Lars Klingbeil hat die Debatte um eine Reform neu entfacht, an deren Umsetzung sich bisher keine Bundesregierung herantraut hat: Der Bundesfinanzminister stellt das Ehegattensplitting „in seiner heutigen Form“ zur Debatte. Der Vorstoß ist heikel, weil er Millionen Ehepaare betrifft und eine Grundfrage des Steuerrechts berührt: Soll der Staat die Ehe vor allem als wirtschaftliche Einheit behandeln – oder stärker die individuelle Erwerbsleistung jedes Partners?
Die Reaktionen zeigen: Es wird nicht leicht
Klingbeil begründet seinen Vorstoß damit, dass das Splitting Fehlanreize setze und vor allem Frauen in der Teilzeitfalle halte. Eine Reform könne helfen, zusätzliche Vollzeitstellen zu schaffen. Aus der CSU kommt scharfer Widerspruch: Generalsekretär Martin Huber sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, eine Abschaffung wäre „eine Steuererhöhung für Verheiratete und ein massiver Eingriff in Lebensbiografien“. Das lehne die CSU entscheiden ab. Das Motto müsse vielmehr lauten: „Steuern runter statt rauf. Wir wollen Familien entlasten und nicht belasten.“
Vier Beispiele – vier Berechnungen
Seit 1958 können Ehepaare zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte addiert und für die Steuerberechnung halbiert. Dahinter steht die Idee, Paare mit gleichem Gesamteinkommen steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob einer oder beide das Geld verdienen. Wie stark das wirkt, hängt vor allem von der Einkommensverteilung ab. BR24 hat vier Konstellationen modellhaft berechnet. Grundlage sind Bruttoarbeitslohn, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Nicht berücksichtigt wurden Soli, Kirchensteuer, Kinder und weitere individuelle Abzüge.
- Fall 1: Beide Partner verdienen 60.000 Euro Jahresbrutto
Im ersten Fall gehen wir davon aus, dass das Einkommen beider Partner im Bundesschnitt liegt. Da sie gleich viel verdienen, ergibt sich kein Splittingeffekt. Die tarifliche Einkommensteuer liegt derzeit bei 27.494 Euro im Jahr. Wird das Ehegattensplitting abgeschafft, ändert sich daran nichts.
- Fall 2: Ein Partner verdient 40.000, der zweite 20.000 Euro
Hier verdienen beide Partner unterdurchschnittlich, einer davon arbeitet mutmaßlich in Teilzeit. Mit Ehegattensplitting fallen 7.724 Euro Einkommensteuer an. Fällt das Splitting weg, sind es 8.071 Euro. Macht eine Mehrbelastung von 347 Euro im Jahr.
- Fall 3: Ein Partner verdient 60.000, der zweite 30.000 Euro
Auch hier arbeitet einer der Partner in Teilzeit, der andere verdient in Vollzeit ein durchschnittliches Gehalt. Fällt der Splittingvorteil weg, steigt die Mehrbelastung spürbar von 16.830 auf 17.609 Euro. Das sind jährlich 779 Euro mehr.
- Fall 4: Ein Partner verdient 90.000 Euro, der andere arbeitet nicht
Besonders stark fällt die Auswirkung des Ehegattensplittings beim klassischen Einverdienermodell ins Gewicht. Wenn der eine Partner sehr gut verdient und der andere zu Hause bleibt, liegt die Steuerlast aktuell bei 17.238 Euro jährlich. Fiele das Ehegattensplitting weg, fielen 26.132 Euro an Steuern an. Das wären ganze 8.894 Euro mehr.
Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil
Genau hier liegt der eigentliche Streit. Wer das Ehegattensplitting verteidigt, argumentiert mit der Ehe als wirtschaftliche Einheit. Wenn ein Partner mehr verdiene und der andere sich stärker um Kinder, Haushalt oder Angehörige kümmere und deshalb möglicherweise in Teilzeit arbeite, müsse das Steuerrecht diese gemeinsame Lebenswirklichkeit berücksichtigen. Eine Abschaffung träfe gerade solche Einverdiener- und Zuverdienerhaushalte.
Wer eine Reform fordert, hält dagegen: Das heutige System begünstige vor allem Paare mit ungleichen Einkommen und trage in vielen Fällen dazu bei, dass sich zusätzliche Arbeit für den Partner, der weniger verdient, weniger lohne. Da dies in vielen Fällen die Frau betrifft, ist häufig von einer Benachteiligung der Geschlechter die Rede.
Bei einer politischen Entscheidung geht es letztlich um die Frage, was stärker gefördert werden soll: der gemeinsame Haushalt oder die individuelle Erwerbsarbeit jedes Einzelnen.

