilfe dieser Referenznummer kann man auch online den Status der Verlustmeldung verfolgen – wie am Flughafen München [externer Link]. Wichtig ist, alle Belege, Bordkarte und Gepäckschein sorgfältig aufzubewahren.

Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, sollte zudem seinen Reiseveranstalter informieren, denn nur so können später auch Minderungsansprüche geltend gemacht werden. Laut Verbraucherportal des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz [externer Link] sollte die Schadensmeldung in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.

Welche Fristen gelten bei Schadens- und Verlustmeldungen?

Für Schäden am Gepäck gilt eine Sieben-Tage-Frist zur schriftlichen Anzeige an die Airline. Bei verspätetem Gepäck muss die schriftliche Reklamation innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Meist regelt das Montrealer Übereinkommen (MÜ) die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft im Falle von Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks.

Was wird bis zur Zustellung des Gepäcks erstattet?

Eine Shoppingtour bei Designerlabels ist nicht drin. Während der Wartezeit dürfen notwendige und angemessene Ersatzkäufe – wie zum Beispiel Hygieneartikel, Grundgarderobe – getätigt werden. Wichtig ist, die Quittungen aufzubewahren. Ob die jeweiligen Ausgaben angemessen sind, richtet sich sowohl nach der Dauer der Gepäckverspätung als auch nach dem Zweck der Reise. Strandurlaub verlangt eine andere Ausstattung als eine Geschäftsreise.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft mit bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten pro Person – das entspricht rund 1.908 Euro. Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Diese Grenze gilt seit dem 28. Dezember 2024 (früher: 1.288 SZR). Das ist keine Pauschale – der konkrete Schaden muss belegt werden. Die International Air Transport Association (IATA) [externer Link] listet die Ersatzansprüche auf.

Gilt bei Pauschalreisen etwas zusätzlich?

Fehlt das Gepäck am Zielort, kann bei Pauschalreisen neben Ansprüchen gegen die Airline auch gegenüber dem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung verlangt werden – je nach Dauer und Beeinträchtigung sind deutliche Abschläge möglich. Mängel sollten unverzüglich gemeldet werden, so die Verbraucherzentrale Bayern [externer Link].

Welche Nachweise sind wichtig?

Sinnvoll sind Fotos, Belege und – idealerweise – Bilder des Kofferinhalts vor der Reise. Wertgegenstände, Technik oder Medikamente sollten grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Gehen solche Dinge im aufgegebenen Gepäck verloren oder werden beschädigt, übernehmen Airlines laut ihren Beförderungsbedingungen meist keine Haftung.

Was tun, wenn die Airline nicht reagiert?

Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie Ansprüche ab, hilft in Deutschland die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesjustizamt. Bei grenzüberschreitenden Fällen unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Beide Einrichtungen arbeiten außergerichtlich und kostenlos.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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