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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Erben-Anwälte kritisieren Bayerns Umgang mit NS-Raubkunst
Kultur

Erben-Anwälte kritisieren Bayerns Umgang mit NS-Raubkunst

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 21. Februar 2025 15:46
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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In der Debatte um zurückgehaltene Informationen über mögliche NS-Raubkunst in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen machen Erben-Anwälte dem bayerischen Kunstministerium schwere Vorwürfe. Markus Stötzel, der die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878-1937) vertritt, sprach am Freitag beim Pressegespräch der Grünen-Landtagsfraktion von einem „Skandal mit Ansage“. Dass Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) nun versuche, die Verantwortung allein den Staatsgemäldesammlungen zuzuschieben, sei heuchlerisch: „Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.“ Verantwortlich für die Rückgabe von NS-Raubkunst sei der Minister selbst.

Inhaltsübersicht
Bericht: Nachfahren wurden nicht informiertKunstminister Blume fordert „lückenlose“ AufklärungStreit um Picassos „Madame Soler“Veraltete Daten oder mangelnde Transparenz?

Bericht: Nachfahren wurden nicht informiert

Auslöser für die aktuelle Raubkunst-Debatte war eine Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag. Der Zeitung zufolge wurden die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert – dabei soll die Provenienz der geraubten Kunstwerke teils schon lange bekannt sein. Die Zeitung stützt sich auf einen 900-seitigen Auszug einer internen Datenbank von 2020, der ihr vorliegt. Der Auszug enthalte Berichte zu rund 200 möglichen NS-Raubkunstwerken.

Kunstminister Blume fordert „lückenlose“ Aufklärung

Nachdem die Vorwürfe am Donnerstag bekannt wurden, hatte Blume gesagt, dass er von den Staatsgemäldesammlungen erwarte, „dass sie sich unverzüglich und lückenlos mit den Vorwürfen auseinandersetzen“. Sein Ministerium habe dazu eine Stellungnahme von der ihm nachgeordneten Behörde angefordert. Es dürfe keinerlei „Zweifel bleiben an der notwendigen Sorgfalt bei der Provenienzforschung wie auch an der Transparenz bei der Restitutionspraxis“, sagte Blume. „Wir werden alles tun, um beschädigtes Vertrauen wiederherzustellen. Bayern stand und steht ohne Wenn und Aber zur Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht.“

Hannes Hartung, Rechtsanwalt der Erben von Therese Brettauer aus Wien und der Erben der jüdischen Betreiber der Kunsthandlung „Brüder Lion“, sagte ebenfalls bei dem Pressegespräch, dass die Erben als Anspruchsberechtigte seit Jahrzehnten hin- und hergeschickt würden „wie Esel zwischen zwei Heuhaufen“ – und meinte damit Kunstministerium und Staatsgemäldesammlungen. In Bayern dürften staatliche Museen zwar die Herkunft – in der Fachsprache: Provenienz – erforschen. Die Bewertung dieser Ergebnisse obliege aber einer Abteilung im Ministerium. Die Entscheidung, ob ein Werk tatsächlich an Erben zurückgegeben wird, fälle der Minister.

Streit um Picassos „Madame Soler“

Auch Anwalt Ulf Bischof, der die Erben von Paul von Mendelssohn-Bartholdy vertritt und seit vielen Jahren mit dem Freistaat um die Herausgabe des Picasso-Werks „Madame Soler“ streitet, äußerte sich in dem Pressegespräch: In Bayern klafften „Anspruch und Wirklichkeit beim Thema Raubkunst-Restitution“ auffällig weit auseinander. Andere Länder, und auch die meisten anderen 15 Bundesländer, seien bei dem Thema sehr viel transparenter. In Bayern gelte etwa der Grundsatz, dass man erst alle Erben ermittelt haben muss, ehe man Kontakt mit ihnen aufnimmt. „Das geht an der Wirklichkeit vorbei“, sagte Bischof. Viele Informationen zu weiteren potenziellen Erben erhalte man ja gerade von den schon bekannten Personen.

Veraltete Daten oder mangelnde Transparenz?

Schon gestern hatten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ als fehlerhaft zurückgewiesen. Es gebe zwar eine interne Datenbank, in der der Stand der Forschungen zur Herkunft von Kunstwerken festgehalten wird. Dort würden Werke als rot markiert, wenn ein Raubkunst-Verdacht besteht oder die Werke zurückgefordert werden. Der Stand dieser Datenbank ändere sich aber fast wöchentlich, teilte die Sammlung mit. Die Liste, die der „SZ“ vorliege, sei schon mehrere Jahre alt und deshalb nicht mehr aktuell. Die Institution verweist zudem auf ihre Online-Sammlung, in der sich zu betroffenen Werken auch Hinweise zur Provenienz finden – für alle einsehbar.

Kulturstaatsministerin Roth nannte die Recherchen beunruhigend. „Es geht um mangelnde Transparenz, möglicherweise um bewusstes Verschleiern und Verhindern von fairen und gerechten Lösungen“, sagte sie ebenfalls am Donnerstag. Die Staatsgemäldesammlungen und das Kunstministerium müssten umfassend und schnell aufklären. „Es wäre ein Skandal, wenn hier Erkenntnisse über NS-Raubkunst bewusst zurückgehalten wurden und werden.“

Mit Informationen von epd und dpa

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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