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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Gebete gegen Geld? Papst will keine käufliche Gottesdienstpraxis
Kultur

Gebete gegen Geld? Papst will keine käufliche Gottesdienstpraxis

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 17. April 2025 14:48
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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„Heute beten wir besonders für“ – und dann sagt der Priester im Gottesdienst den Namen oder das Anliegen der Person, wofür ein Gemeindemitglied die Messe bestellt hat. Für manch einen Katholiken ist das ein wichtiger Brauch, um auf diese Weise öffentlich zum Beispiel für einen lieben Verstorbenen beten zu lassen. Im Glauben und in der Hoffnung, die irdischen Gebete mögen im Himmel erhört und der Verstorbene dadurch schneller Gnade bei Gott finden – sprich: befreit werden aus dem Fegfeuer, das zum katholischen Glaubensgut gehört.

Inhaltsübersicht
Vatikan-Dekret: „Handel“ mit heiligen Dingen vermeidenMünchen: Fünf Euro für private Gebetsanliegen im GottesdienstKirchensteuer hierzulande schiebt Missbrauch Riegel vor

Vatikan-Dekret: „Handel“ mit heiligen Dingen vermeiden

Für das öffentliche Gebet für persönliche Anliegen entrichten Katholiken in der Regel einen Obolus an ihre Gemeinde, ein sogenanntes Messstipendium. An der Stelle setzt ein jüngst veröffentlichtes Vatikan-Dekret an: Priester seien gehalten, „schon den bloßen Anschein eines ‚Handels‘ mit heiligen Dingen zu vermeiden“, heißt es in dem Schreiben der Kleruskongregation von Palmsonntag, das mit Zustimmung von Papst Franziskus an Ostersonntag in Kraft tritt. Gläubige sollten Messen daher auch ohne finanzielle Gegenleistung bestellen können, unterstreicht das Dokument.

„Vor allen Dingen möchte man dem Eindruck entgegentreten, in der katholischen Kirche gäbe es Gnade gegen Geld“, so die Einschätzung des Vatikan-Experten Ulrich Nersinger im Gespräch mit dem BR. Einen solchen Eindruck hatte etwa auch der Reformator Martin Luther, der im Mittelalter den Verkauf von Ablass-Briefen kritisierte. Dabei ging es auch um die Aussicht auf überirdisches Seelenheil, mit dem die Kirche Geschäfte machte – frei nach dem Motto: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.“

München: Fünf Euro für private Gebetsanliegen im Gottesdienst

Der Münchner Pfarrer Bodo Windolf verwehrt sich dem Eindruck, dass die heutige Form, für Gebetsanliegen zu zahlen, mit der missbräuchlichen Praxis zu Zeiten Luthers zu vergleichen sei: „Ein Messstipendium ist ein symbolischer Betrag und wird hier auch für unsere Seelsorge verwendet.“ Im Erzbistum München-Freising zahlten Gläubige fünf Euro, damit für ihre Anliegen öffentlich im Gottesdienst gebetet wird.

Ausdrücklich von „Missbrauch“ ist in dem Vatikan-Dokument allerdings die Rede, wenn in ein und demselben Gottesdienst für die Anliegen mehrerer Gläubiger gebetet wird – also auch von mehreren Seiten ein Obolus entrichtet wurde. Dann dürfe der Priester nurmehr den Betrag von einem Gläubigen in der Gemeinde behalten. Die übrigen Beträge müssten an andere kirchliche Töpfe abgegeben werden.

Kirchensteuer hierzulande schiebt Missbrauch Riegel vor

Bodo Windolf verweist auf Länder, in denen es keine Kirchensteuer gibt, mit denen die Gehälter von Priestern wie ihm bezahlt werden. Da gab es „offensichtlich Missbräuche“, weil Priester anderswo durch die Gaben der Gläubigen leben müssten. Für die Messstipendien-Praxis in hiesigen katholischen Gemeinden erwartet der Pfarrer keine Änderungen durch das Vatikan-Dekret.

Anders sei das bei der Kirchensteuer. „Das ist ein System, das nicht für die Ewigkeit gemacht ist. Man muss vielleicht damit rechnen, dass das abgeschafft wird. Und deswegen sollte man das Bewusstsein, dass für den Priester ein Obolus entrichtet wird, nicht aus der Welt schaffen.“

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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