Für die Verbraucherschützer ist die Sache klar: Was Meta vorhat, verstößt gegen den europäischen Datenschutz. Deshalb schickte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) jetzt an Meta eine Abmahnung und behielt sich weitere rechtliche Schritte vor, falls das Unternehmen nicht einlenkt. Konkret wird der US-Konzern aufgefordert, seine Nutzerbedingungen zu ändern.
Meta stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass es ein berechtigtes Interesse verfolgt, wenn es seine Künstliche Intelligenz – „Meta AI“, dargestellt durch den blauen Ring – mit Beiträgen seiner User auf Facebook und Instagram füttert. Wen das stört, der kann bis 27. Mai widersprechen. Das Problem: Viele Nutzerinnen und Nutzer bekommen das womöglich gar nicht mit, oder sie empfinden den Widerspruch als zu lästig.
Was die KI einmal hat, lässt sich kaum zurückholen
Die Verbraucherzentrale bestreitet nun das berechtigte Interesse, mit dem Meta argumentiert. Deshalb müsste das US-Unternehmen ein sogenanntes Op-In anbieten. Das heißt nichts anderes, als dass nur Daten jener User verwendet werden dürfen, die dem aktiv zugestimmt haben – was wahrscheinlich aber viele womöglich ebenfalls nicht machen würden, weswegen Meta mit dieser Option eher nicht zufrieden sein dürfte. Für den Fall, dass der US-Konzern nicht einlenkt, sei Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, könnten nur schwer wieder zurückgeholt werden, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW.
Unbedingt Stichtag einhalten
Wer erst nach dem 27. Mai widerspricht, kann damit nur noch seine neuen Beiträge vor dem Zugriff schützen. Alte Posts und Einträge werden womöglich bereits fürs Training des blauen Rings verwendet. Für den Widerspruch stellt Meta Formulare bei Facebook und Instagram bereit. Die Vordrucke sind allerdings nur abrufbar, wenn man sich bei den Diensten eingeloggt hat. Manchmal klappt es aber angeblich auch dann nicht. Eine genaue Anleitung zum Widerspruch hat die Verbraucherzentrale deshalb hier zusammengestellt.
Auch WhatsApp-Chats können betroffen sein
Die persönlichen Chats auf WhatsApp sind grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt und werden damit erst einmal nicht zum KI-Training verwendet. Sobald man in WhatsApp allerdings mit „Meta AI“ kommuniziert oder sie in einen Gruppenchat integriert, sind diese Teile der Kommunikation sozusagen öffentlich und können für das KI-Training verwendet werden. Die Verbraucherschützer warnen deshalb eindringlich davor, sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen zu posten, wenn die KI mit im Spiel ist.
Max Schrems: Daten für die Killerdrohne?
Der bekannte österreichische Datenschützer Max Schrems und seine Organisation Noyb unterstützen ausdrücklich die Initiative der Verbraucherzentrale NRW. Schrems erklärt auf seiner Internetseite, Meta versuche bewusst, europäisches Recht zu ignorieren und stelle seine kommerziellen Interessen über das Grundrecht auf Datenschutz.
Schrems Organisation reichte bereits elf Beschwerden in verschiedenen EU-Ländern ein. Dabei kritisiert der Datenschützer zugespitzt, dass Meta überhaupt nicht präzisiert, wofür genau es die User-Daten verwenden will, „sodass es sich entweder um einen einfachen Chatbot, extrem aggressive personalisierte Werbung oder sogar eine Killerdrohne handeln könnte“.