Die Ampel will einem Medienbericht zufolge im Herbst ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg bringen. Aktuell bezahlen die Bundesländer mehr als 600 Millionen Euro jährlich an die katholische und evangelische Kirche. Das Ziel ist, diese jährlichen Zahlungen zu beenden, indem eine endgültige Ablösesumme ausgehandelt wird.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet (externer Link; möglicherweise Bezahlinhalt), soll der für den Herbst geplante Gesetzentwurf so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Anschließend sind die Bundesländer dran: Sie müssten dann die konkreten Modalitäten mit den Kirchen aushandeln und die Ablöse aus ihrem Haushalt bezahlen.
Warum gibt es überhaupt Staatsleistungen?
Vor 200 Jahren enteignete der Staat die Kirchen und eignete sich deren Güter, Grundstücke und Ländereien an. So wurde etwa die katholische Kirche hauptsächlich 1803 durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss enteignet: Damals annektierte Frankreich linksrheinische Gebiete.
Um sich selbst für die verlorenen Gebiete zu entschädigen, enteigneten die Fürsten die Kirchen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren, die Vorgänger der heutigen Bundesländer, die Besoldung und Versorgung kirchlicher Würdenträger sicherzustellen. Bis heute werden beispielsweise die Gehälter von Bischöfen aus Staatsleistungen bezahlt. Den größten Anteil schultern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Wie können die Staatsleistungen abgelöst werden?
Mit der Weimarer Reichsverfassung, vor 105 Jahren, wollte man das Thema angehen, um die finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche zu lösen. In Artikel 138 wurde festgelegt, dass die Staatsleistungen abgelöst werden. Diese Regelung wurde dann mit Artikel 140 ins Grundgesetz übernommen.
Darin ist geregelt, dass der Bund, der finanziell nicht beteiligt ist, mit einem Gesetz die Grundsätze für die Ablösung festlegt. Anschließend verhandeln die Bundesländer mit den Kirchen über die Modalitäten der Zahlung. Denn die Bundesländer müssen letztlich die Ablösung aus ihrem Haushalt finanzieren. Denkbar ist die Ablösung durch Einmal- oder Ratenzahlung.
Warum ist seit 105 Jahren nichts passiert?
Über Jahrzehnte hinweg gab es in den deutschen Parteien keinen ernsthaften Willen, die Staatsleistungen abzulösen. „Die Kirchen waren die beiden großen Institutionen. Sie übernahmen viele Aufgaben im Sozialbereich, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch im Bildungsbereich – und dann hat man gesagt, man will sich mit den Kirchen nicht überwerfen. Diese Staatsleistungen zahlen wir“, sagt Kirchenrechtler Thomas Schüller im Interview mit dem BR.
Hinzu kommt, eine Ablöse würde die Länderkassen enorm belasten, weshalb dann auch weniger Geld für andere staatliche Aufgaben zur Verfügung stünde. Auch die schrumpfenden Mitgliederzahlen der Kirchen lassen in der Gesellschaft regelmäßig die Diskussion aufflammen, weshalb die Länder immer noch Millionen an die Kirchen zahlen – finanziert aus Steuermitteln. „Bei dem großen Vertrauensverlust, den die Kirchen erlitten haben, durch die Skandale, dem Umgang mit sexualisierter Gewalt, begrüßen natürlich viele Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dann nicht mehr Geld an die Großinstitutionen zu geben“, sagt Kirchenrechtler Thomas Schüller.
Wer ist für die Ablösung und wer ist dagegen?
Während sich katholische und evangelische Kirche schon länger für eine Ablöse der Staatsleistungen ausgesprochen haben, gibt es vor allem in den Reihen der Union viele Politiker, die dagegen sind. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder beispielsweise ist „gegen eine komplette Trennung von Staat und Kirche“, wie er dem BR bei der Einführung des Bamberger Erzbischofs im März sagte. In einem Interview im Juni bekräftigte er erneut, die jährlichen Staatsleistungen seien „gut angelegtes Geld“.
Damals forderte Söder, einen Schluss-Strich unter die Debatte zu ziehen: „Wir haben so viele Probleme und Krisen in der Welt. Darum wollen wir, dass das Thema endgültig auf Eis gelegt wird.“ Und außer Bayern sei ohnehin kein Bundesland in der Lage, den Milliardenbetrag für die Ablösung aufzubringen. Grüne, FDP und Linke hatten schon als Oppositionsparteien einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der von der damaligen großen Koalition aber im Bundestag abgelehnt wurde. Die Ampel hatte sich dann 2021 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Gesetz dazu vorzulegen.