Der US-Rap-Mogul Sean „Diddy“ Combs („Bad Boy for Life“, „I’ll be missing you“) muss sich von heute an in New York vor einem Bundesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat den Rapper wegen Sexhandels und organisierter Kriminalität angeklagt. Der 54-Jährige, der alle Schuld von sich weist, soll jahrelang Frauen und Männer missbraucht und bedroht haben.
Vorwurf: „Kriminelles Unternehmen“ für Sexorgien gegründet
Um auf tagelangen Orgien seine sexuellen Wünsche zu erfüllen, soll Combs ein „kriminelles Unternehmen“ mit dutzenden Helfern geführt haben. Laut Anklage wurden dazu Frauen und Männer aus dem ganzen Land eingeflogen und zum Teil unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von vier Frauen, eine davon ist die langjährige Freundin des Rappers.
Anwälte plädieren für Freispruch
Dagegen plädieren die Anwälte von Sean „Diddy“ Combs auf Freispruch, weshalb sie eine außergerichtliche Einigung abgelehnt haben. Ihre Verteidigungsstrategie: Die Sexorgien seien in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Sie gehörten zum ausschweifenden „Swinger-Lifestyle“ des Rappers dazu. Nichts daran sei illegal.
Mehrere Zivilklagen gegen Rapper wegen Vergewaltigung
Gegen den berühmten Rapper laufen bereits mehrere Zivilklagen von Frauen, die ihm Vergewaltigung vorwerfen. Im Frühling wurden seine Villen in Los Angeles und Miami von Bundesbehörden durchsucht. Dabei wurde laut Anklage umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Im Mai hatte der Sender CNN Bilder einer Hotelkamera veröffentlicht. Darauf ist zu sehen, wie Combs seine damalige Freundin Cassandra Ventura, bekannt als R&B-Sängerin „Cassie“, schlägt, zu Boden wirft, hinter sich herschleift und mit Fußtritten traktiert. Auch Ventura hatte den Rapper einst verklagt. Beide einigten sich dann aber Ende vergangenen Jahres dann auf einen Vergleich.
„Diddy“ droht lebenslange Haft
Der Prozess, der am heutigen Montag mit der Auswahl der Geschworenen beginnt, soll mehrere Wochen dauern. Sollte Combs schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Gefängnisstrafe von mindestens zehn Jahren bis hin zu lebenslanger Haft.