Die Zahl der Wehrdienstverweigerer ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben können Anträge zur Verweigerung gestellt werden. 3.867 solcher Anträge gingen 2025 ein. Das sind 72 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 2024 waren es insgesamt 2.249 Anträge. Zuerst hatte die „Augsburger Allgemeine“ (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) über die Zahlen berichtet.
Allein im Dezember 2025, als der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschlossen hatte, seien 371 Anträge eingereicht worden, hieß es. Das seien innerhalb eines Monats fast doppelt so viele Anträge gewesen wie im gesamten Jahr 2021. Schon nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer. Ende des Jahres 2025 meldete der Evangelische Pressedienst (epd), dass rund die Hälfte der bis Oktober eingegangenen Anträge von Ungedienten stammten.
Das ist das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist zu Beginn diesen Jahres in Kraft getreten. 18-Jährige erhalten ab Mitte Januar ein Informationsschreiben der Bundeswehr. Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen, der unter anderem ihr Interesse an der Bundeswehr abfragt. Für Frauen ist das freiwillig. Auch die Musterung wird für 18-jährige Männer wieder Pflicht.
Warum verweigern, trotz ausgesetzter Wehrpflicht?
Verweigert werden konnte aber schon vor dieser Neuerung. 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht zwar ausgesetzt, doch diese kann reaktiviert werden. Sollte der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellen oder dieser unmittelbar drohen, tritt automatisch die allgemeine Wehrpflicht wieder in Kraft. Dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Im Verteidigungsfall können dann Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden – trotz der bisher ausgesetzten Wehrpflicht.
Offensichtlich wollen immer mehr Menschen in Deutschland einem solchen Fall vorgreifen. Das Recht dazu ist im Grundgesetz festgeschrieben. „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“, heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (externer Link).
Evangelische Landeskirche berät zu Wehrdienst
18-Jährige aus Bayern haben im Januar 2026 einen vollen Briefkasten. Denn sie erreicht nicht nur das Informationsschreiben der Bundeswehr, sondern auch Post von der Evangelischen Landeskirche in Bayern (ELKB). In dem Brief, der in den nächsten Tagen bei rund 22.000 jungen Männern und Frauen im Briefkasten liegen wird, macht der evangelische Landesbischof Christian Kopp auf das Beratungsangebot der bayerischen Landeskirche zu „Wehrdienst, Freiwilligendienst und Gewissensfragen“ aufmerksam. Damit will die Kirche die jungen Erwachsenen bei ihrer Gewissensentscheidung begleiten.
In dem Brief heißt es wörtlich: „Wir können dir die Entscheidung nicht abnehmen.“ Die Kirche wolle „respektvoll, ehrlich, ergebnisoffen und auf Augenhöhe“ begleiten. Für die Kurzberatung stehen laut Kirche mehr als 40 Pfarrerinnen und Pfarrer dazu Religionslehrkräfte und Jugenddiakoninnen und -diakone bereit.

