Berlin, 2001: Im Bundestag preist die rot-grüne Koalition ihre neue private Altersvorsorge als „Quantensprung“. Anfang 2002 startet die Riester-Rente mit dem Versprechen, dass auch junge Arbeitnehmende, Geringverdiener und Familien ihren Lebensstandard im Alter mit staatlich geförderter Vorsorge sichern können.
Viele Riester-Renten in Bayern
Doch mit den Jahren wurde immer deutlicher, dass sich das Produkt vor allem für die Anbieter lohnte, für die Anleger wegen hoher Kosten und schwacher Renditechancen dagegen kaum. Für CDU, CSU und SPD war daher klar, dass die private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden muss.
Dass das Thema politisch brisant ist, zeigt auch ein Blick auf Bayern: Im Beitragsjahr 2022 gab es hier rund 1,89 Millionen Riester-Rentenverträge. Damit hatten 14 Prozent der Menschen im Freistaat einen Vertrag, bundesweit lag die Quote mit 9,67 Millionen Verträgen nur bei 12 Prozent. Gerade in Bayern ist die Vertragsdichte also überdurchschnittlich hoch.
Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente
Schon der erste Entwurf machte deutlich, wohin die Reise gehen soll: Gespart werden soll künftig näher am Kapitalmarkt, etwa über Fonds und ETFs. Vorgesehen war zudem ein Kostendeckel, damit die Erträge nicht zu stark von Gebühren aufgezehrt werden.
Für bestehende Riester-Verträge soll es Bestandsschutz geben. Wenn das neue Depot am 1. Januar 2027 startet, können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Kritische Stimmen bemängelten etwa, dass die Förderung für Geringverdiener nicht weit genug gehe. Union und SPD haben deshalb nachverhandelt und nun einen Kompromiss vorgelegt.
Zentrale Eckpunkte der neuen Vorschläge
- Kostendeckel für das Standardprodukt: Die Effektivkosten des standardisierten Altersvorsorgedepots sollen bei maximal 1,0 Prozent liegen. Damit will die Regierung verhindern, dass die Erträge durch Gebühren verloren gehen.
- Anhebung der Grundförderung: Vorgesehen ist eine gestaffelte Zulage, von der vor allem Kleinsparer profitieren: Bis 360 Euro Jahresbeitrag gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, bis 1.800 Euro 25 Cent. In der Summe ergeben sich 540 Euro.
- Zulage für Eltern: Für Kinder soll es weiter eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr geben, die volle Kinderzulage aber bereits ab 25 Euro Monatsbeitrag. Damit wäre die Familienförderung deutlich früher voll wirksam.
- Förderung für Selbstständige: Anders als bisher soll das geplante Altersvorsorgedepot nicht nur den klassischen Riester-Gruppen offenstehen, sondern auch Selbstständigen, die bisher nicht von der Förderung profitierten.
- Private Modelle und öffentliches Standarddepot: Neben privaten Angeboten ist ein staatliches Depot geplant. Für sicherheitsorientierte Interessenten sollen weitere Varianten mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent möglich bleiben.
Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Rente werden die Kosten gedeckelt. Zugleich wagt das Konzept mehr Kapitalmarkt – mit den damit verbundenen Risiken etwa durch Kursschwankungen. Die Förderung orientiert sich stärker an den tatsächlichen Einzahlbeträgen. Und: Während die Riester-Renten bislang ein reines Privatprodukt waren, tritt künftig auch der Staat als Anbieter auf.
„Meilenstein“ oder „falscher Ansatz“?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht die Reform als Schritt zu einer „günstigeren, einfacheren und unbürokratischeren“ Altersvorsorge. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) erwartet mehr Flexibilität und bessere Renditechancen. Kritik kommt aus der Opposition. Die Grünen bemängeln, dass auf eine automatische Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger verzichtet und damit, so die Finanzpolitikerin Katharina Beck, „die Riesenchance für einen echten Neustart in der privaten Altersvorsorge für die Breite der Bevölkerung“ verpasst werde.
Zustimmung kommt vom Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorständin Ramona Pop spricht von einem „Meilenstein“ und lobt vor allem das geplante Standardprodukt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßt die stärkere Förderung von Familien, Geringverdienern und Selbstständigen, kritisiert aber das öffentliche Standarddepot als Eingriff in den Wettbewerb. Ähnlich argumentiert auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Staat gerate in eine Doppelrolle, indem er nicht nur die Regeln setze, sondern zugleich als Anbieter private Vorsorgeprodukte verdränge.
Der Bundestag berät am kommenden Freitag abschließend über das Altersvorsorgereformgesetz, die Abstimmung ist direkt im Anschluss vorgesehen.

