Er erlebe immer öfter einen „Aha-Effekt“, erzählt der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Wolfgang Ritter. Nämlich dann, wenn er eine elektronische Patientenakte öffnet und darin Informationen findet, die er bislang oft mühsam recherchieren musste, etwa welche Medikamente jemand nimmt: „Das ist schön, ich kann mit dem Patienten planen, wie es weitergeht. Das ist ein Mehrwert.“
Schrittweise Verbreitung, wenig Widersprüche
Bei der breiten Mehrheit der Patienten werden in Bayerns Arztpraxen in Millionen Patientenakten laufend Informationen etwa über Diagnosen oder verordnete Medikamente eingetragen. Denn seit 15. Januar 2025 haben die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, ePAs angelegt.
Von dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hat eine vergleichsweise kleine Minderheit. Bei der größten bundesweiten Kasse, der Techniker Krankenkasse, sind es acht Prozent. Bei der größten Kasse in Bayern, der AOK, haben 5,2 Prozent der Versicherten widersprochen. Die Kasse mit rund 4,6 Millionen Versicherten spricht aber lieber von einer „Akzeptanzquote“ von 95 Prozent, mit der die AOK „sehr zufrieden“ sei.
Aktive Nutzung nicht zwingend nötig
Bei einer anderen Zahl legt die AOK Wert auf die Feststellung, dass man sich von ihr nicht in die Irre führen lassen dürfe: Nur rund 59.000 Versicherte der AOK Bayern nutzen ihre ePA derzeit aktiv, etwa indem sie selbst Informationen einstellen. Das sind weniger als zwei Prozent aller Versicherten. Bei anderen Kassen liegt der Anteil ähnlich niedrig. Doch ausschlaggebend sei, dass Praxen untereinander und mit anderen Stellen im Gesundheitssystem über die ePA Informationen teilen, betont die AOK.
Diese Einschätzung teilt auch Bayerns Hausärztechef Wolfgang Ritter. Es sei zwar oft von einer „patientengeführten Akte“ die Rede. Aber damit eine Praxis etwa ein EKG aus einer Klinik bewerten kann, müsse der Patient oder die Patientin nicht ebenfalls wissen, wie die Kurve aussieht.
Kurve zeigt nach oben
Die Betreibergesellschaft Gematik, die für die ePA-Einführung zuständig ist, sieht vor allem in zwei Zahlen einen Beleg dafür, dass die Patientenakte eine immer größere Rolle im Behandlungsalltag spielt: Alleine in der vergangenen Woche seien bundesweit rund 25 Millionen Medikationslisten geöffnet worden. Bei den Dokumenten-Uploads zählt die Gematik gut 2,2 Millionen innerhalb einer Woche. Und die Kurven zeigen auf einem „IT-Dashboard“ der Gematik (externer Link) jeweils nach oben.
Problemzone Krankenhaus
Allerdings hapere es oft noch mit der Übermittlung von Daten aus Klinikbehandlungen, kritisiert Bayerns Hausärztechef Ritter. Christian Pfeiffer, Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), schließt sich der Kritik seines Kollegen an: „Die ePA-Nutzung ist im klinischen Bereich eigentlich gleich null. Und das vermissen wir natürlich, denn damit wäre ein deutlicher Mehrwert der ePA gegeben.“
Der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Roland Engehausen, räumt ein, dass sein Bereich bei der ePA noch hinterherhinke. Die technischen Voraussetzungen sind noch nicht in allen Kliniken geschaffen – die Bundesregierung hat hier die Fristen auch länger gestreckt als bei den Arztpraxen.
Und auch in den Kliniken, in denen es technisch möglich ist, die Patientenakte zu bestücken, sei die Befüllung noch keine Routine, sagt der BKG-Geschäftsführer. Die Kliniken müssten ihre Abläufe entsprechend verändern, denn eines solle unbedingt vermieden werden: „Dass man den Patienten einen Befund einfach mal so technisch zur Verfügung stellt, ohne dass darüber gesprochen wurde.“ Engehausen bittet um Geduld: „Da sind wir noch ein bisschen am Feilen in den Kliniken, wie wir diese Prozesse gut auflegen.“
Ziele Ende des Jahrzehnts erreicht
Auf die Frage, wann die ePA das leisten wird, was man sich von ihr erhofft, kommt von vielen Fachleuten die Antwort: mehrere Jahre. Bayerns Hausärztechef Wolfgang Ritter spricht von zwei bis vier Jahren. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Gerald Quitterer, ist etwas pessimistischer und spricht von fünf Jahren.

