Ein Posting auf Instagram, der Account „Münchner Gesindel“ schreibt unter einer kleinen Meme-Galerie: „Wenn jährlich die Kasse klingelt“ und: „Seit letztem Jahr mahnt die Spider Murphy Gang Leute ab, egal wie viele Follower sie haben, um daraus Geld zu machen.“ Darunter gut 5.000 Likes und Dutzende Kommentare: „So ein gutes Lied. Aber solche Vollidioten dahinter.“ Oder: „Offensichtlich herrscht nicht nur bei Rosi Konjunktur die ganze Nacht.“
Rechte liegen bei Hamburger Musikverlag
Zockt also die vielleicht münchnerischste Band ausgerechnet zur Wiesn-Zeit Münchnerinnen und Münchner ab, die in ihren Videos in Dirndl und Lederhose zum vielleicht münchnerischsten Song, „Skandal im Sperrbezirk“, tanzen?
Die Nachfrage beim Management der Band ergibt: Die Spider Murphy Gang ist gar nicht der Rechteinhaber des Songs – sondern die ROBA Music Verlag GmbH mit Sitz in Hamburg. Gemeint sind Nutzungsrechte, im Unterschied zu Urheberrechten, die nach wie vor bei der Spider Murphy Gang liegen. Nur die Rechte nutzen – und damit Geld verdienen – das macht die ROBA, laut Eigenauskunft auf der Website einer der „weltweit führenden“ Musikverlage und unter anderem „Ansprechpartner in Sachen Werkmeldung, Income Tracking und Lizenzierung.“
Teure Lizenz-Nachforderungen
Sind das also die „bad boys“, die den Münchnern nach der Wiesn eine teure Rechnung schicken? Ein Statement vom Rechtsanwalt im Auftrag der ROBA erklärt: Zu den Aufgaben der ROBA gehöre „in der Tat auch, gegen unerlaubte Musiknutzungen vorzugehen.“ Er schränkt aber gleich ein, dass die private Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram erlaubt sei. Nur für gewerbliche Nutzungen müsse man „eine entsprechende Lizenz“ erwerben. Ein wichtiger Unterschied – genau das ist die aktuelle Praxis bei Instagram.
Die ROBA schicke auch nicht gleich eine Abmahnung, sondern zunächst nur eine Berechtigungsanfrage, in der sie nachfragt, ob eine Lizenz erworben wurde. Falls nicht, müsse die nachgezahlt werden. Was nicht billig ist, für ein etwa halbminütiges Reel müsse man mit einem mittleren vierstelligen Betrag rechnen. Das sei aber immer noch günstiger als eine Abmahnung, die zu zusätzlichen Kosten führen könne.
„Münchner Gesindel“ betroffen
Und dann wird es pikant: Der „Münchner Gesindel“-Kanal habe so eine Berechtigungsanfrage bekommen – schon im Oktober 2024. Für die Verwendung des Spider-Murphy-Gang-Songs „Schickeria“ in einem 39-sekündigen Reel. Bis heute sei diese Sache nicht geklärt und kein Geld geflossen, so der Anwalt.
Dabei habe der Account damals schon 319.000 Follower gehabt (heute sind es 355.000). Zudem sei in der Account-Biographie ein Webshop verlinkt gewesen, der ebenfalls „Münchner Gesindel“ hieß und auf dem man Hoodies, T-Shirts und Mützen kaufen konnte. Für die ROBA spricht beides für eine „eindeutig kommerzielle Nutzung“ des Songs. Denn man schaue „neben der Followerzahl insbesondere darauf, ob konkret für ein Unternehmen oder ein Produkt geworben wird, ob auf eine Agentur verlinkt wird und ob zum Beispiel eine E-Mail-Adresse für Kooperationen im Account angegeben wird.“ Den Link in der Bio gibt es nicht mehr, den Shop aber sehr wohl, und auch noch die „Münchner Gesindel“-Hoodies, -Shirts und -Mützen.
Instagram-Post mit Geschmäckle
Was sagen die „Münchner Gesindel“ dazu? Auf eine E-Mail-Anfrage hin kommt eine Antwort: Man sei nur für den Merch-Shop zuständig. Für den Instagram-Account müsse man sich an eine andere Person wenden. Von dieser kommt allerdings auch auf mehrmaliges Anschreiben (Stand 13.10. 18 Uhr) hin keine Antwort.
Der Mann schreibt auf LinkedIn über seinen „Münchner Gesindel“-Account: „Wenn du ein Restaurant, eine Marke, ein Event oder Business in München bist – aber noch nicht bei mir geworben hast – dann verpasst du grad Sichtbarkeit, die du anderswo nicht bekommst.“ Er scheint seinen Account also genauso einzuschätzen wie die ROBA: als kommerziellen Kanal.
Ist der Post auf Instagram also eine Retourkutsche dafür, dass man selbst abgemahnt wurde – oder korrekt: eine Berechtigungsanfrage bekommen hat?