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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Diözesanrat: Mehr Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
Kultur

Diözesanrat: Mehr Beratung bei ungewollter Schwangerschaft

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 18. September 2024 07:51
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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Der Diözesanrat des Erzbistums München und Freising, das oberste katholische Laiengremium, fordert mehr Beratungsangebote und eine Stärkung der Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen bei ungewollter Schwangerschaft. Konkret müssten die Kirche und die Träger sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen Schwangeren verstärkt zur Seite stehen, um eine Verbesserung innerhalb der aktuell gültigen Regelung zu erreichen. Gleichzeitig warnen die Laien in der katholischen Kirche vor einer Legalisierung von Abbrüchen in der Frühphase einer Schwangerschaft.

Inhaltsübersicht
Forderung nach mehr Beratung und PräventionWarnung vor zunehmenden PolarisierungFrauen zur Seite stehen: „Kernbestand kirchlichen Selbstverständnis“

Forderung nach mehr Beratung und Prävention

„Aus ethischer Sicht darf der prinzipielle Anspruch auf den Schutz der Menschenwürde-Garantie nicht infrage gestellt werden“, heißt es in einer Stellungnahme zu Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. Dieser stellt Schwangerschaftsabbrüche generell unter Strafe, bleibt aber straffrei, wenn die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen stattfindet und die Schwangere vorher an einer Beratung teilgenommen hat.

Der Diözesanrat appelliert an die Verantwortungsträger in der Politik, es bei dieser Regelung zu belassen. In jüngster Vergangenheit war immer wieder über eine Reform von 218 diskutiert worden. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte im April 2024 empfohlen, Abtreibungen zu entkriminalisieren. Diskutiert wird beispielsweise eine generelle Straffreiheit, wenn der Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimester durchgeführt wird.

Warnung vor zunehmenden Polarisierung

Diesen Vorschlag unterstützt der Diözesanrat nicht, sondern hält an der bestehenden Regelung fest. Er befürchtet, dass sich mit einer Liberalisierung das bisherige Gleichgewicht zwischen Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zu Lasten des Lebensschutzes verschiebe und „die Selbstbestimmung der schwangeren Frau“ priorisiert werde.

Durch die Aufkündigung dieses Kompromisses drohe in Deutschland eine zunehmende Polarisierung, die womöglich zu einem Kulturkampf wie in den USA ausarten könnte, befürchtet der Diözesanrat. Denn: Auch bei einem Embryo handle es sich um eine „menschliche Existenz“ in einer „frühen Entwicklungsstufe“, dessen „absichtliche und gewollte Beendigung zumindest nach einem schwerwiegenden Grund verlange“, schreibt der Diözesanrat in seiner Pressemitteilung.

Frauen zur Seite stehen: „Kernbestand kirchlichen Selbstverständnis“

Gleichzeitig warnt der Münchner Diözesanrat aber auch davor, den Schutz ungeborenen Lebens über das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stellen. Es gehöre zum „Kernbestand des kirchlichen Selbstverständnisses, an der Seite der Schwachen zu stehen“, schreibt der Diözesanrat. Man müsse solidarisch sein mit Frauen, „die durch eine unbeabsichtigte Schwangerschaft in eine existenziell belastende Situation und einen schweren Konflikt geraten“. Die Beratung einer ungewollt Schwangeren dürfe nicht dem Ziel dienen, „Frauen um jeden Preis zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu bewegen“.

Die Beratung müsse ergebnisoffen und im Sinne einer Unterstützung der Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit von Frauen erfolgen. Dabei sollen die Frauen beispielsweise über die rechtlichen Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt aufgeklärt werden. Diese Beratungspflicht soll laut dem Diözesanrat aufrechterhalten werden – auch dann, wenn Schwangerschaftsabbrüche im ersten Trimester grundsätzlich erlaubt werden sollen.

Damit distanziert sich der Diözesanrat im Erzbistum München und Freising auch von den Inhalten und Zielen der sogenannten Lebensschutzbewegung. Viele gläubige Christen nehmen an den „Märschen für das Leben“ teil, auf denen sich Teilnehmer gegen jegliche Form der Abtreibung aussprechen. Diese Demonstrationen sorgen immer wieder für Aufsehen, weil sie sich für eine Verschärfung der bestehenden Regelung aussprechen. Manche fordern, dass ein Abbruch auch dann verboten sein soll, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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