Abraham Sutzkever bleibt stehen – obwohl die Richter mehrmals fordern, der damals 32-jährige Überlebende des Ghettos im litauischen Vilnius möge sich setzen. Aber Sutzkever wollte 1946 als „aufrechter Mann“ in den Zeugenstand treten, sagt Hadas Kalerdon über ihren Großvater.
Vor 80 Jahren tritt Abraham Sutzkever in Nürnberg denjenigen gegenüber, die dafür verantwortlich waren, dass er und Millionen andere Juden in Europa einem Völkermord, dem Holocaust, ausgesetzt waren: Reichsmarschall Hermann Göring, Hitlers Chef-Ideologe Alfred Rosenberg, NS-Architekt Albert Speer und 21 weitere Hauptkriegsverbrecher müssen sich bei den Nürnberger Prozessen verantworten.
„Verpasste Chance“: Nur drei jüdische Zeugen bei Nürnberger Prozessen
Zu den auf Betreiben der Siegermächte Frankreich, USA, Großbritannien und der Sowjetunion geführten Prozessen, bei denen sich erstmals auf deutschem Boden Spitzenköpfe des NS-Regimes juristisch verantworten müssen, werden 139 Zeugen geladen – darunter aber nur drei jüdische, unter anderem Hadas Kalerdons Großvater. „Eine verpasste Chance“, sagt sie. „Wären mehr jüdische Überlebende zu Wort gekommen, wären Deutschland und die Welt früher sensibel für das Unrecht geworden, das Jüdinnen und Juden im Holocaust erleben mussten.“
Tatsächlich blickt die Welt bis zur Urteilsverkündigung am 30. September und 1. Oktober 1946 fast ein Jahr lang auf Nürnberg – auch, weil hier erstmals Völkerstrafrecht angewandt wird: Zum historisch ersten Mal werden vor einem internationalen Gericht Einzelpersonen statt ganzer Staaten für völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft gezogen.
Allerdings: „Ein über lange Strecken sehr zäher Prozess und weit nicht so spektakulär, wie man sich das heute vielleicht vorstellt“, sagt der Historiker Andreas Mix vom Berliner Dokumentationszentrum Topographie des Terrors. „Da wurde gerungen um Prozessabläufe, um Übersetzungen einzelner Dokumente und ähnliches.“
Zeugen-Aussage zu erschossenen jüdischen Neugeborenen
Demgegenüber verweist der Historiker auf die Auftritte der jüdischen Zeugen: Abraham Sutzkever etwa berichtet, dass jüdische Neugeborene im Ghetto einfach erschossen wurden – als Strafe für die Mütter, die sich über das Verbot für Jüdinnen hinweggesetzt hatten, Kinder zu gebären. Oder Israel Eisenberg, Überlebender des Vernichtungslagers Majdanek, der berichtet, wie ihm die SS eines Tages aus dem Nichts heraus mitten ins Gesicht schoss; oder Samuel Rajzman, der im Vernichtungslager Treblinka miterlebte, wie die SS ankommende Häftlinge mit Peitschenhieben zum Ausziehen bewegte – und dann direkt in die Gaskammern schickte. „Diese Aussagen haben es anschaulich und emotional gemacht“, sagt Andreas Mix. Für ihn zählen die Aussagen der jüdischen Zeugen daher zu den „Höhepunkten der Prozesse“, die ihre Relevanz und Berechtigung hatten.
Dass trotzdem nur drei jüdische Zeugen geladen waren, liegt an dem spezifischen Zuschnitt des Prozesses, erklärt Axel Fischer vom Memorium Nürnberger Prozesse, dem heute zum Museum gewordenen authentischen Ort der Prozesse, dem Saal 600 im Nürnberger Justizpalast. „Es war den Anklagebehörden sehr wichtig, zu verstehen, wie bestimmte Strukturen, Befehlsketten und Planungshorizonte entstanden sind und wer dafür verantwortlich war“, so der Historiker. „Und es ist klar, dass da jemand, der in einem Konzentrationslager oder in einem Ghetto inhaftiert gewesen ist, wenig zu sagen konnte.“ Vielmehr waren viele der Zeugen Mittäter der zweiten oder dritten Reihe gewesen und mussten sich später selbst vor Gericht verantworten, so zum Beispiel der ehemalige Lagerkommandant von Auschwitz, Rudolf Höß.
„Völkermord“ kein Anklagepunkt in Nürnberg
Außerdem war das, was man später als Holocaust, also als Völkermord an den europäischen Juden, bezeichnet, weniger explizit im Fokus der Anklage als man heute vermuten mag. Zwar sei auch im Hauptkriegsverbrecherprozess explizit von Völkermord die Rede gewesen, erklärt Axel Fischer: „Aber man hat sich dazu entschlossen – aus meiner Sicht auch klugerweise –, Völkermord nicht als Anklagepunkt zu benutzen.“
Das wäre wohl „zu ambitioniert“ gewesen, insofern der Nachweis komplex und die Völkermordkonvention auch erst in den 1950er Jahren angenommen worden sei. Stattdessen lautete der für die Verbrechen des Holocaust einschlägige Anklagepunkt in Nürnberg: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung. „Und man muss auch eben begreifen, dass die Sowjetunion und die Franzosen kein großes Interesse daran hatten, ihre Zivilbevölkerung auch noch in Untergruppen aufzusplitten“, also in Kommunisten, Sozialisten – oder eben in Juden.

