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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Scrollen bis zur Sucht: Steht Meta vor dem Wendepunkt?
Netzwelt

Scrollen bis zur Sucht: Steht Meta vor dem Wendepunkt?

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 17. März 2026 15:47
Von Benjamin Lehmann
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4 min. Lesezeit
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Endlos lange durch lustige Videos, Rezept-Inspirationen oder nützliche Alltagshacks scrollen: Für viele ist das ein tägliches Ritual, vielleicht um sich abzulenken oder abzuschalten. Aber was, wenn aus den lustigen Videos irgendwann verstörende Inhalte werden und aus den nützlichen Alltagshacks plötzlich gesundheitsgefährdende Abnehm-Methoden?

Inhaltsübersicht
Junge Frau aus den USA verklagt MetaEin Fall, der Internet-Geschichte schreiben könnteAuch Zuckerberg vor GerichtNeue juristische StrategieWas das für die Tech-Branche bedeutet

Junge Frau aus den USA verklagt Meta

Wegen derartiger Social-Media-Inhalte und mangelnder Kontrolle des Jugendschutzes, stehen einige Konzerne regelmäßig vor Gericht. Aber was, wenn das Kernproblem nicht in den ausgespielten Inhalten liegt, sondern ein ganz anderes ist?

Genau deswegen bringt eine junge Frau aus den USA aktuell den Tech-Giganten Meta vor Gericht – und könnte damit einen Präzedenzfall für die Spielregeln in sozialen Netzwerken schaffen. Der Vorwurf: Meta würde seine Plattformen gezielt so gestalten, dass sie süchtig machen sollen. Anders als frühere Klagen zielt diese also nicht auf die Inhalte – sondern auf das Design der Plattform selbst.

Ein Fall, der Internet-Geschichte schreiben könnte

Die heute 20-jährige Klägerin gibt an, bereits im Kindesalter Plattformen wie Instagram oder YouTube intensiv genutzt zu haben. Funktionen wie Scrollen in Endlosschleife, algorithmisch kuratierte Inhalte, Schönheitsfilter und Likes hätten dazu geführt, dass sie zunehmend länger online blieb.

Die Klägerin führt ihre Depressionen, Angstzustände und ein gestörtes Körperbild auf ihre Social-Media-Nutzung zurück. Immer wieder seien ihr Inhalte angezeigt worden, die unrealistische Schönheitsideale vermittelt hätten. Vor Gericht steht nun die Frage im Raum: Hat Meta diese Mechanismen bewusst so entwickelt, um Nutzer möglichst lange an ihre Plattformen zu binden?

Auch Zuckerberg vor Gericht

Im Prozess musste auch Meta-Chef Mark Zuckerberg im Februar persönlich im Zeugenstand aussagen. Laut ihm würden seine Plattformen nicht gezielt Kinder ansprechen – er räumte aber Mängel bei der Alterskontrolle ein. Um Instagram oder Facebook benutzen zu können, muss man laut Richtlinien mindestens 13 Jahre alt sein.

Außerdem verfolge Meta inzwischen nicht mehr das Ziel, Nutzer möglichst lange auf den Plattformen zu halten. Der Meta-Chef bestreitet zudem, dass Social Media süchtig machen würde.

Neue juristische Strategie

Bisher scheiterten viele Klagen gegen Tech-Konzerne an einem US-Gesetz: der sogenannten „Section 230”. Sie schützt Plattformen weitgehend vor Haftung für Inhalte, die Nutzer posten. Doch der aktuelle Fall verfolgt einen anderen Ansatz: Demnach seien nicht die Inhalte das Problem, sondern die Produktentscheidungen der Unternehmen. Also etwa, wie Algorithmen funktionieren oder wie Interfaces gestaltet sind.

Interne Dokumente, die 2021 durch die sogenannten „Facebook Papers” bekannt wurden, spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie legen nahe, dass sich Mitarbeitende von Meta der möglichen negativen Auswirkungen ihrer Plattform durchaus bewusst waren.

Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, könnte das weitreichende Folgen haben. Denn dann würden algorithmische Entscheidungen als Produktentscheidungen gelten – mit entsprechender Verantwortung.

Was das für die Tech-Branche bedeutet

In den USA sind bereits tausende ähnliche Klagen anhängig – von Eltern, Schulen und sogar Bundesstaaten. Ein Schuldspruch könnte eine Klagewelle auslösen und das Geschäftsmodell vieler Plattformen infrage stellen. Denn bislang basiert ihr Erfolg maßgeblich darauf, Nutzer möglichst lange zu binden – und damit Werbeeinnahmen zu steigern.

Beobachter ziehen Parallelen zu früheren Prozessen gegen die Tabakindustrie: Auch dort ging es letztlich um die Frage, ob Unternehmen bewusst gesundheitliche Risiken in Kauf genommen haben. Sollte das Gericht hier neue Maßstäbe setzen, könnte das nicht nur Meta betreffen – sondern die gesamte digitale Plattformökonomie verändern.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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