Der klassische Führerschein im Scheckkartenformat kann vermutlich schon bald zu Hause bleiben. Der digitale Führerschein auf dem Smartphone kommt. Die rechtliche Grundlage legt der Bundestag mit Änderungen des Straßenverkehrsrechts. Heute diskutieren die Abgeordneten das erste Mal die Details.
Was ändert sich?
Die Bundesregierung will die rechtliche Möglichkeit schaffen, Führerscheine und Fahrzeugpapiere zu digitalisieren. Beides müssten Fahrerinnen und Fahrer dann nicht mehr in Karten- oder Papierform im Auto dabeihaben. Das Smartphone mit den entsprechenden Anwendungen reicht. Für den digitalen Fahrzeugschein gibt es zum Beispiel schon die i-Kfz-App.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht außerdem vor, die Grundlagen zu schaffen für eine digitale Parkraumkontrolle. Scan-Autos können dann überprüfen, ob jemand Anwohner ist oder ein Parkticket gezogen hat.
Wann kommt der digitale Führerschein?
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat Ende 2026 als Ziel ausgegeben. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat den 2. Januar 2027 als Start der sogenannten „Wallet“ genannt. In der digitalen Brieftasche können dann Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis und Versicherungskarten gespeichert werden. Es wäre in jedem Fall deutlich früher als in der EU vorgesehen. Der Start des EU-weit gültigen digitalen Führerscheins ist für 2030 geplant.
Nach der heutigen ersten Lesung im Bundestag werden die Verkehrspolitiker die Einzelheiten beraten. Danach stimmen Bundestag und Bundesrat ab.
Was verspricht sich die Bundesregierung davon?
Die Regierung sieht das Gesetz als Beitrag zum Bürokratieabbau. Bürgerinnen und Bürger haben ihrer Meinung nach dadurch einen zeitgemäßen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Im Alltag soll der digitale Führerschein vor allem das Nutzen von Mietwagen- und Carsharing-Fahrzeugen erleichtern. Verkehrsminister Schneider spricht von „konkreten Maßnahmen, die unser tägliches Leben direkt verbessern“.
Welche Nachteile gibt es?
Wer den digitalen Führerschein nutzen will, braucht dafür ein funktionierendes Smartphone und natürlich ausreichend Akku. Außerdem unterstützt die i-Kfz-App nicht alle Geräte und Betriebssysteme. Für die Nutzung ist ein elektronischer Personalausweis nötig.
Der digitale Führerschein ist erstmal nur in Deutschland gültig. Ab 2030 dann EU-weit. Er ist zudem nur eine Ergänzung der Karte – kein Ersatz. Das heißt, es muss weiter ein Kartenführerschein beantragt, bezahlt und ausgestellt werden. Im Gesetzentwurf heißt es: „Der Kartenführerschein ist hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins.“ Was wegfällt: Die Pflicht, einen Kartenführerschein beim Autofahren dabeizuhaben.
Wer den digitalen Führerschein nicht nutzen will oder kein Smartphone hat, kann auf jeden Fall weiter einen physischen Führerschein als Karte bekommen. Beide Versionen sind gleichwertig.
Wird der Umtausch der alten Führerscheine damit überfällig?
Nein. Denn der digitale Führerschein ersetzt den Kartenführerschein nicht. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen nach und nach gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Daran ändert sich durch den digitalen Führerschein nichts.

